Produktsicherheit
WACKER informiert über die sichere Verwendung seiner Produkte. Wir arbeiten kontinuierlich daran, für Mensch und Umwelt schädliche Substanzen in Produkten zu vermeiden oder zu verringern. WACKER hält das jeweils im Empfangsland seiner gelieferten Produkte gültige Chemikalienrecht ein. Der Aufwand, das jeweils geltende Chemikalienrecht weltweit zu beachten und umzusetzen, steigt weiterhin stetig.
Zur Orientierung für unsere Produktentwickler pflegen wir eine Liste mit Stoffen, die bei WACKER nicht mehr in Produkten enthalten sein sollen. Das sind nicht nur verbotene oder beschränkte Chemikalien (z.B. Stoffe der Anhänge XIV und XVII der Chemikalienverordnung REACH), sondern auch Stoffe, die von vielen Unternehmen nicht gewünscht werden. Wir vermeiden so weit wie möglich Stoffe, die von der Europäischen Chemikalienagentur in der Liste der „besonders bedenklichen Stoffe“ (SVHC, Substances of Very High Concern) geführt sind.
Die Nachhaltigkeitsbewertung unserer Produkte unterstützen wir mit dem datenbank-basierten System „Identifying Substances and Mixtures of Concern“ (ISC). Damit beurteilen und verbessern wir unser Produktportfolio hinsichtlich Gesundheit, Umweltverträglichkeit und Vermeidung potenzieller Risiken (z.B. SVHC, Substances of Very High Concern). Wir führen eine Beobachtungsliste, um künftige Entwicklungen frühzeitig bei der Produktentwicklung sowie der Optimierung von Inhaltsstoffen zu berücksichtigen.
Produktinformationen
Wir halten die Informationen zu unseren Produkten stets auf einem aktuellen Stand und nehmen neue Erkenntnisse zeitnah in die Risikobewertungen auf, die sich unter anderem auf Sicherheitsaspekte und Umweltauswirkungen beziehen. Bei neuen Erkenntnissen, die gemäß REACH im Stoffsicherheitsbericht berücksichtigt werden müssen, passen wir unsere Risikobewertungen entsprechend an.
Bei Werbemaßnahmen für unsere Produkte und Dienstleistungen, zum Beispiel in unseren Broschüren, achten wir auf belegbare Daten sowie gesetzeskonforme, exakte Begriffe und Formulierungen nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Beispiele unserer Werbung mit Aussagen zur Nachhaltigkeit sind die folgenden beiden Marken, die gemäß REDcert2 zertifiziert sind.
- Mit LIOSIL® eco hat WACKER die weltweit ersten siliconbasierten Produkte im Bereich Haushalt und Reinigung entwickelt, deren fossile Bestandteile zu 100 Prozent durch Biomethanol aus nachwachsenden Rohstoffen kompensiert werden. Nach strengen Kriterien zertifiziert, werden Herstellungsprozess und Bio-Rohstoffeinsatz durch den TÜV Süd kontrolliert.
- Silicondichtstoffe werden durch den Einsatz von Quarzsand und Kohle in Verbindung mit weiteren organischen Rohstoffen, insbesondere Methanol, hergestellt. ELASTOSIL® eco für den Heimwerkerbedarf sowie für professionelle Anwender ist die erste Dichtstoffgeneration, die ohne petrochemisch erzeugte Rohstoffe auskommt. Die organischen Bestandteile werden im Zuge des Biomassebilanzverfahrens zu 100 Prozent kompensiert, die notwendigen fossilen Rohstoffe durch nachhaltig zertifizierte Biomasse ersetzt.
Weitere Informationen über unsere nachhaltigen Produkte geben wir auf unseren Internetseiten.
Sicherheitsdatenblätter
Sicherheitsdatenblätter sind für rund 50 Prozent unserer Produkte gesetzlich gefordert. Wir gehen über diese Anforderung hinaus, denn wir erstellen Sicherheitsdatenblätter zu allen unseren Verkaufsprodukten – nicht nur für Produkte mit Gefahrstoffeinstufung. WACKER gibt mehr als 80.000 Sicherheitsdatenblätter in bis zu 38 Sprachen heraus.
Für den richtigen Umgang mit Stoffen und Gemischen veröffentlichen wir in unseren Sicherheitsdatenblättern eine Vielzahl von Informationen:
- Bezeichnung des Stoffs oder Gemischs
- Mögliche Gefahren
- Zusammensetzung und Angaben zu Bestandteilen
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Maßnahmen zur Brandbekämpfung
- Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- Handhabung und Lagerung
- Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstung
- Physikalische und chemische Eigenschaften
- Stabilität und Reaktivität
- Toxikologische Angaben
- Umweltbezogene Angaben
- Hinweise zur Entsorgung
- Angaben zum Transport
- Rechtsvorschriften
- sonstige Angaben
REACH
Die Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) regelt seit 2007 das Registrieren, Bewerten, Zulassen und Beschränken von Chemikalien in der Europäischen Union (EU). Mit REACH werden umfassende Daten ermittelt.
REACH stellt hohe Anforderungen an Hersteller, Importeure und Anwender von chemischen Produkten: Alle Stoffe, die sich auf dem europäischen Markt befinden, müssen ab einer Jahresmenge von einer Tonne registriert und bewertet werden. Der Prüfaufwand richtet sich hauptsächlich nach der hergestellten oder importierten Menge und den zu erwartenden Risiken. Besonders risikobehaftete Stoffe unterliegen einem behördlichen Zulassungsverfahren.
Vom Beginn der Registrierungen im Jahr 2008 bis Ende 2020 reichte WACKER im Rahmen von REACH inklusive der überarbeiteten Versionen 670 Registrierungsdossiers bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ein. Für viele der Dossiers stellt die ECHA im Rahmen ihrer regulären Bewertungstätigkeit Nachforderungen. Diese haben wir auch im Berichtszeitraum 2019/2020 wieder fristgerecht bearbeitet.
In China haben wir bis Ende 2020 beim Umweltministerium im Rahmen von China REACH 199 Registrierungsdossiers eingereicht, in Taiwan waren es bislang 709 Registrierungsdossiers.
WACKER steht weiterhin mit seinen Lieferanten zu bislang noch nicht unter REACH registrierten Stoffen in intensivem Kontakt. Wir überprüfen anhand unserer Daten den Registrierungsstatus und fordern bei Bedarf Informationen an, um sicherzustellen, dass wir nur REACH-konforme Rohstoffe einsetzen. Als Beitrag zur sicheren Verwendung von Chemikalien stellt die ECHA Stoffinformationen in sogenannten Infocards mit den in den Registrierungsdossiers enthaltenen Daten bereit.
REACH verlangt in großem Umfang Informationen über die Eigenschaften chemischer Produkte. Das zieht zwangsläufig einen Anstieg gesetzlich vorgeschriebener Tierversuche nach sich. WACKER bemüht sich intensiv, Tierversuche so weit wie möglich zu vermeiden und nur solche durchzuführen, die von der ECHA gefordert sind. Wann immer möglich, setzen wir anerkannte Alternativmethoden wie In-vitro-Tests ein. Wir fassen Stoffe mit vergleichbaren Eigenschaften für Untersuchungen in Gruppen zusammen und tauschen wissenschaftliche Daten mit anderen Unternehmen im Rahmen der REACH-Konsortien aus.
Innerhalb Europas müssen Unternehmen, die Gefahrstoffe in Verkehr bringen, seit Januar 2021 das Europäische Meldesystem mit umfangreichen Informationen für den Giftnotruf beliefern. Dazu haben die Europäische Kommission, die ECHA und die chemische Industrie an technischen Lösungen gearbeitet. WACKER hat ein IT-Tool zur automatisierten Meldung eingerichtet und bis Ende 2020 rund 2.500 Produkte an das PCN-Portal (Poison Centre Notification) der ECHA gemeldet.
Nanomaterialien
Für den Begriff Nanomaterial gibt es, abhängig vom regulatorischen Kontext, mehrere Definitionen. Für viele nanospezifische Analysenmethoden bestehen noch keine verbindlichen Vorgaben. WACKER bezieht sich bei der Identifikation auf die EU-Empfehlung zur Definition von Nanomaterialien (2011/696/EU). Diese Definition orientiert sich an der Norm ISO TC 229 Nanotechnologies. Sie wurde zum 1. Januar 2020 bei einer grundlegenden Änderung bezüglich der Registrierung von Nanomaterialien im Rahmen der Chemikalienverordnung REACH eingeführt.
Nanomaterialien besitzen innovative Eigenschaften, die Produkte und Verfahren deutlich verbessern. Wie bei allen chemischen Stoffen ist zu beachten, ob durch Einatmen, Hautkontakt oder Verschlucken Gefahren für den Menschen bei der Herstellung oder Anwendung entstehen können. Nanomaterialien sind nicht an sich gefährlich. Wegen ihrer besonderen physikalischen Eigenschaften – Größe, Oberfläche – sind allerdings im Vergleich zu Nicht-Nanopartikeln ausgeprägtere Gesundheitseffekte denkbar, vor allem bei inhalativer Aufnahme.
Die Bedeutung der oralen Aufnahme wird im Wesentlichen für Nahrungsmittelanwendungen diskutiert. Die europäische Lebensmittelbehörde EFSA hat im Jahr 2018 eine Handlungsanleitung zur Untersuchung und Bewertung von Nanomaterialien veröffentlicht.
Die Aufnahme über die Haut wird nach den vorliegenden Untersuchungen als weniger relevant angesehen, da in der überwiegenden Zahl der Fälle keine oder eine nur geringe dermale Resorption beobachtet wurde. (Quelle: Ausschuss für Gefahrstoffe, AGS, Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 527 „Tätigkeiten mit Nanomaterialien”, Januar 2020.) Das „Scientific Committee on Consumer Safety“ berät die Europäische Kommission und hat 2019 als Handlungsanweisung die „Guidance on the safety assessment of nanomaterials in cosmetics“ veröffentlicht.
Ein wichtiges Kriterium bei der Gefährdungsbeurteilung von Nanomaterialien ist deren Beständigkeit gegen biologischen Abbau bzw. deren Löslichkeit in biologischen Medien. Besitzen solche Materialien eine ausreichende Löslichkeit, kann eine konventionelle Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.
Alle Nanomaterialien, die wir herstellen oder verwenden, haben wir erfasst und bewerten sie entsprechend der gesetzlichen Anforderungen nach ihren Gefahren und Risiken. Wir haben eine interne Messstrategie entwickelt, um Produkte nach einheitlichen Vorgaben zu charakterisieren.
Der überwiegende Teil der bei WACKER identifizierten Nanomaterialien ist nanostrukturiert. So werden Stoffe bezeichnet, deren äußere Maße über dem Nanobereich liegen, deren innere Struktur jedoch nanoskalig ist (zwischen 1 und 100 Nanometer). Abgesehen von den oberflächenabhängigen Eigenschaften zeigen nanostrukturierte Materialien im Allgemeinen ein mit Nicht-Nanopartikeln vergleichbares Verhalten.
Zu den nanostrukturierten Produkten zählt unsere pyrogene Kieselsäure HDK® – ein Pulver, das wir seit über 40 Jahren als Verdickungsmittel, Füllstoff oder Rieselhilfsmittel vertreiben und selbst verwenden. Die HDK®-Produktgruppe ist Teil der Substanzklasse der synthetischen amorphen Kieselsäuren (SAS). Diese haben wir in ihren physikalisch-chemischen Eigenschaften fundiert untersucht, wobei wir mit externen wissenschaftlichen Instituten kooperiert haben. Es liegen umfassende Daten zur Toxikologie, Ökotoxikologie und Epidemiologie vor. Auf Grund der Löslichkeit werden synthetische amorphe Kieselsäuren effektiv aus der Lunge eliminiert und zeigen damit keine Überlastung der Reinigungsfunktion der Lunge und keine bleibenden negativen Auswirkungen in der Lunge.
In Kooperation mit der Technischen Universität Dresden haben wir standardisierte Prüfanweisungen zur granulometrischen Charakterisierung und zur Untersuchung des Staubungsverhaltens der Kieselsäuren entwickelt und Methoden zum Messen von Nanopartikel-Anzahlkonzentrationen (Aggregate/Agglomerate < 100 nm) validiert. Wir haben im Labor und in der HDK®-Produktion die potenzielle Freisetzung von Nanopartikeln aus HDK® untersucht. Dabei wurde keine relevante Freisetzung von HDK®-Nanopartikeln festgestellt.
Im Berichtszeitraum haben wir die Nanomaterial-Thematik in nationalen und internationalen Gremien und Arbeitsgruppen weiterführend bearbeitet. Dabei achten wir besonders auf nanospezifische regulatorische Anforderungen (beispielsweise nationale Nanoproduktregister und spezifische Anforderungen unter REACH), die wir entsprechend umsetzen. An unsere Kunden kommunizieren wir die Bewertung unserer Produkte sowie Compliance-Aspekte der Regulation.
Gentechnik
Die chemische Industrie greift zunehmend auf biotechnologische Verfahren zur nachhaltigen Herstellung ihrer Produkte zurück. Auch WACKER nutzt das Potenzial moderner molekularbiologischer und gentechnischer Methoden zur Produktion von hochwertigen Spezial- und Hochleistungs-Chemikalien bis hin zu komplexen Proteinen basierend auf nachwachsenden Rohstoffen. So verwenden wir beispielsweise ein genetisch optimiertes E. coli System (ESETEC®) zur Herstellung von Pharmaproteinen als hochspezifische Wirkstoffe für Medikamente.
Die Sicherheit hat für uns auch beim Einsatz gentechnischer Verfahren Priorität. Wir befolgen Gesetze und Regelungen, erfüllen die Branchenstandards und unsere internen strengen Sicherheitsregeln. Gentechnisch veränderte Organismen werden bei uns ausschließlich in geschlossenen Systemen gehandhabt, eine Freisetzung ist ausgeschlossen. WACKER stellt selbst keine gentechnisch veränderten Substanzen her oder bringt diese in Umlauf.