Produktsicherheit
WACKER informiert über die sichere Verwendung seiner Produkte und arbeitet kontinuierlich daran, für Mensch und Umwelt schädliche Substanzen in Produkten zu vermeiden oder zu verringern. WACKER vertreibt seine Produkte und hält die im jeweiligen Empfangsland gültigen Rechtsvorschriften für Chemikalien ein.
Für unsere Produktentwickler pflegen wir eine Liste mit rund 650 Stoffen, die bei WACKER nicht mehr in Produkten enthalten sein dürfen bzw. sollen. Das sind nicht nur verbotene oder beschränkte Chemikalien (z.B. Stoffe der Anhänge XIV und XVII der Chemikalienverordnung REACH), sondern auch Stoffe, die von vielen Unternehmen nicht gewünscht werden.
Wir vermeiden so weit wie möglich Stoffe, die von der Europäischen Chemikalienagentur in der Liste der „besonders bedenklichen Stoffe“ (SVHC, substances of very high concern) geführt sind.
Im Berichtszeitraum haben wir in einer Datenbank das System Identifying Substances and Mixtures of Concern (ISC) zur systematischen Produktbewertung aufgebaut, das wir nun testen.
Produktinformationen
Wir halten die Informationen zu unseren Produkten stets auf einem aktuellen Stand und nehmen neue Erkenntnisse zeitnah in die Risikobewertungen auf, die sich unter anderem auf Sicherheitsaspekte und Umweltauswirkungen beziehen. Bei neuen Erkenntnissen, die gemäß REACH im Stoffsicherheitsbericht berücksichtigt werden müssen, passen wir unsere Risikobewertungen entsprechend an.
Bei Werbemaßnahmen für unsere Produkte und Dienstleistungen, zum Beispiel in unseren Broschüren, achten wir auf belegbare Daten sowie gesetzeskonforme, exakte Begriffe und Formulierungen nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Hier Beispiele unserer Werbung mit Aussagen zur Nachhaltigkeit von Produkten:
- Mit hat WACKER SILICONES eine BELSIL® ecoProduktlinie für Siliconöle etabliert, bei deren Herstellung Biomethanol aus erneuerbaren Ressourcen, aus Stroh oder Grasschnitt, zum Einsatz kommt.
- Im Berichtzeitraum hat WACKER POLYMERS mit der Produktlinie Bindemittel auf Basis nachwachsender Rohstoffe entwickelt. VINNECO®
Sicherheitsdatenblätter
Sicherheitsdatenblätter sind für rund 40 Prozent unserer Produkte gesetzlich gefordert. Wir gehen über diese Anforderung hinaus, denn wir erstellen Sicherheitsdatenblätter zu all unseren Verkaufsprodukten – nicht nur für Produkte mit Gefahrstoffeinstufung. WACKER gibt mehr als 75.000 Sicherheitsdatenblätter in bis zu 35 Sprachen heraus.
Für den richtigen Umgang mit Stoffen und Gemischen veröffentlichen wir in unseren Sicherheitsdatenblättern eine Vielzahl von Informationen:
- Bezeichnung des Stoffs oder Gemischs
- Mögliche Gefahren
- Zusammensetzung und Angaben zu Bestandteilen
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Maßnahmen zur Brandbekämpfung
- Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- Handhabung und Lagerung
- Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstung
- Physikalische und chemische Eigenschaften
- Stabilität und Reaktivität
- Toxikologische Angaben
- Umweltbezogene Angaben
- Hinweise zur Entsorgung
- Angaben zum Transport
- Rechtsvorschriften
- sonstige Angaben
REACH
Die Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) regelt seit 2007 das Registrieren, Bewerten, Zulassen und Beschränken von Chemikalien in der Europäischen Union (EU). Mit REACH werden umfassende Daten ermittelt. REACH stellt hohe Anforderungen an Hersteller, Importeure und Anwender von chemischen Produkten: Alle Stoffe, die sich auf dem europäischen Markt befinden, müssen ab einer Jahresmenge von einer Tonne registriert und bewertet werden. Der Prüfaufwand richtet sich nach der hergestellten oder importierten Menge sowie den zu erwartenden Risiken. Besonders risikobehaftete Stoffe unterliegen einem behördlichen Zulassungsverfahren.
Bis Ende 2018 reichte WACKER im Rahmen von REACH inklusive der überarbeiteten Versionen 480 Registrierungsdossiers bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ein. Für viele der Dossiers stellt die ECHA im Rahmen ihrer regulären Bewertungstätigkeit zusätzliche Forderungen. Diese haben wir auch im Jahr 2018 fristgerecht bearbeitet.
Die sogenannten Phase-In-Stoffe (im Wesentlichen Stoffe, die im Markt seit langem etabliert sind) mussten von der Industrie in drei Phasen registriert werden, die von 2010 bis 2018 reichten. Der WACKER-Konzern ist seit dem Jahr 2006 intensiv mit der Vorbereitung und Umsetzung von REACH befasst. Dazu haben wir unter Führung des Bereichs Corporate Product Safety ein REACH-Arbeitsteam geschaffen, das sich aus Fachleuten der Konzern-Produktsicherheit (Toxikologen, Registrierer) und der Geschäftsbereiche sowie des Rohstoffeinkaufs zusammensetzt.
Die letzte REACH Registrierungsfrist für Phase-in-Stoffe (ab einer Tonne pro Jahr) ist zum 31. Mai 2018 abgelaufen. WACKER stand mit seinen Lieferanten in intensiven Kontakt, um durch systematische Abfragen die verbindliche Aussage zum Registrierstatus und zur weiteren Verfügbarkeit von Rohstoffen zu erhalten. Für alle relevanten Stoffe ist der Registrierungsprozess inzwischen abgeschlossen.
In China haben wir bis Ende 2018 beim Umweltministerium im Rahmen von China REACH 119 Registrierungsdossiers eingereicht, in Taiwan waren es bislang 619 Registrierungsdossiers.
REACH verlangt in großem Umfang Informationen über die Eigenschaften chemischer Produkte. Das zieht zwangsläufig einen Anstieg gesetzlich vorgeschriebener Tierversuche nach sich. WACKER bemüht sich intensiv, Tierversuche so weit wie möglich zu vermeiden und nur solche durchzuführen, die von der ECHA gefordert sind. Wann immer möglich, setzen wir anerkannte Alternativmethoden wie In-vitro-Tests ein. Wir fassen Stoffe mit vergleichbaren Eigenschaften für Untersuchungen in Gruppen zusammen und tauschen wissenschaftliche Daten mit anderen Unternehmen im Rahmen der REACH-Konsortien aus.
GPS
Zur sicheren Verwendung von Chemikalien hat der Welt-Chemieverband ICCA (International Council of Chemical Associations) die Global Product Strategy (GPS) entwickelt. Sie regelt, wie Eigenschaften von Chemikalien bewertet werden und wie über ihre sichere Verwendung zu informieren ist.
In Europa werden die meisten GPS-Anforderungen über REACH und CLP, die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, erfüllt (CPL, Classification, Labelling and Packaging of substances and mixtures). Für unsere unter REACH registrierten Stoffe haben wir bis Ende 2018 im ICCA-Chemikalienportal 75 Sicherheitsbeschreibungen veröffentlicht.
GHS
GHS (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) ist eine Initiative der Vereinten Nationen. Sie dient dazu, Gefahrstoffe einheitlich einzustufen und zu kennzeichnen.
Die Länder entscheiden selbst, ob und wann sie GHS einführen und welche Module sie übernehmen. In Europa wurde GHS im Januar 2009 mit der europäischen „Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen“ eingeführt. Darüber informiert z.B. die Europäische Kommission im Internet.
Gemäß EU-GHS wurden bis zum Jahr 2015 unsere Gemische neu eingestuft (rund 7.000 Gemische). Für Gefahrstoffe hat die ECHA ein zentrales Einstufungs- und Kennzeichnungsregister eingerichtet. Bereits seit 2011 melden wir alle relevanten Stoffe in dieses Register.
Unseren Mitarbeitern bieten wir Online-Schulungen und vielfältiges Informationsmaterial zu GHS an. Neben Produktions- und Labormitarbeitern, die täglich mit GHS-gekennzeichneten Chemikalien umgehen, sind dies Pflichtschulungen beispielsweise für Sicherheitsbeauftragte, die Betriebsanweisungen erstellen. Auch Mitarbeiter, die Behälter, Rohrleitungen oder Anlagen kennzeichnen, absolvieren diese Pflichtschulungen.
Nanomaterialien
Für den Begriff Nanomaterial gibt es, abhängig vom regulatorischen Kontext, mehrere Definitionen. Für viele nanospezifischen Analysenmethoden bestehen noch keine verbindlichen Vorgaben.
WACKER bezieht sich bei der Identifikation auf die EU-Empfehlung zur Definition von Nanomaterialien (2011/696/EU). Diese orientiert sich an der Norm ISO TC 229 Nanotechnologies und soll zum 1. Januar 2020 in die Chemikalienverordnung REACH übernommen werden.
Nanomaterialien besitzen innovative Eigenschaften, die Produkte und Verfahren deutlich verbessern. Wie bei allen chemischen Stoffen ist zu beachten, ob durch Einatmen, Hautkontakt oder Verschlucken Gefahren für den Menschen bei der Herstellung oder Anwendung entstehen können. Nanomaterialien sind nicht an sich gefährlich. Wegen ihrer besonderen physikalischen Eigenschaften – Größe, Oberfläche – sind allerdings im Vergleich zu Nicht-Nanopartikeln ausgeprägtere Gesundheitseffekte denkbar, vor allem bei inhalativer Aufnahme.
Die Bedeutung der oralen Aufnahme wird im Wesentlichen für Nahrungsmittelanwendungen diskutiert. Die europäische Lebensmittelbehörde EFSA hat im Jahr 2018 eine Handlungsanleitung zur Untersuchung und Bewertung von Nanomaterialien veröffentlicht.
Die Aufnahme über die Haut wird nach den vorliegenden Untersuchungen als weniger relevant angesehen, da in den überwiegenden Fällen keine oder eine nur geringe dermale Resorption beobachtet wurde. (Quelle: Ausschuss für Gefahrstoffe AGS, Bekanntmachung zu Gefahrstoffen BekGS 527 „Hergestellte Nanomaterialien“, September 2016.)
Ein wichtiges Kriterium bei der Gefährdungsbeurteilung von Nanomaterialien ist deren Beständigkeit gegen biologischen Abbau bzw. deren Löslichkeit in biologischen Medien. Besitzen solche Materialien eine ausreichende Löslichkeit, kann eine konventionelle Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.
Alle Nanomaterialien, die wir herstellen oder verwenden, haben wir erfasst und entsprechend der gesetzlichen Anforderungen nach ihren Gefahren und Risiken bewertet. Wir haben eine interne Messstrategie entwickelt, um Produkte nach einheitlichen Vorgaben zu charakterisieren.
Der überwiegende Teil der bei WACKER identifizierten Nanomaterialien ist nanostrukturiert. So werden Stoffe bezeichnet, deren äußere Maße über dem Nanobereich liegen, deren innere Struktur jedoch nanoskalig ist (zwischen 1 und 100 Nanometer). Abgesehen von den oberflächenabhängigen Eigenschaften zeigen nanostrukturierte Materialien im Allgemeinen ein mit Nicht-Nanopartikeln vergleichbares Verhalten.
Zu den nanostrukturierten Produkten zählt die pyrogene Kieselsäure HDK® – ein Pulver, das wir seit über 40 Jahren als Verdickungsmittel, Füllstoff oder Rieselhilfsmittel vertreiben und selbst verwenden. Die HDK®-Produktgruppe ist Teil der Substanzklasse der synthetischen amorphen Kieselsäuren (SAS). Diese haben wir in ihren physikalisch-chemischen Eigenschaften fundiert untersucht, wobei wir mit externen wissenschaftlichen Instituten kooperiert haben. Es liegen umfassende Daten zur Toxikologie, Ökotoxikologie und Epidemiologie vor. Auf Grund der Löslichkeit werden synthetische amorphe Kieselsäuren schnell aus der Lunge eliminiert und zeigen damit keine Überlastung der Reinigungsfunktion der Lunge und keine bleibenden negativen Auswirkungen in der Lunge.
In Kooperation mit der Technischen Universität Dresden haben wir standardisierte Prüfanweisungen zur granulometrischen Charakterisierung und zur Untersuchung des Staubungsverhaltens der Kieselsäuren entwickelt und Methoden zum Messen von Nanopartikeln-Anzahlkonzentrationen (Aggregate/Agglomerate < 100 nm) validiert. Wir haben im Labor und in der HDK®-Produktion die potenzielle Freisetzung von Nanopartikeln aus HDK® untersucht. Dabei wurde keine relevante Freisetzung von HDK®-Nanopartikeln festgestellt.
Im Berichtszeitraum haben wir die Nanomaterial-Thematik in nationalen und internationalen Gremien und Arbeitsgruppen weiterführend bearbeitet. Dabei achten wir besonders auf nanospezifische regulatorische Anforderungen (z.B. nationale Nanoproduktregister und spezifische Anforderungen unter REACH), die wir entsprechend umsetzen. An unsere Kunden kommunizieren wir die Bewertung unsere Produkte sowie Compliance-Aspekte der Regulation.
Gentechnik
Die chemische Industrie greift zunehmend auf biotechnologische Verfahren zur nachhaltigen Herstellung ihrer Produkte zurück. Auch WACKER nutzt das Potenzial moderner molekularbiologischer und gentechnischer Methoden zur Produktion von hochwertigen Spezial- und Performance- Chemikalien bis hin zu komplexen Proteinen basierend auf nachwachsenden Rohstoffen. So verwenden wir z.B. ein genetisch optimiertes E. coli System (ESETEC®) zur Herstellung von Pharmaproteinen als hochspezifische Wirkstoffe für Medikamente.
Die Sicherheit hat für uns auch beim Einsatz gentechnischer Verfahren Priorität. Wir befolgen Gesetze und Regelungen, erfüllen die Branchenstandards und unsere internen strengen Sicherheitsregeln. Gentechnisch veränderte Organismen werden bei uns ausschließlich in geschlossenen Systemen gehandhabt, eine Freisetzung ist ausgeschlossen. WACKER stellt selbst keine gentechnisch veränderten Substanzen her oder bringt diese in Umlauf.