Mitarbeitervertretung
Unsere Mitarbeiter in Deutschland nutzen auch die Möglichkeit, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Die Mitarbeiter sind jedoch nicht verpflichtet, ihre etwaige Gewerkschaftszugehörigkeit dem Arbeitgeber mitzuteilen. Ebenso sind Fragen des Arbeitgebers hiernach unzulässig. Deshalb ist uns die Zahl der Gewerkschaftsmitglieder bei WACKER nicht bekannt. Rund 90 Prozent unserer Mitarbeiter weltweit arbeiten in Organisationseinheiten, in denen es Arbeitnehmervertretungen gibt und kollektivrechtliche Regelungen bestehen.
Sofern eine arbeitgeberseitige Tarifbindung vorliegt, verpflichtet sich WACKER im Anstellungsvertrag, seine Mitarbeiter so zu behandeln, als würde der jeweilige Tarifvertrag Anwendung finden – unabhängig von der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft.
Alle Standorte des WACKER-Konzerns in Deutschland haben Mitarbeitervertretungen, die im Jahr 2018 turnusmäßig neu gewählt wurden. Bei WACKER wird Sozialpartnerschaft gelebt. Unternehmensleitung und Mitarbeitervertretungen gestalten die Arbeitsbeziehungen durch konstruktiven Dialog zum Wohl der Beschäftigten des Unternehmens. Das drückt sich unter anderem in zukunftsweisenden und praktikablen Betriebsvereinbarungen aus.
Auch auf internationaler Ebene können sich WACKER-Mitarbeiter gewerkschaftlich organisieren. An ausländischen Standorten, in denen keine betrieblichen Vertretungen vorgegeben oder etabliert sind, übernehmen Mitarbeiter der Personalabteilung die Funktion als Ansprechpartner für Mitarbeiterbelange.