Geschäftsbericht 2023

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Governance

Wie im deutschen Aktiengesetz (AktG) vorgeschrieben, besitzt die Wacker Chemie AG ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand der Wacker Chemie AG besteht aus vier Mitgliedern.

Als konzernführende Gesellschaft bestimmt die Wacker Chemie AG die Unternehmensstrategie und die übergeordnete Steuerung, die Ressourcenallokation, die Finanzierung und die Kommunikation mit den wichtigen Zielgruppen des Unternehmensumfelds, insbesondere mit dem Kapitalmarkt und den Aktionären.

Vorstand und Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023

Im Vorstand der Wacker Chemie AG gab es im Geschäftsjahr 2023 folgende Änderungen: Auguste Willems, Mitglied des Vorstands der Wacker Chemie AG, ist zum 30. April 2023 auf eigenen Wunsch aus dem Unternehmen ausgeschieden. Zu seinem Nachfolger hat der Aufsichtsrat zum 1. Mai 2023 Dr. Christian Kirsten berufen. Der Aufsichtsrat der Wacker Chemie AG hat in seiner Sitzung vom 21. Juni 2023 das Vorstandsmitglied Angela Wörl in ihrem Amt bestätigt. Ihr Vertrag wurde um weitere fünf Jahre (bis 30. April 2029) verlängert.

Im Aufsichtsrat waren auf Arbeitnehmerseite seit dem 1. Januar 2023 Andreas Schnagl und Reinhard Spateneder vertreten, die als Ersatzmitglieder für Peter Áldózó und Eduard-Harald Klein, die zum 31. Dezember 2022 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden waren, nachgerückt waren. Mit der Hauptversammlung 2023 endeten turnusgemäß die Mandate aller Aufsichtsratsmitglieder. Die Wahl der Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat der Wacker Chemie AG auf der Hauptversammlung am 17. Mai 2023 ergab eine Änderung: Als neues Mitglied wählte die Hauptversammlung Prof. Dr. Patrick Cramer als Nachfolger für Franz-Josef Kortüm, der sich nicht mehr zur Wahl gestellt hatte. Alle anderen Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseignerseite wurden wiedergewählt. Als Vorsitzender des Aufsichtsrates wurde Dr. Peter-Alexander Wacker in der konstituierenden Sitzung im Anschluss an die Hauptversammlung bestätigt. Die Vertreter der Arbeitnehmerseite waren bereits vor der Hauptversammlung per Wahl durch die Arbeitnehmer und leitenden Angestellten der Wacker Chemie AG bestimmt worden. Dabei gab es folgende Änderungen: Dr. Benedikt Postberg sowie Stefan Entholzner wurden anstelle von Dr. Birgit Schwab und Andreas Schnagl als Vertreter der Arbeitnehmerseite in den Aufsichtsrat gewählt. Die übrigen Arbeitnehmervertreter, einschließlich der beiden Vertreter der IGBCE, wurden wiedergewählt. Herr Köppl wurde in der konstituierenden Sitzung im Anschluss an die Hauptversammlung als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats bestätigt.

Mit Wirkung zum 30. September 2023 hat Beate Rohrig ihr Mandat niedergelegt. Als ihr Nachfolger wurde Harald Sikorski mit Wirkung ab 1. Oktober 2023 auf Antrag des Vorstands mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 13. September 2023 als Vertreter der Arbeitnehmerseite in den Aufsichtsrat bestellt.

Angaben zur Ressortverteilung im Vorstand finden sich im Kapitel Der Vorstand der Wacker Chemie AG

Erklärung zur Unternehmensführung

Die nach § 315d i. V. m. § 289f HGB abzugebende Erklärung zur Unternehmensführung ist im Geschäftsbericht enthalten, jedoch nicht Teil des zusammengefassten Lageberichts. Sie steht auch im Internet zur Verfügung. Darin enthalten sind die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat, die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG sowie Angaben zu wesentlichen Unternehmensführungspraktiken. Auch Zielgrößen und Fristen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, Vorstand und in den beiden Führungsebenen unter dem Vorstand, gesetzliche Mindestquoten bei der Besetzung des Aufsichtsrats sowie Angaben zum Diversitätskonzept werden dort angegeben.

Nichtfinanzielle Konzernerklärung

Die nach §§ 315b, 315c sowie §§ 289b, 289c HGB abzugebende nichtfinanzielle Erklärung ist in Form eines nichtfinanziellen Konzernberichts im Geschäftsbericht enthalten. Der nichtfinanzielle Konzernbericht ist nicht Teil des zusammengefassten Lageberichts und steht auch im Internet, im Online-Geschäftsbericht 2023, zur Verfügung. Er wird außerdem im Unternehmensregister veröffentlicht. Darin enthalten sind die Darstellung des Geschäftsmodells und Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Der nichtfinanzielle Konzernbericht wurde einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch den Konzernabschlussprüfer unterzogen.

Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Vergütung des Vorstands enthält als Elemente feste und variable Bezüge. Die Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstand und Aufsichtsrat sind im Vergütungsbericht nachzulesen. Der Vergütungsbericht wird als separater Bericht veröffentlicht und ist kein Bestandteil dieses Geschäftsberichts.