Versammlungsfreiheit & Sozialpartnerschaft
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
Aufgrund der globalen Aufstellung unseres Unternehmens gibt es länderspezifische Unterschiede in den Regelungen zur Versammlungsfreiheit. Wir achten das Recht der Vereinigungsfreiheit und sehen dadurch positive Auswirkungen auf die Interessen der Mitarbeitenden. Die Interessen unserer Mitarbeitenden zu wahren, ist für uns ein wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmenspolitik.
Strategie
WACKER unterstützt konzernweit eine ausgeprägte Sozialpartnerschaft, um die Interessen der Belegschaft bei Entscheidungen einzubeziehen. Unter Sozialpartnerschaft verstehen wir die konstruktive Beziehung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern mit dem Ziel, Interessengegensätze durch Konsenspolitik zu lösen und offene Konflikte einzudämmen. Hierzu gibt es gesetzliche Vorgaben, die wir für WACKER umsetzen. Unser Vorstand arbeitet aktiv in Verbänden mit.
Maßnahmen
Belegschaftsvertretungen
International können sich unsere Mitarbeitenden gewerkschaftlich organisieren. An ausländischen Standorten ohne betriebliche Vertretungen ist die Personalabteilung Ansprechpartner für Mitarbeitendenbelange. Dieser Austausch fördert den Dialog zu Arbeitsbedingungen und Chancengleichheit.
In Deutschland haben alle Standorte formal gewählte Belegschaftsvertretungen und Mitarbeitende können sich gewerkschaftlich organisieren. Regelmäßige Betriebsversammlungen ermöglichen den Austausch zwischen Vorstand, Betriebsrat und Mitarbeitenden.
Unternehmensleitung und Belegschaftsvertretungen fördern durch konstruktiven Dialog die Arbeitsbeziehungen zum Wohl der Beschäftigten. Belegschaftsvertretungen werden mindestens viermal im Jahr vom Aufsichtsrat und den Konzernwirtschaftsausschuss über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens informiert. Themen wie demografischer Wandel, Arbeitskräftebedarf, Kurzarbeit, Altersversorgung und sichere Arbeitsbedingungen werden fortlaufend mit dem Konzernbetriebsrat diskutiert.
Vereinbarungen mit Interessenvertretungen
Vereinbarungen regeln wichtige Themen zwischen Unternehmen und Mitarbeitenden. In Deutschland umfassen Konzernbetriebsvereinbarungen unter anderem den Demografiefonds, Gesundheitsmaßnahmen und die Mitarbeitendenentwicklung. In den USA gibt es lokale Vereinbarungen über Vergütungsanpassungen. Die folgende Tabelle zeigt die tarifvertragliche Abdeckung und den sozialen Dialog:
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2024 |
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Tarifvertragliche Abdeckung |
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Sozialer Dialog |
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Abdeckungsquote |
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Beschäftigte EWR (für Länder mit > 50 Beschäftigten, die > 10 % der Gesamtzahl ausmachen) |
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Beschäftigte Nicht EWR (für Regionen mit > 50 Beschäftigten, die > 10 % der Gesamtzahl ausmachen) |
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Vertretung am Arbeitsplatz (nur EWR) (für Länder mit > 50 Beschäftigten, die > 10 % der Gesamtzahl ausmachen) |
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0 – 19 % |
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20 – 39 % |
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Americas |
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40 – 59 % |
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60 – 79 % |
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Asien |
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80 – 100 % |
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Deutschland |
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Deutschland |
Bei WACKER gibt es keine Vertretung durch einen Europäischen Betriebsrat, einen Betriebsrat einer Societas Europaea (SE) oder einen Betriebsrat einer Societas Cooperativa Europaea (SCE).
Die jeweiligen länderspezifischen Regelungen zur Mitbestimmung bzw. Arbeitnehmervertretung halten wir ein.
In Deutschland sind alle Standorte tarifvertraglich abgedeckt. Weltweit beträgt die Abdeckung 81,8 Prozent der Beschäftigten (im Sinne der Definition tarifvertraglich bzw. vergleichbar im Sinne des „collective bargaining“).