Verfahren zur Einbeziehung eigener Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertretern
Einbeziehung von Mitarbeitenden
Um weitere Verbesserungspotenziale zu identifizieren, führt WACKER regelmäßig Umfragen unter den Mitarbeitenden durch, um Verbesserungspotenziale zu identifizieren. Diese Umfragen helfen uns, wertvolle Einblicke in die Bedürfnisse und Erwartungen unserer Belegschaft zu gewinnen und die Auswirkungen unserer umgesetzten Maßnahmen zu bewerten. Dabei stellen wir sicher, dass alle Mitarbeitenden weltweit an den Umfragen teilnehmen können. Die Ergebnisse werden in den jeweiligen Bereichen mit den Mitarbeitenden besprochen und Lösungsoptionen erarbeitet. Die Arbeitnehmervertreter sind eng eingebunden. Die jüngste globale Mitarbeitendenbefragung im Jahr 2023 ergab überdurchschnittliche Bewertungen zum Engagement und zur Führungskultur. Verbesserungspotenziale wurden in den Bereichen Sicherheit, Kommunikation, Zusammenarbeit, Anerkennung und berufliche Entwicklung festgestellt.
Zusätzlich werden anlassbezogene Befragungen zu Themen wie Nachhaltigkeit und Arbeitssicherheit durchgeführt. Abteilungsinterne Meetings dienen ebenfalls dazu, Mitarbeitendenmeinungen zu erfassen.
Externe Benchmarks nutzen wir als Indikator für unser Engagement. Bei der jährlichen Befindlichkeitsumfrage des Chemieführungskräfteverbands VAA belegte WACKER 2024 den 4. Platz von 23 Unternehmen mit der Gesamtnote 2,7, gleichbleibend zum Vorjahr. Die Durchschnittsnote betrug 3,2.
Zudem wird in Sozialaudits (Sedex, TfS), die auch Mitarbeitendeninterviews beinhalten, regelmäßig die Einhaltung dieser Standards geprüft. Die Auditoren prüfen Themen wie Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit, Umweltmanagement und Unternehmensethik. Wir stellen die Ergebnisse interessierten Kunden in der Sedex-Datenbank oder über TfS zur Verfügung. Im Jahr 2024 haben wir die Standorte Adrian und Jandira überprüft und dort Abweichungen bei den Themen Gesundheit, Arbeitssicherheit und Human Resources festgestellt. Die Abweichungen wurden mittlerweile mit Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen hinterlegt. 2025 werden wir Sozialaudits an insgesamt sechs Standorten durchführen.
Äußerung von Bedenken
Menschenrechtsbelange können über verschiedene Kanäle an das Unternehmen adressiert und gemeldet werden. Nachfolgende Tabelle zeigt die gemeldeten und tatsächlichen Vorfälle und Beschwerden im Zusammenhang mit Menschenrechtsbelangen.
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2024 |
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Fälle |
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Diskriminierung und Belästigung |
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7 |
Weitere Beschwerden in Bezug auf die sozialen Faktoren oder Aspekte, einschließlich der Menschenrechte |
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33 |
Im Berichtsjahr sind sieben Meldungen mit Bezug zu Diskriminierung oder Belästigung gemeldet worden. Zudem gingen 2024 insgesamt 33 weitere Meldungen zu sonstigen Beschwerden ein. Die Meldungen erfolgten sowohl über das BKMS-System als auch über das Group-Compliance-Sammelpostfach. In keinem der gemeldeten Fälle führten die Untersuchungen zu Geldbußen, Sanktionen und/oder Strafzahlungen.
Darüber hinaus wurden im Jahr 2024 keine schwerwiegenden Verstöße gegen Menschenrechte festgestellt, sodass auch in diesem Bereich keine Geldbußen, Sanktionen und/oder Schadensersatzleistungen erforderlich waren.
Wir verweisen zu weiteren Angaben auf das Kapitel ESRS G1 – Unternehmenspolitik.