Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
Unser Compliance-Management-System, wie es in den Abschnitten „Strategie und Governance“ sowie „Mechanismen zur Ermittlung, zur Berichterstattung und zu den Untersuchungen von Bedenken hinsichtlich rechtswidrigen Verhaltens“ beschrieben wurde, umfasst auch die Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung.
Compliance
Mögliche Verstöße gegen den Code of Conduct für Lieferanten und Geschäftspartner, einschließlich der Risiken und Verstöße in Bezug auf Menschenrechte und Umweltverpflichtungen, können ebenfalls an Group Compliance gemeldet werden. Group Compliance informiert die zuständigen Abteilungen, die erforderliche Maßnahmen ergreifen, um Verstöße und Risiken zu minimieren oder abzustellen. Dies soll auch das Risiko von Korruption und Bestechung bei Distributoren reduzieren.
Compliance-Trainings
Die webbasierte Compliance-Schulung ist grundsätzlich konzernweit für alle Mitarbeitenden verpflichtend alle zwei Jahre vorgeschrieben. Zu den behandelten Themenfeldern zählen unter anderen Strategien und Methodik, allgemeine Definitionen aus dem Bereich Anti-Fraud und Compliance-Management, die Vorstellung von Verfahren und Untersuchungsvorgehen, existierende Melde- und Kommunikationskanäle bei WACKER sowie die Veranschaulichung von potenziellen Risiko- und Betrugsszenarien mittels konkreter Beispiele und die Darlegung möglicher Geschäftsvorfälle.
Mitarbeiter aus den Bereichen Einkauf und Logistik sowie Vertrieb und Distributoren-Management zählen bei WACKER zu den risikobehafteten Funktionen. Für diese sind, neben den verpflichtenden Standardtrainings, weitergehende Schulungsmaßnahmen verpflichtend vorgesehen. Hierzu zählt beispielsweise eine Compliance Schulung in Präsenz, welche die besonderen Risiken und Herausforderungen sowie tiefergreifendes Compliance-Bewusstsein, unter anderem mithilfe praxisnaher Geschäftsvorfälle, vermittelt.
Da bei WACKER weltweit alle Mitarbeitenden zur Teilnahme an Compliance Schulungen verpflichtet sind, ist auch die Gruppe der „Compliance Risk Functions“ darin vollständig erfasst. Damit liegt die Abdeckung der risikobehafteten Funktionen im Berichtszeitraum bei 100 Prozent.
WACKER bietet zudem auch freiwillige Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen an.
Die Mitglieder der globalen Verwaltungs- und Leitungsorgane werden über die konzernweiten Compliance Schulungen abgedeckt. Darüber hinaus sind im 3. Quartal des Berichtszeitraums Compliance-Gespräche mit dem Vorstand durchgeführt worden.
Der WACKER Aufsichtsrat wird grundsätzlich hinsichtlich maßgeblicher Vorgaben des Insiderrechts sowie betreffend Eigengeschäfte von Führungskräften („Directors Dealings“) geschult. Dies erfolgt in der Regel unmittelbar bei der Ernennung eines neuen Aufsichtsratsmitglieds. Darüber hinaus erfolgen durch den Rechtsbereich regelmäßige Kontrollen im Zusammenhang mit Interessenkonflikten.
Bestätigte Korruptions- oder Bestechungsfälle
WACKER hat während des Berichtszeitraums Hinweise über potenzielle Compliance-relevante Vorkommnisse erhalten. Fälle von Korruption oder Bestechung lagen nicht vor. Im Berichtszeitraum gab es keine Geldstrafen wegen Verstößen gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften.
Zur Wahrung von Transparenz und Nachweisbarkeit werden eingegangene Hinweise und Untersuchungshandlungen zentral in der Compliance-Organisation und den einzelnen Konzerngesellschaften dokumentiert. Um den datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, sind die Untersuchungshandlungen im Detail bei der betroffenen Tochtergesellschaft hinterlegt.