Achtung der Menschenrechte
Die Achtung der Menschenrechte sehen wir als eine fundamentale, gesellschaftliche Verpflichtung an. Sie spielt eine zentrale Rolle in unserer Unternehmenspolitik.
Wir verpflichten uns, durch unsere Geschäftstätigkeit keine Menschenrechtsverletzungen zu verursachen oder zu unterstützen. Jegliche Form von Zwangsarbeit, Sklavenhaltung, Kinderarbeit sowie körperlicher oder geistiger Gewalt und Missbrauch lehnen wir strikt ab. Im Rahmen unserer Menschenrechtspolitik stufen wir die Themen Zwangsarbeit und Kinderarbeit für die eigene Belegschaft als nicht risikorelevant ein.
Als Mitglied des UN Global Compact bekennen wir uns zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie zu den internationalen Abkommen über bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen. Wir unterstützen die „Dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik“ der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und deren Kernarbeitsnormen. Unser Ansatz zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht basiert auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Speziell für das Thema Arbeitsschutz hat WACKER die Luxemburger Deklaration für betriebliche Gesundheitsförderung in der EU unterzeichnet, um die Gesundheit der Mitarbeitenden zu fördern und zu schützen.
UN Global Compact
Der UN Global Compact fordert Unternehmen auf, die Menschenrechte zu respektieren, die Rechte der Arbeitnehmenden zu schützen, umweltfreundlich zu handeln und gegen Korruption vorzugehen. Wir verpflichten uns zur Einhaltung dieser Prinzipien und haben sie in unsere Unternehmensstruktur und unsere Geschäftspraktiken integriert. Die Einhaltung der Menschenrechte und die Schaffung eines sicheren und respektvollen Arbeitsumfelds sind von zentraler Bedeutung in unserer Unternehmenskultur.
ILO-Kernarbeitsnormen
Die International Labour Organization (ILO) hat verschiedene Kernarbeitsnormen definiert, die die fundamentalen Rechte von Arbeitnehmern schützen, einschließlich der Abschaffung von Zwangs- und Kinderarbeit, des Rechts auf Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen. WACKER erkennt die Bedeutung dieser Normen an und hat sie in der Personalpolitik implementiert. Unser Code of Conduct entspricht den Kernarbeitsnormen. Wir sind bestrebt, faire Arbeitsbedingungen zu schaffen und Diskriminierung in jeglicher Form zu verhindern.
OECD-Prinzipien
Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen bieten einen Rahmen für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln. WACKER orientiert sich an diesen Prinzipien, um sicherzustellen, dass unsere Geschäftspraktiken im Einklang mit internationalen Standards stehen. Wir halten uns an die Vorgaben der OECD zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht und stellen sicher, dass mögliche Auswirkungen auf die Menschenrechte in unseren Geschäftsentscheidungen berücksichtigt werden.
Durch die Kombination dieser international anerkannten Prinzipien streben wir danach, ein Unternehmen zu sein, das sich aktiv für die Menschenrechte einsetzt. Weitere Informationen zu spezifischen Maßnahmen, Risiken und unserem Umgang mit menschenrechtlichen Belangen finden Sie in den entsprechenden Kapiteln im ESRS S1 – Eigene Belegschaft und ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette.
Organisation und Verantwortlichkeiten
Übergeordnet ist der Vorstandsvorsitzende für Nachhaltigkeits- und Menschenrechtsbelange verantwortlich. Er unterzeichnet unsere Grundsatzerklärung, die Stellungnahme zum Modern Slavery Act und den Global-Compact-Fortschrittsbericht. Er hat einen unabhängigen Menschenrechtsbeauftragten ernannt, der die Menschenrechtsstrategie, das Risikomanagement, die Grundsatzerklärung und die Berichterstattung verantwortet. Mitarbeitende und Geschäftspartner können mögliche Verstöße anonym über unser Hinweisgebersystem melden.
Unser Human Rights Committee einschließlich des Konzernbeauftragten, steuert und überwacht ein Verfahren zur globalen Analyse und Minimierung von Menschenrechtsrisiken. Das Human Rights Committee schult weltweit Verantwortliche an den Standorten und wertet den jährlichen Human Rights Due Diligence Report aus, um Handlungsbedarf zu erkennen, mit Erkenntnissen aus Sozialaudits abzugleichen, die richtigen Maßnahmen einzusteuern sowie die von uns umgesetzten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.
Globale Business-Partner werden in regelmäßigen Meetings für das Thema Menschenrechte sensibilisiert. Mitarbeitenden stehen ein Erklärvideo und weitere Informationen im Intranet zur Verfügung.
Die Arbeitsdirektorin ist als Vorstandsmitglied die ranghöchste Person für Mitarbeitendenbelange. Sie trifft sich regelmäßig mit den Belegschaftsvertretungen einschließlich der Konzernschwerbehindertenvertretung sowie mit Interessenvertretungen wie dem Women’s Circle und den Diversity-Komitees, um aktuelle Themen zu besprechen und Verbesserungen zu diskutieren.
Die Personalpolitik wird im Austausch zwischen der Arbeitsdirektorin und der Personalabteilungsleitung in regelmäßigen Jour fixes erörtert. Die Mitarbeitendengesundheit wird jährlich im Steuerkreis Gesundheitsförderung behandelt.
Für die Themen Gesundheit und Sicherheit wurden Konzernkoordinatoren ernannt. Die wichtigsten Gremien zur Steuerung der Themen Gesundheit und Sicherheit sind die jährlichen Treffen von Corporate Environment, Health, Safety & Product Safety (EHS & PS) unter der Leitung des Ressortvorstands EHS & PS.
Sämtliche Erkenntnisse und Verbesserungsmöglichkeiten werden in den oben genannten Gremien diskutiert und umgesetzt. Operativ erfolgt die Steuerung der Nachhaltigkeitsthemen durch spezielle Bereiche. Darüber hinaus gibt es verschiedene Funktionen für die Steuerung einzelner Themen.
Mit SustainaBalance® verfolgt WACKER eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategie, um seine mittel- und langfristigen Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. In diesem Rahmen haben wir spezifische Konzernziele für unsere Belegschaft definiert, um identifizierte Herausforderungen wie Arbeitssicherheit oder die Förderung von Frauen in Führungspositionen gezielt anzugehen. Sämtliche Interessenträger sowie die Belegschaftsvertretung und entsprechende Fachbereiche wurden in die Zielsetzung involviert. Die finale Genehmigung der Ziele erfolgt über den Vorstand.
Wir verfolgen die Zielerreichung jährlich. Diese wird nicht durch lineare Fortschritte erzielt, sondern durch einzelne Projekte, die in unterschiedlichen Phasen des Zielzeitraums umgesetzt werden. Im Bereich „Eigene Belegschaft“ haben wir uns drei Hauptziele gesetzt:
- Bis 2030 möchten wir jede dritte Managementstelle mit Frauen besetzen und
- jede zweite Managementposition in den Regionen außerhalb von Deutschland ansiedeln.
- Sicherheit hat höchste Priorität bei WACKER. So ist es unser jährliches Ziel, Chemieunfälle mit Ausfalltagen und schwere Anlagensicherheitsereignisse vollständig zu vermeiden.
Zur Auswahl angemessener Maßnahmen nutzt WACKER insbesondere den regelmäßigen Austausch mit Experten und Interessengruppen, um aktuelle Entwicklungen und Best Practices zu verstehen und in unsere Strategie zu integrieren. Darüber hinaus spielt unser Human Rights Committee eine entscheidende Rolle bei der Bewertung und Umsetzung von Maßnahmen, die den Schutz der Menschenrechte innerhalb unserer Geschäftstätigkeit sicherstellen. Viele der in diesem Bericht beschriebenen Maßnahmen werden im laufenden Geschäftsverlauf umgesetzt, ohne dass wir spezielle Ausgaben und Investitionen dafür ausweisen. Angaben zu Ausgaben (OpEx) und Investitionen (CapEx) sowie deren Zeithorizont tätigen wir, sofern es sich um wesentliche Einzelmaßnahmen (Aktionspläne) handelt.
Richtlinien und Anweisungen
Für den Schutz unserer Belegschaft gelten konzernweit Regelungen, um Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierung zu unterbinden. Die Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte bildet hierfür die Basis. Zudem haben wir Verhaltensgrundsätze in unserer Compliance-Richtlinie und im Code of Conduct veröffentlicht. Wesentliche Auswirkungen und Risiken im Kontext der eigenen Belegschaft werden im Code of Conduct adressiert, der für alle Mitarbeitenden bindend ist. Obere Führungskräfte sind verpflichtet, eine entsprechende Erklärung zu unterzeichnen. Das Factsheet Diversity führt explizit Diskriminierungsgründe (Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität) auf und untermauert unseren Ansatz „Keine Toleranz für Intoleranz“.
Diese Grundsätze werden durch weitere Richtlinien und Anweisungen ergänzt. Diese umfassen auch spezifische Vorgaben zu den Themen Rekrutierung, Vergütung, Mitarbeitendenentwicklung, Personalplanung und Arbeitssicherheit.
Zudem stellt unser Datenschutzbeauftragter sicher, dass die Daten der Mitarbeitenden stets geschützt sind, indem er die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien überwacht und kontinuierliche Verbesserungen im Datenschutzprozess fördert.
Für die Zusammenarbeit mit Lieferanten und Kunden hat WACKER Grundsätze entwickelt, die auf unserem Code of Conduct basieren. Wir erwarten von Geschäftspartnern, dass sie unsere Verhaltensgrundsätze und Präventionsmaßnahmen anerkennen und umsetzen. Dies gilt auch für Distributoren, Händler und Berater. In der vorgelagerten Wertschöpfungskette kommunizieren wir diese Ansprüche explizit über unseren Supplier Code of Conduct, dessen Akzeptanz Bedingung für eine Geschäftsbeziehung ist. Viele unserer Kundenbranchen sind stark reglementiert und legen großen Wert auf die Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen.
Wesentliche Grundsätze für WACKER sind:
- Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften: Lieferanten müssen alle geltenden Gesetze und Vorschriften in den Ländern, in denen sie tätig sind, einhalten.
- Menschenrechte und Arbeitspraktiken: Verbot von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung, Sicherstellung fairer Löhne und Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen.
- Geschäftliche Integrität: Verbot von Korruption, Bestechung und unlauteren Geschäftspraktiken sowie Gewährleistung von Transparenz und Rechenschaftspflicht.
- Gesundheit und Sicherheit: Bereitstellung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds für Mitarbeiter.
- Kontinuierliche Verbesserung: Lieferanten sollen ihre Praktiken im Einklang mit den WACKER Standards kontinuierlich verbessern.
Interne Abläufe sind in einer Konzernrichtlinie für Einkauf und Lieferantenmanagement festgelegt, die durch ein Handbuch mit konkreten Prozessbeschreibungen ergänzt wird.
Zur Vermittlung unserer Grundsätze sowie zur Verankerung der dazugehörigen Richtlinien und Instrumente bieten wir für alle Mitarbeitenden in unserer Einkaufsabteilung weltweit eine Grundlagenschulung an. Zudem bieten wir für Führungskräfte jährliche Auffrischungsschulungen an.