Grundlagen der Erstellung
Der Konzernnachhaltigkeitsbericht wird auf konsolidierter Basis für den WACKER Konzern aufgestellt. Der Nachhaltigkeitsbericht (Nachhaltigkeitserklärung nach den ESRS) erfüllt gleichzeitig die Anforderungen an die nach §§ 289b ff. HGB und 315b bis 315c HGB aufgestellte nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung und stellt somit die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung für den WACKER Konzern und die Wacker Chemie AG dar. Die erstmalige und vollständige Nutzung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Rahmenwerk gemäß §§ 315c Abs. 3 i. V. m. 289d HGB erfolgt für die Konzernerklärung aufgrund der Bedeutung der ESRS als durch die Europäische Kommission angenommene Berichtsstandards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für unsere nichtfinanzielle Erklärung in Bezug auf die Wacker Chemie AG nach § 289b HGB haben wir kein Rahmenwerk verwendet, weil für unsere Stakeholder eine ESRS-Nachhaltigkeitserklärung für den Konzern von Relevanz ist. Dieser Nachhaltigkeitsbericht umfasst die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung für den WACKER Konzern und die Wacker Chemie AG. Sofern nicht anders dargestellt, betreffen alle Informationen sowohl den Konzern wie auch die Wacker Chemie AG.
Entsprechend der gemeinsamen Interoperabilitätserklärung von EFRAG und GRI vom 31.08.2023 entspricht die Berichterstattung nach den ESRS auch einer Berichterstattung unter Bezugnahme auf die GRI Standards. Gegenstand der Prüfung war ausschließlich die Berichterstattung nach ESRS.
Zur Erfüllung unserer handelsrechtlichen Berichtspflichten erklären wir Folgendes: Zu dem Aspekt Sozialbelange besteht kein Konzept, da nur unwesentliche sozialbelange-bezogene Risiken, Chancen und Auswirkungen identifiziert wurden. Wir überwachen die Sozialbelange fortlaufend und werden bei sich abzeichnender Wesentlichkeit ein Konzept einführen. Wesentliche Risiken aus unserer eigenen Geschäftstätigkeit sowie aus Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Aspekte nach § 289c HGB haben, liegen nicht vor.
WACKER nutzt die „incorporated by reference option“ und verweist für Angaben zur Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette auf andere Passagen im Konzernlagebericht und –abschluss. Eine Auflistung der Referenzierungen findet sich in dem Kapitel Allgemeine Angaben, Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette. Die Angaben im Konzernlagebericht und –abschluss sind mit den spezifischen ESRS Anforderungen gekennzeichnet und sind integraler Bestandteil dieses Nachhaltigkeitsberichts. Links und Hinweise auf weiterführende Informationen sind nicht Bestandteil dieses Nachhaltigkeitsberichts.
Der Bericht wurde vom Aufsichtsrat der Wacker Chemie AG und in dessen Auftrag von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Dies geschah unter Beachtung des International Standard of Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): „Assurance Engagement other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ zum Zwecke der Erlangung einer begrenzten Prüfungssicherheit (Limited Assurance Engagement) hinsichtlich der gemäß §§ 315c i. V. m. §§ 289e HGB gesetzlich geforderten Angaben. Die Prüfungsbescheinigung mit uneingeschränktem Testat ist nach dem Bestätigungsvermerk des Konzernabschlusses wiedergegeben.
Konsolidierungskreis und Wertschöpfungskette
Der Konsolidierungskreis entspricht dem des Konzernabschlusses und umfasst alle vollkonsolidierten Tochtergesellschaften. Assoziierte Unternehmen sind nicht im Konsolidierungskreis enthalten, werden jedoch in der Berichterstattung berücksichtigt, da sie Teil der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette sind.
In der Wesentlichkeitsanalyse wurde die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette wie folgt definiert:
- Vorgelagerte Wertschöpfungskette: wesentliche Schlüssellieferanten und deren Zulieferer.
- Nachgelagerte Wertschöpfungskette: im Wesentlichen direkte Kunden. Unsere Produkte fließen in zahlreiche Endanwendungen, werden jedoch nicht direkt an Endverbraucher vertrieben.
Unsere Strategien, Maßnahmen und Ziele orientieren sich an den Anforderungen unserer Kunden. Wir verpflichten unsere Lieferanten, unsere Grundsätze der Unternehmensethik und der nachhaltigen Unternehmensführung einzuhalten und eine positive Nachhaltigkeitsleistung nachzuweisen. Besonders im Fokus stehen unsere Schlüssellieferanten, die knapp 80 Prozent des Einkaufsvolumens abdecken.
Zeithorizonte und Schätzungen
Der Berichtszeitraum erstreckt sich vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 und entspricht dem Zeitraum des Konzernabschlusses.
Die Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichts nach ESRS erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf die Informationen zu Nachhaltigkeitsthemen auswirken. Diese richten sich nach den Verhältnissen und Einschätzungen zum Erstellungszeitpunkt und beeinflussen die dargestellten Informationen des Berichtsjahres.
Die wesentlichen Annahmen und Schätzungen werden in den jeweiligen Kapiteln oder bei den entsprechenden Angaben angegeben.
Die tatsächlichen Entwicklungen können von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis berücksichtigt und wirken sich auf Informationen zukünftiger Berichtszeiträume aus.
Alle im Bericht verwendeten und aufgeführten Parameter und Daten wurden durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer und nicht durch eine andere externe Stelle zur Qualitätssicherung geprüft.
Von der Möglichkeit, klassifizierte und vertrauliche Informationen auszulassen, wurde kein Gebrauch gemacht. Die Ausnahmeregelung nach 2013/34/EU, Artikel 19a Abs. 3 und Artikel 29a Abs. 3, wurde nicht in Anspruch genommen.
Änderungen der Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen im Vergleich zum Vorjahr
Aufgrund der erstmaligen Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts nach ESRS verzichtet WACKER darauf, Vorjahresdaten auszuweisen, sofern diese bisher nicht berichtet wurden. Falls es zu Änderungen der Ermittlungsbasis oder anderen relevanten Änderungen kommt, erläutert WACKER die Gründe und ermittelt angepasste Vergleichszahlen, sofern dies möglich ist.