Maßnahmen
Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung
Die Einhaltung aller nationalen und lokalen gesetzlichen Vorgaben bildet die Grundlage für die Maßnahmen, die WACKER ergreift, um Emissionen in Luft und Wasser so gering wie möglich zu halten. Darüber hinaus gelten konzernweite WACKER Standards zum Umweltschutz, die konkrete Anforderungen in Bezug auf Emissionen für alle Produktionsstandorte und technischen Kompetenzzentren enthalten.
Die zentrale Verantwortung für das Umweltmanagementsystem liegt beim Konzernkoordinator Umwelt.
Jeder Standort ist verpflichtet, den Umweltschutz vor Ort zu organisieren, um die Einhaltung umweltrechtlicher Vorgaben sicherzustellen, den sicheren Betrieb der Anlagen zu gewährleisten und Umweltüberwachungen durchzuführen. Durch ein einheitliches Umweltmanagementsystem erfassen wir an allen Standorten Emissionen in Luft und Wasser und stellen dadurch sicher, dass gesetzliche Auflagen, Emissionsgrenzwerte sowie die WACKER Umweltstandards eingehalten werden.
Im Rahmen einer ABC-Analyse, die jeder Standort verbindlich einmal jährlich durchführen muss, werden wesentliche Umweltaspekte inklusive relevanter Emissionen des Standorts analysiert und bewertet. Falls erforderlich, werden standortspezifische Ziele abgeleitet.
Spezifische Schulungen der Produktionsmitarbeiter im Bereich Umweltschutz stellen ebenfalls wichtige Maßnahmen dar, um einen rechtssicheren Anlagenbetrieb zu gewährleisten und schwere Umweltereignisse in Hinblick auf Emissionen in Luft und Wasser zu vermeiden.
Dennoch kann es vorkommen, dass durch eine unbeabsichtigte Freisetzung von Emissionen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und die Umwelt entstehen. Sämtliche konzernweiten Ereignisse werden zeitnah in unserem Umweltdatenmanagementsystem erfasst und hinsichtlich ihrer Umweltrelevanz bewertet.
Produktsicherheit
Die Herstellung chemischer Spezialprodukte erfordert oftmals den Einsatz kritischer Stoffe. Alle Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die Sicherheit unserer Produkte zu gewährleisten und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Im Sinne von Responsible Care® gehen wir dabei häufig über die rein rechtlichen Anforderungen hinaus.
Um sicherzustellen, dass bei einer sachgerechten Anwendung unserer Produkte nachteilige Auswirkungen im Zusammenhang mit kritischen Stoffen minimiert werden, betrachten wir die Gesundheits- und Umweltrisiken entlang des gesamten Produktlebenszyklus – von der Forschung und Entwicklung über die Herstellung bis hin zur Anwendung und Entsorgung.
Wir bewerten kontinuierlich die (potenziell gefährlichen) Eigenschaften aller WACKER Produkte. Dabei werden deren physikalisch-chemische, gesundheitliche und umweltrelevante Eigenschaften geprüft und bewertet. Über Kennzeichnungen im Sicherheitsdatenblatt sowie auf den Produktetiketten informieren wir unsere Kunden über die sichere Verwendung unserer Produkte, insbesondere bei kritischen Inhaltsstoffen.
Sicherheitsdatenblätter sind für rund 50 Prozent der WACKER Produkte gesetzlich gefordert. Wir gehen über diese Anforderung hinaus und erstellen Sicherheitsdatenblätter für alle unsere Verkaufsprodukte, nicht nur für solche mit Gefahrstoffeinstufung.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, kritische Substanzen in Produkten zu minimieren. Als Orientierung für die Produktentwickler pflegen wir eine Liste mit Stoffen, die in WACKER Produkten zu vermeiden sind. Dies sind neben verbotenen oder beschränkten Chemikalien (z. B. Stoffe der Anhänge XIV und XVII der Chemikalienverordnung REACH) auch Stoffe, die von vielen Unternehmen nicht mehr gewünscht sind, sowie Stoffe, die von der Europäischen Chemikalienagentur in der Kandidatenliste der „besonders bedenklichen Stoffe“ (Substances of Very High Concern, SVHC) geführt sind.
Zur Unterstützung der Nachhaltigkeitsbewertung unserer Produkte wird das datenbankbasierte System „Identifying Substances and Mixtures of Concern“ (ISC) für eine systematische Bewertung der eingesetzten Rohstoffe benutzt. Dadurch kann das WACKER Produktportfolio hinsichtlich Gesundheit, Umweltverträglichkeit und Vermeidung potenzieller Risiken (z. B. SVHC) beurteilt und verbessert werden. Zusätzlich beobachtet WACKER die chemikalienpolitischen Diskussionen, um künftige Entwicklungen frühzeitig in die Produktentwicklung sowie die Optimierung von Inhaltsstoffen einfließen zu lassen.
REACH
Die Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) regelt seit 2007 das Registrieren, Bewerten, Zulassen und Beschränken von Chemikalien in der Europäischen Union (EU).
Seit Beginn der Registrierungen im Jahr 2008 reichte WACKER im Rahmen von REACH zahlreiche Registrierungsdossiers bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ein. Für viele der Dossiers stellt die ECHA im Rahmen ihrer regulären Bewertungstätigkeit Nachforderungen. Diese haben wir auch im Jahr 2024 fristgerecht erfüllt.
WACKER steht mit seinen Lieferanten chemischer Stoffe in intensivem Kontakt. Wir überprüfen anhand unserer Daten den Registrierstatus und fordern bei Bedarf Informationen an, um sicherzustellen, dass wir nur REACH-konforme Rohstoffe einsetzen.
Innerhalb Europas müssen Unternehmen, die Gefahrstoffe in Verkehr bringen, seit Januar 2021 das europäische Meldesystem mit umfangreichen Informationen für den Giftnotruf beliefern. WACKER hat ein IT-Tool zur automatisierten Meldung eingerichtet und entsprechende Meldungen an das PCN-Portal (Poison Centre Notification) der ECHA abgesetzt.
Anlagensicherheit
Ein wichtiges Ziel für WACKER ist es, Anlagen und Prozesse kontinuierlich so zu betreiben, dass Mensch und Umwelt durch den Austritt von Emissionen und kritischen Stoffen in Luft und Wasser nicht gefährdet werden.
Wir betreiben ein konzernweites Sicherheitsmanagement, das Arbeitsschutz, Anlagensicherheit und Notfallmanagement umfasst. Der Schwerpunkt des Sicherheitsmanagements liegt auch im Berichtsjahr auf der Prävention.
Dennoch lassen sich sicherheitskritische Ereignisse nicht immer ganz verhindern. Gefahrenabwehrpläne regeln an jedem WACKER Standort die Zusammenarbeit von internen und externen Einsatzkräften sowie Behörden in einem Schadensfall.
Um die Sicherheit der Anlagen nachhaltig zu gewährleisten, ermitteln und bewerten wir zunächst systematisch Gefahren und überprüfen diese in regelmäßigen Abständen. Dabei analysieren wir die in den Prozessen befindliche Energie (z. B. Druck, Wärme) und welchen Einfluss mögliche Einzelfehler auf eine Ereigniskette bis hin zum Stör- oder Unfall haben könnten. Entsprechend den Ergebnissen unserer Analysen legen wir Schutzmaßnahmen fest, um ungewünschte Ereignisse zu verhindern.
Wir erfassen alle sicherheits-, gesundheits- und umweltrelevanten Ereignisse zeitnah im konzernweiten Umweltdatenmanagementsystem und bewerten diese. Durch eine systematische Aufarbeitung von Ereignissen und das Ableiten entsprechender Maßnahmen sollen zukünftig ähnliche Ereignisse vermieden werden. Über Ereignismeldungen mit bereichs- oder standortübergreifenden Lerneffekten informieren wir Unternehmenseinheiten mit ähnlichem Gefährdungspotenzial und leiten gegebenenfalls Verbesserungsmaßnahmen ab. Das Monitoring erfolgt konzernweit über den Konzernkoordinator Sicherheit.
Im Rahmen unserer Sicherheitsinitiative „Safety Culture@WACKER“, die WACKER im Berichtsjahr gestartet hat, arbeiten wir daran, das Sicherheitsbewusstsein bei allen unseren Mitarbeitern zu erhöhen, um so langfristig ein erhöhtes Maß an Arbeits- und Prozesssicherheit zu erreichen.
Transportsicherheit
WACKER achtet kontinuierlich darauf, seine Produkte sicher zu transportieren. Das gilt insbesondere für Gefahrgut und kritische Stoffe.
Alle Standorte, an denen WACKER produziert und Waren versendet, müssen die lokalen und international gültigen Transportvorschriften sowie die hohen WACKER Sicherheitsstandards beachten. Wesentlich für die Transportsicherheit ist unser Personal, das sowohl im Umgang mit Gefahrgut als auch in den Anforderungen der Ladungssicherung gut ausgebildet ist.
An Logistikdienstleister haben wir einen ebenso hohen Sicherheitsanspruch, den wir neben den gesetzlich einzuhaltenden Vorgaben in vertraglichen Vereinbarungen und einem umfassenden Anforderungsprofil verankern. Bei Abweichungen von unseren Vorgaben seitens der Vertragspartner sprechen wir Reklamationen aus und fordern Korrekturmaßnahmen ein, um einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess sicherzustellen.
Für Produkte mit hohem Gefahrenpotenzial setzen wir Verpackungen und Tanks nach den anspruchsvollsten Qualitätsstandards ein. Im Berichtszeitraum wurden keine meldepflichtigen Transportvorkommnisse mit der Beteiligung von Gefahrgut verzeichnet.
Bei der Überwachung der Distribution unserer Produkte erfassen wir auch Transportzwischenfälle ohne Gefahrgut und solche, die keine negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben. Diese Ereignisse fließen als ein wichtiges Kriterium in die jährliche Bewertung der Logistikdienstleister mit ein.
Vorgelagerte Wertschöpfungskette
Die vorgelagerte Wertschöpfungskette adressieren wir im Rahmen unserer Umweltvorgaben zu Emissionen und kritischen Stoffen, die wir in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen und unserem Supplier Code of Conduct verankert haben. Nähere Details sind im ESRS 2 – Allgemeine Angaben beschrieben.