Governance
Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat
Die Wacker Chemie AG verfügt gemäß deutschem Aktiengesetz (AktG) über ein duales Führungssystem mit einem vierköpfigen Vorstand und einem 16-köpfigen Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat ist nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) paritätisch mit Vertretern der Anteilseigner und Arbeitnehmer besetzt. Details zur Zusammensetzung des Vorstands und Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 einschließlich der Verantwortungsbereiche des Vorstands und der Mandate des Aufsichtsrats sind im Annex des Nachhaltigkeitsberichts zu finden.
Diversität und Kompetenz des Vorstands
Das Diversitätskonzept der Wacker Chemie AG sieht vor, dass der Vorstand über die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zur Leitung eines internationalen Chemiekonzerns verfügt.
- Bildungs- und Berufshintergründe: naturwissenschaftliche Kompetenz und/oder Erfahrung in der chemischen Industrie sowie Kenntnisse in Rechnungslegung, Finanzmanagement, Unternehmenssteuerung, Planung und Strategie.
- Internationalität: unterschiedliche kulturelle Hintergründe oder ausgeprägte interkulturelle und internationale Erfahrungen.
- Alter: eine altersmäßig ausgewogene Struktur. Die Regelaltersgrenze für Vorstandsmitglieder beträgt 67 Jahre.
- Geschlechtervielfalt: Gemischte Teams erzielen bessere Ergebnisse. Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen wurden ergriffen.
Die aktuelle Zusammensetzung des Vorstands entspricht dem vom Aufsichtsrat beschlossenen Diversitätskonzept sowie der für mitbestimmte börsennotierte Gesellschaften geltenden gesetzlichen Anforderung des § 76 Abs. 3a AktG, dass bei einem Vorstand, der aus mehr als drei Personen besteht, mindestens eine Frau und mindestens ein Mann Mitglied des Vorstands sein müssen. Der prozentuale Anteil von Frauen im Vorstand beträgt 25 Prozent.
Diversität und Kompetenz des Aufsichtsrats
Das Diversitätskonzept der Wacker Chemie AG sieht vor, dass der Aufsichtsrat so zusammenzusetzen ist, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen.
- Internationale Expertise: Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats soll über internationale Erfahrung verfügen.
- Vermeidung von / Umgang mit Interessenkonflikten: Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats enthält Regelungen zur Vermeidung und zum Umgang mit Interessenkonflikten. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte sollen bereits bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung vermieden werden.
- Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder: Die Regelaltersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder beträgt 80 Jahre.
- Vielfalt (Diversity): Der Aufsichtsrat strebt eine vielfältige Zusammensetzung an, die unterschiedliche berufliche Erfahrungen, Fachkenntnisse und Bildungshintergründe berücksichtigt. Gemäß § 96 Abs. 2 AktG soll der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern bestehen. 2024 beträgt der Frauenanteil im Aufsichtsrat 30 Prozent.
Bei der Besetzung unseres Aufsichtsrats streben wir eine Mischung aus Alt und Jung, branchenvertraut und branchenfremd, verschiedenen beruflichen Hintergründen und unterschiedlichen internationalen Erfahrungen an. Der Aufsichtsrat soll insgesamt über die notwendigen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, die für die Geschäftstätigkeit des WACKER Konzerns relevant sind und eine effektive Kontrolle und qualifizierte Beratung des Vorstands ermöglichen. Dazu gehören:
- Im Aufsichtsrat soll insgesamt ein angemessener Sachverstand in den Bereichen Unternehmensführung, Bilanzierung, Controlling, Risikomanagement, Corporate Governance, Compliance und in den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen vertreten sein.
- Der Aufsichtsrat muss in seiner Gesamtheit mit der Chemiebranche vertraut sein (§ 100 Abs. 5 AktG).
- Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Aufsichtsratsmitglied über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen (§ 100 Abs. 5 AktG).
Der Aufsichtsrat berücksichtigt die von ihm beschlossenen Ziele sowie das Kompetenzprofil bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung. Die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats entspricht den beschlossenen Zielen und dem Kompetenzprofil.
Dem Aufsichtsrat gehören auf der Anteilseignerseite vier unabhängige Mitglieder an. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Gremium länger als zwölf Jahre angehören, gelten als nicht unabhängig. Die Arbeitnehmervertreter gelten insgesamt als unabhängig. Somit sind 75 Prozent des Aufsichtsrats unabhängige Mitglieder.
Aufgaben und Zuständigkeiten
Vorstand
Der Vorstand steuert die Strategien, Ressourcen sowie die Infrastruktur und Organisation des Konzerns. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören die Weiterentwicklung und Überwachung der Unternehmensführungspraktiken einschließlich Compliance, Unternehmensethik sowie der Initiativen Responsible Care® und Global Compact.
Der Vorstand wird von Gremien unterstützt, die aus Mitgliedern verschiedener Organisationsbereiche und rechtlicher Einheiten bestehen. Diese Gremien gewährleisten die Umsetzung konzernweiter Strategien einschließlich der strategischen Nachhaltigkeitsziele. Der Vorstand überwacht die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse und deren Integration in das Risikomanagement. Unsere Nachhaltigkeitsziele reflektieren die wesentlichen Auswirkungen von WACKER auf Menschen, Natur und Umwelt und berücksichtigen Risiken und Chancen. Die Verantwortung für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele liegt bei den jeweiligen Ressortvorständen.
Steuerung von Nachhaltigkeit bei WACKER
Das Group Leadership Team (GLT) erörtert strategisch bedeutsame Themen, analysiert Marktentwicklungen und Wettbewerber sowie wichtige Sonderthemen einschließlich Gesundheits- und Sicherheitsthemen. Einmal jährlich wird die Konzernstrategie im Rahmen einer Strategieklausur überprüft und die Prämissen für die finanzielle Planung festgelegt. Das GLT besteht aus dem Vorstand sowie den Leitern der Geschäfts- und ausgewählter Zentralbereiche.
Für das Monitoring und die Steuerung der Nachhaltigkeitsstrategie hat der Vorstand ein Sustainability Council einberufen, dem der Vorstandsvorsitzende vorsitzt. Mitglieder aus Geschäfts- und Zentralbereichen stimmen sich über die Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung ab. Das Sustainability Council steuert bereichsübergreifende Maßnahmen, überprüft Fortschritte und Zielerreichungen und diskutiert die Auswirkungen von WACKER auf Menschen, Natur und Umwelt sowie die daraus resultierenden Risiken und Chancen. Fachexperten berichten über den Fortschritt einzelner Projekte und neueste regulatorische Anforderungen. Im Berichtsjahr wurden Themen wie Emissionsreduktion bei Produktionsprozessen, Datentransparenzanforderungen entlang der Wertschöpfungskette und die Berechnung von CO2-Produktfußabdrücken besprochen.
Die wichtigsten Gremien zur Steuerung und Kontrolle der Themen Umwelt, Gesundheit, Sicherheit und Produktsicherheit sind die jährlichen Treffen von Corporate EHS & PS sowie die Strategiegespräche EHS & PS unter der Leitung des Ressortvorstands EHS & PS.
Die Personalpolitik wird monatlich im Strategiegespräch HR und die Mitarbeitergesundheit jährlich im Steuerkreis Gesundheitsförderung unter Leitung der Personalvorständin behandelt. Produktivitätsprojekte und -ziele sind Themen der Rohstoffklausur und der WOS-Konferenz. Innovationsstrategien und -projekte werden in der Konzern-Innovationssitzung besprochen.
Die operative Steuerung und Kontrolle der Nachhaltigkeitsthemen erfolgt durch spezielle Bereiche wie die Konzern- und Geschäftsbereichsabteilungen für Nachhaltigkeit, die Personalabteilung sowie den zentralen Einkauf. Es gibt spezielle Funktionen für die Steuerung einzelner Themen wie Compliance, EHS & PS und Menschenrechte. Nachhaltigkeitsziele sind, sofern sinnvoll, Teil der persönlichen Ziele der verantwortlichen Mitarbeiter.
Unsere Compliance-Organisation überwacht die Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien. Der Compliance Officer steuert ein Netzwerk von regionalen Compliance-Beauftragten.
Die Verantwortung für Umwelt, Gesundheit, Sicherheit, Trade Compliance, Gefahrgut und Produktsicherheit liegt bei den Konzernkoordinatoren, die direkt an den Vorstand berichten und konzernweite Standards vorgeben. Gesetzlich geforderte Beauftragte übernehmen definierte Aufgaben in den jeweiligen Regionen.
Arbeitsschutz und Anlagensicherheit haben für WACKER eine herausragende Bedeutung. Für obere Führungskräfte und leitende Angestellte in Deutschland werden jährliche Sicherheitsziele festgelegt, die in die Leistungsbeurteilung einfließen.
Der Vorstand hat einen Menschenrechtsbeauftragten ernannt, der die Menschenrechtsstrategie, das Risikomanagement, die Grundsatzerklärung und die Berichterstattung maßgeblich mitgestaltet. Er berät betroffene Bereiche und schlägt Abhilfemaßnahmen vor. In seiner Funktion ist der Menschenrechtsbeauftragte unabhängig und weisungsfrei. Er steht dem Menschenrechtskomitee vor, das aus Vertretern der Rechtsabteilung, des Einkaufs, der Personalabteilung und der Konzernnachhaltigkeit besteht.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in wesentliche Entscheidungen einschließlich Nachhaltigkeitsfragen eingebunden. Grundlegenden Entscheidungen über die Unternehmensentwicklung muss der Aufsichtsrat zustimmen.
Der Prüfungsausschuss überwacht die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über Unternehmensplanung, strategische Weiterentwicklung, operatives Geschäft, Risikolage, Risikomanagement sowie Compliance- und Nachhaltigkeitsthemen. Der Präsidialausschuss befasst sich mit der Vergütung der Vorstandsmitglieder einschließlich nachhaltigkeitsbezogener Leistungskriterien.
Der Prüfungsausschuss bereitet die Entscheidung des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss vor, prüft diese vorab und diskutiert mit dem Abschlussprüfer die Prüfungsstrategie und die Prüfungsergebnisse. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses tauscht sich regelmäßig mit dem Abschlussprüfer aus und berichtet dem Ausschuss. Der Prüfungsausschuss überwacht zudem den Rechnungslegungsprozess, die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts sowie die Wirksamkeit des internen Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssystems und befasst sich mit Compliance-Fragen.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind mit der Branche vertraut. Mindestens ein Mitglied muss über Sachverstand in der Rechnungslegung und ein weiteres über Sachverstand in der Abschlussprüfung verfügen.
Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich Vorstand und Aufsichtsrat befassen
Der Vorstand beschäftigt sich in der jährlichen Strategie- und Planungsklausur mit der langfristigen Strategie des Unternehmens und den dafür in den nächsten fünf Jahren wesentlichen Projekten und deren Finanzierung, einschließlich der Genehmigung des jährlichen Budgets für Nachhaltigkeitsprojekte. Die Nachhaltigkeitsziele werden in die Unternehmensvision und die strategische Planung integriert und regelmäßig überprüft und abgestimmt. Die wesentlichen Projekte werden auf die Vereinbarkeit mit den langfristigen Nachhaltigkeitszielen geprüft und Risiken und Chancen bewertet. Sämtliche Nachhaltigkeitsinformationen sowie der Zielerreichungsstatus werden über die Konzernnachhaltigkeitsabteilung dem Vorstand zur Verfügung gestellt. Die Information erfolgt regelmäßig über den Leiter der Konzernnachhaltigkeit sowie über das Sustainability Council, das fünfmal im Jahr tagt.
Der Aufsichtsrat wird regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, in seinen Sitzungen über die Nachhaltigkeitsthemen informiert.
Im Berichtsjahr haben sich Vorstand und Aufsichtsrat unter anderem mit folgenden Nachhaltigkeitsthemen sowie deren Risiken und Chancen beschäftigt:
- Berichterstattung nach CSRD und Wesentlichkeitsanalyse,
- Stand der Zielerreichung der Nachhaltigkeitsziele und damit verbundene Maßnahmen,
- Sicherheitskultur,
- neue regulatorische Anforderungen sowie
- externe Nachhaltigkeitsbewertungen.
Einbeziehung in Anreizsysteme
Nachhaltigkeitsziele in Verbindung mit der Vergütung des Vorstands
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder von WACKER besteht aus festen und variablen Bestandteilen. Die variablen Bestandteile gliedern sich wiederum in kurzfristige (short-term incentives, STI) und langfristige Vergütungskomponenten (long-term incentive, LTI). Die Nachhaltigkeitsziele sind Teil der langfristigen Vergütungskomponente.
Das LTI setzt Anreize für eine nachhaltige Unternehmenspolitik, fördert ein profitables Wachstum sowie eine positive Entwicklung des Unternehmenswerts. Es ist mit einem dreijährigen Bemessungszeitraum und anschließender Aktienerwerbspflicht und dreijähriger Aktienhaltepflicht konzipiert. Der Gesamtzielerreichungsfaktor des LTI orientiert sich an strategisch relevanten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien. Diese beziehen auf die finanziellen und nichtfinanziellen Ziele des Konzerns und werden vom Aufsichtsrat jeweils für das Vergütungsgeschäftsjahr festgelegt.
Im Jahr 2024 wurden im Rahmen der nichtfinanziellen Leistungskriterien zwei Nachhaltigkeitsziele ausgewählt, die für die Strategie von besonderer Bedeutung sind: die Reduktion des absoluten CO2-Ausstoßes (Scope 1 und 2) sowie die Unfallhäufigkeit (gemäß der WACKER Process Safety Incident Rate, WPSIR). Beide Kriterien werden mit jeweils 5 Prozent gewichtet. Bezogen auf die Gesamtvergütung beträgt der Anteil jeweils rund 1,5 Prozent.
Weitergehende Informationen finden sich im Vergütungsbericht der Wacker Chemie AG.
Erklärung zur Sorgfaltspflicht
Unter Sorgfaltspflicht werden die Verfahren und Prozesse des Unternehmens verstanden, wie mit tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die Menschen im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit umgegangen wird, wie sie verhindert oder gemindert werden oder über sie Rechenschaft abgelegt wird (Due-Diligence-Prozess). Die folgende Übersicht stellt ein Mapping zu den in dem Nachhaltigkeitsbericht enthaltenen Informationen über diesen Due-Diligence-Prozess dar.
Kernelemente der Sorgfaltspflicht |
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Absätze im Nachhaltigkeitsbericht |
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a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell |
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ESRS 2 GOV 2: Information und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen |
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Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte mit denen sich Vorstand und Aufsichtsrat beschäftigen |
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ESRS 2 GOV 3: Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistungen in Anreizsysteme und |
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Einbeziehung in Anreizsysteme |
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ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
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Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
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b) Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht |
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ESRS 2 GOV 2: Information und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen |
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Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte mit denen Vorstand und Aufsichtsrat beschäftigen |
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ESRS 2 SBM 2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger |
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ESRS 2 IRO 1: Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen |
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Interessen und Standpunkte der Interessenträger |
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ESRS 2 MDR P: Strategien zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten |
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Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen |
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Themenbezogene ESRS : Berücksichtigung der verschiedenen Phasen und Zwecke der Einbeziehung der Interessenträger während des gesamten Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht |
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Strategien in thematischen Standards zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Informationen |
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ESRS 2 GOV 3: Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistungen in Anreizsysteme und |
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Einbeziehung in Anreizsysteme |
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ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
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Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
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c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen auf Mensch und Umwelt |
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ESRS 2 IRO 1 einschließlich Anwendungsanforderungen in Bezug auf spezifische Nachhaltigkeitsaspekte in den einschlägigen ESRS |
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Verfahren und Bewertung der Wesentlichkeit |
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ESRS 2 SBM 3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
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Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
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d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt |
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ESRS 2 MDR A: Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte |
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Themenbezogene ESRS: Berücksichtigung des Spektrums der Maßnahmen einschließlich der Übergangspläne, mit denen die Auswirkungen angegangen werden sollen |
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Maßnahmen in thematischen Standards zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Informationen |
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e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation |
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ESRS 2 MDR M: Parameter in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte |
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ESRS 2 MDR T: Nachverfolgung der Wirksamkeit von Strategien und Maßnahmen durch Zielvorgaben |
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Parameter in thematischen Standards zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Informationen |
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Themenbezogene ESRS: in Bezug auf Parameter und Ziele |
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Risikomanagement und interne Kontrolle
Nachhaltigkeitsaspekte sind grundsätzlich im übergeordneten Risikomanagement und internen Kontrollsystem des Konzerns eingebettet.
Im Jahr 2024 wurde die Risikoidentifikation im Rahmen des Risikomanagements mit den Ergebnissen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse verknüpft. Hierbei wurden die im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Risiken in das Konzern-Risikomanagement aufgenommen.
Das implementierte rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem wurde um ein internes Kontrollsystem für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erweitert. Dieses befindet sich noch im Aufbau. Wesentliche Prozesse sind dabei die Datenerhebung, die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts sowie die doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Für die wesentlichen nichtfinanziellen Daten wurden entsprechende Prozessrisiken identifiziert sowie Schlüsselkontrollen definiert. Das interne Kontrollsystem für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird kontinuierlich verbessert. Im Bereich der Umweltthemen ist das Kontrollsystem bereits fortgeschritten, eine Ausweitung ist für die Sozialthemen vorgesehen.
Durch die Funktionstrennung zwischen Konzernnachhaltigkeit (operative Umsetzung) und Konzernrechnungswesen (Vorgabe und Prüfung der ESRS-Anforderungen) sowie definierte interne Kontrollen wird eine konsistente Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung angestrebt. Ein einheitliches konzernweites Berichtshandbuch soll künftig verbindliche Regeln für die Abbildung der ESRS-Anforderungen formulieren. Darüber hinaus unterliegen die internen Kontrollen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zukünftig auch einer Prüfung durch die interne Revision.
Die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und der Nachhaltigkeitsbericht wurden dem Vorstand und dem Prüfungsausschuss zur Prüfung vorgelegt. Der Konzernbetriebsrat wurde über die Ergebnisse informiert und konnte den Nachhaltigkeitsbericht kommentieren. Der Wirtschaftsprüfer berichtet im Rahmen seiner Berichterstattung an den Vorstand und den Prüfungsausschuss über die Einsichtnahme in den Prozess und die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und die identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen. Der Aufsichtsrat ist durch den Prüfungsausschuss in das Kontrollsystem eingebunden.
Für weitere Informationen zum allgemeinen Konzernrisikomanagementsystem und dem konzernweiten internen Kontrollsystem verweisen wir auf den Risikobericht.
Integriertes Managementsystem
Das Integrierte Managementsystem mit seinen konzernweit gültigen Richtlinien und externe Zertifizierungen sind wichtige Steuerungsinstrumente zur Sicherstellung der konzerneinheitlichen Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsstrategie.
Unser Integriertes Managementsystem (IMS) steuert die operativen Prozesse und definiert konzernweit einheitliche Standards für Qualität, Sicherheit, Energie, Umwelt- und Gesundheitsschutz. Das Konzern-Managementsystem ist nach ISO 9001 (Qualität), ISO 14001 (Umwelt) und ISO 50001 (Energie) zertifiziert. Eine Übersicht aller darin integrierten Produktionsstandorte sowie weitere Produktzertifikate sind auf der WACKER Homepage einsehbar.
Wir erfassen umwelt- und sicherheitsrelevante Ereignisse, planen und dokumentieren interne und externe Audits bzw. Überprüfungen und steuern die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Integrierten Managementsystems (IMS).
Weitere Informationen zur ressourcenschonenden Produktion und zu nachhaltigen Produkten finden sich im zusammengefassten Lagebericht, Kapitel „Weitere Informationen zu Forschung und Entwicklung, Mitarbeitenden, Einkauf, Produktion, Vertrieb und Marketing“.