Geschäftsbericht 2025

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Creating tomorrow’s solutions

Verfahren zur Einbeziehung eigener Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertretern

Einbeziehung von Mitarbeitenden

Um weitere Verbesserungspotenziale zu identifizieren, führt WACKER regelmäßig, in der Regel alle drei bis fünf Jahre, eine globale Mitarbeitendenbefragung durch. Darüber hinaus führen wir ad hoc situative, projektbezogene Befragungen zu konkreten Themen durch. Diese Umfragen helfen uns, wertvolle Einblicke in die Bedürfnisse und Erwartungen unserer Belegschaft zu gewinnen und die Auswirkungen unserer umgesetzten Maßnahmen zu bewerten. Dabei stellen wir sicher, dass alle bzw. alle betroffenen Mitarbeitenden weltweit an den Umfragen teilnehmen können. Die Ergebnisse werden in den jeweiligen Bereichen von den Führungskräften vorgestellt und mit den Mitarbeitenden Lösungsoptionen erarbeitet. Die Arbeitnehmervertreter sind eng eingebunden. Die letzte globale Mitarbeitendenbefragung im Jahr 2023 ergab überdurchschnittliche Bewertungen zum Engagement und zur Führungskultur. Verbesserungspotenziale wurden in den Bereichen Sicherheit, Kommunikation, Zusammenarbeit, Anerkennung und berufliche Entwicklung festgestellt.

Zusätzlich werden anlassbezogene Befragungen zu Themen wie Nachhaltigkeit und Arbeitssicherheit durchgeführt. Abteilungsinterne Meetings dienen ebenfalls dazu, Mitarbeitendenmeinungen zu erfassen.

Gemäß der strategischen Priorität „People & Culture“ legen wir viel Wert auf den persönlichen Austausch über Hierarchien hinweg. Ziel dabei ist es, Verbesserungspotenziale über Bereichsgrenzen hinweg zu identifizieren. 2025 neu eingeführte Formate stellen u. a. das Sicherheitsfrühstück, der Austausch unter Sicherheitsbeauftragen sowie der DialogRAUM zum Austausch über die gelebte Unternehmenskultur von WACKER dar. Dabei standen besonders die Unternehmenswerte, Arbeitssicherheit sowie interkulturelle Aspekte wie Unternehmensethik und Integrität in der internen wie auch externen Zusammenarbeit im Fokus der Diskussionen.

Externe Benchmarks nutzen wir als Indikator für unser Engagement. Bei der jährlichen Befindlichkeitsumfrage des Chemieführungskräfteverbands VAA belegte WACKER 2025 den 4. Platz (2024: 4. Platz) von 21 Unternehmen mit der Gesamtnote 2,7, gleichbleibend zum Vorjahr. Die Durchschnittsnote betrug 3,0 (Vorjahr 3,2).

Zudem wird in Sozialaudits (SMETA, TfS), die auch Mitarbeitendeninterviews beinhalten, regelmäßig die Einhaltung dieser Standards geprüft. Die Auditoren prüfen Themen wie Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit, Umweltmanagement und Unternehmensethik. Wir stellen die Ergebnisse aus den SMETA-Audits registrierten Kunden in der Sedex-Datenbank oder die Ergebnisse der TfS-Audits über die TfS-Plattform OASIS zur Verfügung. Im Jahr 2025 haben wir die Standorte Kolkata, Léon, Nanjing, Jandira, Burghausen und Nünchritz überprüft und dort Abweichungen bei den Themen Arbeitssicherheit und Human Resources festgestellt. An den Standorten, an denen Abweichungen festgestellt wurden, sind Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen durchgeführt. Im Jahr 2026 werden wir weitere Sozialaudits durchführen. Unsere Maßgabe bei der Überprüfung ist, insbesondere jeglichen Einsatz von Kinder- oder Zwangsarbeit zu missbilligen. WACKER verpflichtet sich, alle drei Jahre Social Audits (SMETA, TfS) an den von Kunden geforderten Standorten durch externe Zertifizierungsgesellschaften durchzuführen. Derzeit werden neun von 27 Produktionsstandorten in diesem Dreijahreszyklus überprüft, das entspricht etwa 70 Prozent der WACKER Mitarbeitenden.

Äußerung von Bedenken

Menschenrechtsbelange können über verschiedene Kanäle an das Unternehmen adressiert und gemeldet werden. Nachfolgende Tabelle zeigt die gemeldeten und tatsächlichen Vorfälle und Beschwerden im Zusammenhang mit Menschenrechtsbelangen.

Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

 

 

2025

 

2024

 

 

Meldungen

 

Meldungen

 

 

 

 

 

Gemeldete Fälle von Diskriminierung und Belästigung

 

16

 

7

Gemeldete Beschwerden in Bezug auf soziale Faktoren oder Aspekte

 

 

Gesamtbetrag der Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit Diskriminierung und Belästigung sowie soziale Faktoren und Aspekte

 

 

Bestätigte schwerwiegende Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte

 

 

Gesamtbetrag der Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit schwerwiegenden Vorfällen in Bezug auf Menschenrechte

 

 

Im Berichtsjahr sind 16 (Vorjahr sieben) Meldungen mit Bezug zu Diskriminierung oder Belästigung gemeldet worden.

Im Vergleich zum Vorjahr wurde die Definition der Kennzahlen zu gemeldeten Beschwerden in Bezug auf soziale Faktoren oder Aspekte präzisiert und deckt nun wie vom Standard gefordert ausschließlich Meldungen zu sozialen und nicht – wie im Vorjahr – zu weiteren Compliance-bezogenen Aspekten ab. Der Wert für 2024 wurde entsprechend angepasst. Sowohl für 2024 als auch für 2025 ergeben sich somit keine (null) Beschwerden zu sozialen Faktoren oder Aspekten über unsere formalen Meldekanäle.

Die Meldungen erfolgten sowohl über das vertrauliche, barrierefreie Hinweisgebersystem von WACKER als auch über das Group-Compliance-Sammelpostfach. Jede eingehende Meldung wird von Group Compliance geprüft oder an die zuständige Stelle bei WACKER weitergegeben. Sofern die Zuständigkeit bei Compliance liegt und die Ersteinschätzung plausibel ist, erfolgen weitere interne Aufklärungs- und Untersuchungsmaßnahmen durch Group Compliance oder die jeweils betroffenen Unternehmenseinheiten. Auf Basis der jeweiligen Untersuchungserkenntnisse und – sofern erforderlich – werden angemessene Abhilfemaßnahmen eingeleitet. Dabei gelten die Grundprinzipien der Vertraulichkeit, Anonymität und des Verbots von Vergeltungsmaßnahmen. Meldungen mit Bezug zu Menschenrechtsthemen können darüber hinaus auch direkt an den Menschenrechtsbeauftragten von WACKER kommuniziert werden. Dieser koordiniert dann gegebenenfalls unter Beteiligung des Human Rights Committee erforderliche Maßnahmen.

In keinem der gemeldeten Fälle führten die Untersuchungen zu Geldbußen, Sanktionen und / oder Strafzahlungen.

Darüber hinaus wurden im Jahr 2025 keine schwerwiegenden Verstöße gegen Menschenrechte festgestellt. Auch in diesem Bereich waren keine Geldbußen, Sanktionen und / oder Schadensersatzleistungen erforderlich.

Wir verweisen zu weiteren Angaben auf das Kapitel ESRS G1 – Unternehmenspolitik.