Geschäftsbericht 2025

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Creating tomorrow’s solutions

Strategien und Governance

WACKER legt ein besonderes Augenmerk auf den integrierten Umweltschutz mit dem Ziel, umweltbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen ganzheitlich zu betrachten. Dieser integrierte Ansatz ist Teil unserer konzernweit gültigen Unternehmenspolitik.

Während im Folgenden zunächst die übergeordneten Elemente unserer Umweltstrategie und Lösungsansätze beschrieben werden, sind Details zu den Themen Umweltverschmutzung (E2), Wasser- und Meeresressourcen (E3), Biologische Vielfalt und Ökosysteme (E4) sowie Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (E5) den themenspezifischen Kapiteln zu entnehmen.

Strategie

Der Schutz und das Wohlergehen unserer Mitarbeitenden, unserer Nachbarn sowie der Umwelt und Natur gehören zu unserer selbstverständlichen Verantwortung als Unternehmen. Im Sinne unseres Unternehmenszwecks „Our solutions make a better world for generations“ legen wir ein besonderes Augenmerk auf den integrierten Umweltschutz und die Kreislaufwirtschaft, indem wir die gesamte Wertschöpfungskette und die Anforderungen der Interessenträger berücksichtigen.

Unsere Strategie beruht auf den Säulen:

  • rechtssicherer Anlagenbetrieb nach dem Stand der Technik,

  • Identifizierung und Vermeidung potenzieller Umweltrisiken,

  • kontinuierliche Verbesserung im Umweltschutz.

Mit unseren Umweltschutzmaßnahmen gehen wir oft über die gesetzlichen Anforderungen hinaus – das entspricht dem Kerngedanken der Initiative Responsible Care®. Durch verantwortungsvolles Handeln tragen wir zu den Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen bei. Mit unserer Produktion leisten wir einen Beitrag zum SDG 12 „Nachhaltiger Konsum und Produktion“. Des Weiteren arbeiten wir gemäß SDG 17 „Partnerschaften zur Erreichung der Ziele“ weltweit mit Lieferanten und Kunden zusammen, um nachhaltige Geschäftspraktiken zu fördern. Beim Thema Wasser tragen wir zum SDG 6 „Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten“ bei. Unsere Aktivitäten zum Schutz der Biodiversität stehen im Einklang mit SDG 14 (Leben unter Wasser) und SDG 15 (Leben an Land), die den Schutz von Wasser- und Landökosystemen in den Mittelpunkt stellen. Wir orientieren uns dabei an internationalen und regionalen Rahmenwerken wie dem Kunming Montreal Global Biodiversity Framework und der EU-Biodiversitätsstrategie 2030.

Für die Umsetzung und Weiterentwicklung unserer Strategie sind die Konzernkoordinatoren für Umweltschutz, Produktsicherheit und Sicherheit zuständig.

Richtlinien

Das Umweltmanagement ist Teil des integrierten Managementsystems. Darin sind konzernweit die Themen Umwelt, Gesundheit, Sicherheit und Produktsicherheit geregelt. Die Verantwortung trägt der zuständige Ressortvorstand (siehe ESRS 2).

Die Konzernrichtlinie „Umweltschutz, Gesundheitsschutz, Sicherheit und Produktsicherheit“ sowie die Konzernanweisungen im Bereich Umweltschutz zielen darauf ab, die Menschen, deren Umfeld und die Natur vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen zu treffen. Dazu zählen auch der nachhaltige Umgang mit der Ressource Wasser sowie eine rechtskonforme und umweltgerechte Entsorgung von Abfällen. Für die Umsetzung sind die Konzernkoordinatoren für Umwelt, Produktsicherheit und Sicherheit verantwortlich.

Diese konzernweiten Standards zum Umweltschutz gelten für alle Produktionsstandorte und technischen Kompetenzzentren. Die Standortleiter stellen sicher, dass gesetzliche Anforderungen und die WACKER-Standards zu Umweltschutz, zur Wassernutzung und zur Abfallwirtschaft eingehalten werden. Wasser umfasst dabei gleichermaßen sowohl Oberflächenwasser aus Flüssen und Meer als auch Grundwasser.

Die Konzernrichtlinien sowie Konzernanweisungen im Bereich Einkauf und Logistik legen Vorgaben zur Strategie, zur Planung und zum Risikomanagement für die Ressourcenbeschaffung sowie für das zugehörige Lieferantenmanagement fest. Verantwortlich hierfür ist der Leiter Einkauf und Logistik.

Die Einhaltung aller relevanten gültigen Gesetze, Richtlinien und Selbstverpflichtungen bildet den Grundsatz unserer Compliance-Richtlinie. Verantwortlich für die Beobachtung und Beurteilung der einschlägigen Umweltrechtsvorschriften sind die jeweiligen Fachfunktionen.

Anweisungen, die themenspezifische Auswirkungen, Risiken und Chancen betreffen, sind in den einzelnen Themenstandards näher beschrieben.