Geschäftsbericht 2025

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Creating tomorrow’s solutions

Bericht des
Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

das weltweite Umfeld stellte die Wacker Chemie AG auch im Jahr 2025 vor zahlreiche Herausforderungen. So prägten anhaltende geopolitische Konflikte, handelspolitische Unsicherheiten sowie eine schwache Nachfrage in wichtigen Abnehmerbranchen die Rahmenbedingungen. Auf diese komplexe und herausfordernde Gesamtlage hat das Unternehmen entschlossen reagiert.

Mit PACE wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr unter anderem ein umfassendes Effizienzprogramm initiiert, das über die kommenden Geschäftsjahre deutliche Ergebnisse zeigen wird und damit einen maßgeblichen Beitrag leisten wird, die Wettbewerbsfähigkeit von WACKER nachhaltig zu stärken.

Zugleich wurde die strategische Ausrichtung des Unternehmens durch Formulierung klarer Prioritäten für die Zukunft weiter geschärft. Mit dem Fokus auf Spezialitäten in den Chemiebereichen, höchstreiches Polysilicium für Halbleiteranwendungen sowie innovative Biotechnologielösungen ist WACKER strategisch weiterhin richtig und zukunftsweisend aufgestellt.

Daher wurde trotz wirtschaftlich herausfordernder Zeiten auch im letzten Jahr entlang dieser strategischen Ausrichtung konsequent investiert. Hervorzuheben ist hier vor allem die Inbetriebnahme einer neuen Produktionslinie zur Herstellung von ultrareinem Halbleiter-Polysilicium am Standort Burghausen. Mit über 300 Mio. € ist dies die größte Einzelinvestition des Konzerns in den letzten zehn Jahren. Mit der Eröffnung vom WACKER Biotechnology Center in München wurden zudem neue Forschungskapazitäten für die Herstellung von Biopharmazeutika und Inhaltsstoffen für Nahrungs- bzw. Nahrungsergänzungsmittel geschaffen. Die Beispiele zeigen, mit welcher Konsequenz das Unternehmen in attraktive Wachstumsmärkte investiert und damit die Basis für zukünftiges, profitables Wachstum schafft.

Auch wenn das wirtschaftliche Umfeld aller Voraussicht nach auch im laufenden Geschäftsjahr 2026 anspruchsvoll bleiben wird, sind wir davon überzeugt, dass das Unternehmen auf dem richtigen Weg ist, um für alle Stakeholder signifikanten Mehrwert zu generieren.

Kontinuierlicher Dialog mit dem Vorstand

Für WACKER ist gute Unternehmensführung und -kontrolle damit verbunden, dass Vorstand und Aufsichtsrat vertrauensvoll im Unternehmensinteresse zusammenarbeiten. Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben im Geschäftsjahr 2025 mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen waren, frühzeitig eingebunden.

Dazu hat der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig, sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend über die Unternehmensplanung, die strategische Weiterentwicklung, das operative Geschäft und die Lage der Wacker Chemie AG sowie des Konzerns einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements sowie über Compliance- und Nachhaltigkeitsthemen informiert. Auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen stand der Aufsichtsratsvorsitzende in engem Kontakt mit dem Vorstand, insbesondere mit dessen Vorsitzendem, hat mit diesem Fragen der Strategie, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens beraten und wurde über die aktuelle Entwicklung, die Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen wurden im Einzelnen erläutert.

Zu den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat, soweit dies nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen erforderlich war, nach gründlicher Prüfung und Beratung sein Votum abgegeben. Zusätzliche Prüfungsmaßnahmen, wie die Einsichtnahme in Unterlagen der Gesellschaft und die Beauftragung besonderer Sachverständiger, waren nicht notwendig.

Im Geschäftsjahr 2025 hielt der Aufsichtsrat vier Sitzungen ab – je zwei im ersten und zweiten Halbjahr. Der Aufsichtsrat beriet dabei einzelne Punkte der Tagesordnung in Abwesenheit des Vorstands. Alle Sitzungen des Aufsichtsrats wurden in Präsenz abgehalten. Zwischen den Sitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat in schriftlichen Berichten ausführlich über die Projekte und Vorhaben informiert, die für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung waren. Für das Unternehmen wichtige Geschäftsvorgänge hat der Aufsichtsrat auf Basis der Berichte des Vorstands in den Ausschüssen und im Plenum ausführlich erörtert. Die Sitzungen des Plenums wurden von den Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer jeweils in getrennten Sitzungen vorbereitet.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Gegenstand der regelmäßigen Beratungen im Plenum waren die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung der Wacker Chemie AG und des Konzerns sowie die strategischen Entwicklungsmöglichkeiten. Besonderes Augenmerk galt dem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld und der Ergebnis- und Liquiditätssicherung sowie der Risikolage und dem Risikomanagement mit folgenden Themenschwerpunkten:

  • die schwache globale Nachfrage, gepaart mit intensivem Wettbewerb

  • Anpassung und Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie im herausfordernden Marktumfeld

  • makroökonomische und geopolitische Unsicherheiten und die daraus resultierenden Chancen und Risiken für das Geschäft

  • Kostenprojekt PACE

  • Investitionsplanung

  • Innovation sowie

  • Finanzierungsmaßnahmen.

Die Planung des WACKER Konzerns für das Geschäftsjahr 2026 hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 4. Dezember 2025 behandelt. In dieser Sitzung befasste sich der Aufsichtsrat auch mit der Mittelfristplanung 2026 bis 2030 des Unternehmens. Ebenfalls erörtert und verabschiedet wurde das Investitionsbudget für das Jahr 2026.

Arbeit der Ausschüsse

Die Arbeit des Aufsichtsrats wird unterstützt durch die von ihm eingerichteten Ausschüsse. Der Aufsichtsrat von WACKER hat drei Ausschüsse gebildet: den Prüfungsausschuss, den Präsidialausschuss und den Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG. Die Aufgaben und die Mitglieder der Ausschüsse sind in der Erklärung zur Unternehmensführung im Einzelnen aufgeführt.

Der Prüfungsausschuss hielt im abgelaufenen Geschäftsjahr vier Präsenzsitzungen ab. Er befasste sich in Anwesenheit des Abschlussprüfers mit der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024, der Prüfung des Konzernzwischenabschlusses zum Halbjahr sowie der Durchsprache der Quartalsfinanzzahlen des Konzerns, mit Fragen des Risikomanagements, des Rechnungslegungsprozesses und der internen Kontrollsysteme, der Compliance und der Revision sowie der vorbereitenden Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Er überwachte die Abschlussprüfung, insbesondere deren Qualität, sowie die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und die von diesem zusätzlich erbrachten Leistungen. Zudem unterbreitete der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für dessen Wahlvorschlag an die Hauptversammlung 2025 zur Wahl eines Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2026 im Zeitraum bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2026. Schließlich erteilte der Prüfungsausschuss auch den Prüfungsauftrag für das Geschäftsjahr 2025 entsprechend dem Wahlbeschluss der ordentlichen Hauptversammlung 2025.

Der Präsidialausschuss tagte im Geschäftsjahr 2025 in zwei Präsenzsitzungen. Gegenstand der Beratungen waren die Empfehlungen an den Aufsichtsrat bezüglich Vergütungsthemen sowie die Wiederbestellung von Dr. Tobias Ohler und Dr. Christian Kirsten. Der Vermittlungsausschuss musste im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht einberufen werden. Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse informiert.

Aus- und Fortbildung

Die Aufsichtsratsmitglieder sind angehalten, sich regelmäßig fortzubilden, und nehmen diese Pflicht eigenverantwortlich wahr. Die Gesellschaft unterstützt die Mitglieder dabei, insbesondere auch durch die Gewährung einer großzügig bemessenen Pauschale für Auslagen, die unter anderem für Fortbildungsmaßnahmen genutzt werden kann und soll. Zur Amtseinführung erhalten neue Aufsichtsratsmitglieder ein Informationspaket zu den Rechten und Pflichten eines Aufsichtsratsmitglieds einschließlich Merkblättern zu Insiderverboten und Eigengeschäften von Führungskräften. Bei Bedarf werden die Aufsichtsratsmitglieder außerdem über wesentliche Gesetzesänderungen und Gerichtsurteile, die ihre Arbeit betreffen, unterrichtet oder es werden interne Informationsveranstaltungen angeboten.

Individualisierte Offenlegung der Sitzungsteilnahme

Im vergangenen Jahr haben zwei Mitglieder jeweils an einer Aufsichtsratssitzung und ein Mitglied an zwei Sitzungen entschuldigt nicht teilgenommen, davon abgesehen waren immer alle Aufsichtsratsmitglieder anwesend. Bei den Sitzungen der Ausschüsse betrug die Anwesenheit jeweils 100 Prozent. Die Teilnahme der Mitglieder des Aufsichtsrats an den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse wird im Folgenden in individualisierter Form offengelegt:

Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse

Aufsichtsratsplenum

 

Sitzungsteilnahme während Amtszeit

 

 

 

Dr. Peter-Alexander Wacker

 

4/4

Manfred Köppl

 

4/4

Prof. Dr. Andreas H. Biagosch

 

4/4

Dr. Gregor Biebl

 

4/4

Matthias Biebl

 

4/4

Prof. Dr. Patrick Cramer

 

2/4

Stefan Entholzner

 

4/4

Ingrid Heindl

 

3/4

Barbara Kraller

 

4/4

Dr. Benedikt Postberg

 

4/4

Harald Sikorski

 

4/4

Reinhard Spateneder

 

4/4

Ann-Sophie Wacker

 

3/4

Prof. Dr. Anna Weber

 

4/4

Dr. Susanne Weiss

 

4/4

Günter Zellner

 

4/4

 

 

 

Präsidialausschuss

 

 

Dr. Peter-Alexander Wacker

 

2/2

Manfred Köppl

 

2/2

Matthias Biebl

 

2/2

 

 

 

Prüfungsausschuss

 

 

Dr. Peter-Alexander Wacker

 

4/4

Manfred Köppl

 

4/4

Prof. Dr. Anna Weber

 

4/4

 

 

 

Vermittlungsausschuss

 

 

Dr. Peter-Alexander Wacker

 

0/0

Manfred Köppl

 

0/0

Prof. Dr. Andreas Biagosch

 

0/0

Barbara Kraller

 

0/0

Corporate Governance

Der Aufsichtsrat hat sich auch im abgelaufenen Geschäftsjahr mit den Corporate Governance Standards auseinandergesetzt. Die Umsetzung des Kodex im Aufsichtsrat wurde turnusgemäß in der Sitzung vom 4. Dezember 2025 behandelt und die gemeinsam mit dem Vorstand abzugebende jährliche Entsprechenserklärung nach § 161 AktG verabschiedet. Sie ist auf der Website des Unternehmens zugänglich und auch in der Erklärung zur Unternehmensführung wiedergegeben.

Weitere Informationen zur Corporate Governance bei WACKER finden Sie ebenfalls in der Erklärung zur Unternehmensführung.

In der Dezember-Sitzung hat der Aufsichtsrat zudem eine Selbstbeurteilung vorgenommen und dabei festgestellt, dass der Aufsichtsrat – auch aufgrund der regelmäßigen Vorgespräche zu den Aufsichtsratssitzungen sowie der umfassenden Berichterstattung durch den Vorstand und der frühzeitig vor den Sitzungen erhaltenen ausführlichen Unterlagen – effizient arbeitet. Weitere Informationen zur regelmäßigen Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats finden Sie in der Erklärung zur Unternehmensführung.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Wacker Chemie AG, den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht einschließlich des Konzernnachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025 geprüft. Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist seit dem Geschäftsjahr 2024 Abschlussprüfer für die Wacker Chemie AG und den WACKER Konzern. Als Wirtschaftsprüfer unterzeichnen Dietmar Eglauer und Anita Botzenhardt.

Den Prüfauftrag hatte der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Mai 2025 vergeben. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt und uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt.

Weiterhin unterzog der Abschlussprüfer den Konzernnachhaltigkeitsbericht einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit. Demnach sind keine Sachverhalte dafür bekannt geworden, dass die Erklärung in allen wesentlichen Belangen nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Die Abschlussunterlagen inklusive der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers, der zusammengefasste Lagebericht einschließlich des Konzernnachhaltigkeitsberichts sowie der Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung lagen jedem Aufsichtsratsmitglied rechtzeitig vor.

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 24. Februar 2026 die Abschlüsse, den zusammengefassten Lagebericht für die Wacker Chemie AG und den Konzern einschließlich des Konzernnachhaltigkeitsberichts sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers ausführlich diskutiert und geprüft. Der Gesamtaufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 4. März 2026 in Kenntnis und unter Berücksichtigung des Berichts des Prüfungsausschusses sowie der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers die betreffenden Abschlussunterlagen – einschließlich des Konzernnachhaltigkeitsberichts – intensiv geprüft und diskutiert. Die Abschlussprüfer Dietmar Eglauer und Anita Botzenhardt nahmen an den Beratungen beider Gremien teil. Ebenso teilgenommen hat Hendrik Fink als verantwortlicher Wirtschaftsprüfer für den Konzernnachhaltigkeitsbericht. Sie berichteten über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen, insbesondere auch über die in den Bestätigungsvermerken beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) sowie die Ergebnisse der Prüfung des Konzernnachhaltigkeitsberichts, und standen für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung.

Nach dem abschließenden Ergebnis einer eigenen Prüfung durch den Aufsichtsrat erhebt dieser keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss der Wacker Chemie AG, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht für die Wacker Chemie AG und den Konzern einschließlich des Konzernnachhaltigkeitsberichts sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers.

Der Aufsichtsrat billigt daher den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Wacker Chemie AG sowie den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025. Der Jahresabschluss der Wacker Chemie AG ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns schließt sich der Aufsichtsrat an. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 wurde durch den Abschlussprüfer gemäß § 162 Abs. 3 Satz 2 AktG daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden.

Veränderungen in Aufsichtsrat und Vorstand

Im Geschäftsjahr 2025 gab es keine Änderungen im Vorstand und im Aufsichtsrat der Wacker Chemie AG.

Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei WACKER für ihren tatkräftigen Einsatz in 2025 und spricht den Mitgliedern des Vorstands sowie den betrieblichen Gremien seinen besonderen Dank für ihren engagierten Einsatz und ihre Führung in einem erneut sehr herausfordernden Jahr aus.

München, 4. März 2026
Der Aufsichtsrat

Anrede von Dr Wacker (Foto)

Dr. Peter-Alexander Wacker
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Wacker Chemie AG