Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

Dr. Peter-Alexander Wacker, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Wacker Chemie AG (Foto)

Dr. Peter-Alexander Wacker

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Wacker Chemie AG

nach einem starken Auftakt hat sich die Dynamik der Weltwirtschaft im Laufe des Jahres 2018 immer stärker abgeschwächt. Die zunehmende Abkehr vom Prinzip des freien Handels sowie die Politik großer Wirtschaftsnationen, etwa der USA und Chinas, durch staatliche Eingriffe die eigene Volkswirtschaft vor ausländischen Wettbewerbern zu schützen, gefährden das weitere Wachstum. Wir erleben nicht erst seit dem Beschluss der Briten, die EU zu verlassen, dass Unternehmen abhängiger von Entscheidungen einzelner Regierungen werden.

Als Unternehmen mit einem starken Exportanteil in die EU und nach China ist WACKER unmittelbar davon betroffen. Wir selbst wissen aus eigener Erfahrung bei , wie stark Handelsbeschränkungen und Protektionismus das operative Geschäft beeinflussen. Wir verfolgen sehr aufmerksam die weiteren Entwicklungen, weil wir davon ausgehen, dass sie in den nächsten Jahren Auswirkungen auf unser Geschäft haben könnten. Trotz dieser schwierigen politischen Rahmenbedingungen fühlen wir uns gut gerüstet, um unser organisches Wachstum erfolgreich fortzusetzen.

Wir haben in den vergangenen 15 Jahren viel in den Ausbau unseres globalen Produktions- und Vertriebsnetzes investiert. Davon hat im Geschäftsjahr 2018 vor allem unser Chemiegeschäft profitiert. Wir haben unsere Marktposition in West- wie auch in Osteuropa sowie in China weiter ausgebaut. Besonders stark hat sich unser Silicongeschäft entwickelt, wo wir die Nummer zwei in der Welt sind. Unsere große Stärke ist hier das breite Spektrum von hoch entwickelten Produkten für die wichtigsten Schlüsselindustrien.

Mit der Entscheidung, die Mehrheit an der Siltronic AG abzugeben, haben wir uns unabhängiger von zyklischen Märkten gemacht und die Kapitalintensität in unserem Geschäft verringert. Über unseren 30-prozentigen Anteil profitieren wir aber weiterhin von der positiven Geschäftsentwicklung.

Die gute Kapitalausstattung des Unternehmens verschafft uns die nötigen Handlungsspielräume für unsere langfristig angelegte Wachstumsstrategie. Die Investitionen im Jahr 2018 konnten wir vollständig aus dem finanzieren. Dazu kommen eine hohe sowie eine geringe Nettofinanzverschuldung.

Wir als Unternehmen sehen es als eine unserer Kernaufgaben an, weiter konsequent für freien Handel einzutreten. Denn wir sind der festen Überzeugung, dass wir in Zukunft nur so den Wohlstand und das Wachstum schaffen können, von dem immer mehr Menschen auf der Welt profitieren werden. Hinzu kommt: Je mehr Menschen einen Zuwachs an Wohlstand erreichen, desto größer ist auch ihr Wunsch nach mehr Lebensqualität. Hier kommt WACKER mit seinen hochwertigen Produkten ins Spiel. Es gibt für uns noch viele Märkte zu entwickeln und auszubauen, um weitere Marktanteile zu gewinnen.

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von WACKER dankt der Aufsichtsrat für ihren hohen persönlichen Einsatz und ihre Leistung im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Kontinuierlicher Dialog mit dem Vorstand

Für WACKER ist gute Unternehmensführung und -kontrolle damit verbunden, dass Vorstand und Aufsichtsrat vertrauensvoll im Unternehmensinteresse zusammenarbeiten. Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben im Geschäftsjahr 2018 mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen waren, frühzeitig eingebunden.

Dazu hat uns der Vorstand regelmäßig, sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend über die Unternehmensplanung, die strategische Weiterentwicklung, das operative Geschäft und die Lage der Wacker Chemie AG sowie des Konzerns einschließlich der Risikolage und über Compliance-Themen informiert. Auch außerhalb der turnusgemäß festgelegten Aufsichtsratssitzungen stand der Aufsichtsratsvorsitzende in engem Kontakt mit dem Vorstand, insbesondere mit dessen Vorsitzendem, und wurde über die aktuelle Entwicklung, die Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen wurden im Einzelnen erläutert.

Zu den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat, soweit dies nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen erforderlich war, nach gründlicher Prüfung und Beratung sein Votum abgegeben.

Unser besonderes Augenmerk galt im Berichtsjahr den Investitionsprojekten, der aktuellen Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements sowie der Liquiditäts- und Finanzlage des Unternehmens.

Im Geschäftsjahr 2018 ist der Aufsichtsrat zu fünf Sitzungen zusammengetreten, drei im ersten – darunter die konstituierende Sitzung des neu gewählten Aufsichtsrats – und zwei im zweiten Halbjahr. Zwischen den Sitzungen hat uns der Vorstand in schriftlichen Berichten ausführlich über die Projekte und Vorhaben informiert, die für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung waren. Für das Unternehmen wichtige Geschäftsvorgänge hat der Aufsichtsrat auf Basis der Berichte des Vorstands in den Ausschüssen und im Plenum ausführlich erörtert. Die Sitzungen des Plenums wurden von den Vertretern der Anteilseigner und der Mitarbeiter jeweils in getrennten Sitzungen vorbereitet.

Kein Mitglied hat an der Hälfte oder weniger der Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen. An den Sitzungen der Ausschüsse haben jeweils alle Mitglieder dieser Ausschüsse teilgenommen.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Gegenstand der regelmäßigen Themen im Plenum waren die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung des Konzerns und seiner Segmente. In allen Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung des Vorstands auf der Grundlage der von ihm erstatteten Berichte geprüft und die strategischen Entwicklungsmöglichkeiten sowie Themenschwerpunkte mit dem Vorstand erörtert. Zusätzliche Prüfungsmaßnahmen, wie die Einsichtnahme in Unterlagen der Gesellschaft und die Beauftragung besonderer Sachverständiger, waren nicht notwendig.

Themenschwerpunkte, mit denen sich der Aufsichtsrat befasst hat, waren

  • die Antidumpingverfahren gegen die Solar- und weitere Industrien in den USA, der EU und China, ihre Auswirkungen auf WACKER und entsprechende Handlungsmöglichkeiten
  • die Explosion in einer Anlage am Produktionsstandort Charleston in Tennessee und deren Folgen
  • die Entwicklung des Aktienkurses
  • Maßnahmen zur Konzernfinanzierung
  • die Vertragsverlängerungen des Vorstandsmitglieds Auguste Willems

Die Planung des WACKER-Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 06. Dezember 2018 behandelt. In dieser Sitzung befasste sich der Aufsichtsrat auch mit der Mittelfristplanung 2019 – 2023 des Unternehmens. Ebenfalls erörtert und verabschiedet wurde das Investitionsbudget für das Jahr 2019.

Arbeit der Ausschüsse

Die Arbeit des Aufsichtsrats wird unterstützt durch die von ihm eingerichteten Ausschüsse. Der Aufsichtsrat von WACKER hat drei Ausschüsse gebildet: den Prüfungsausschuss, den Präsidialausschuss und den Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG. Mit Ausnahme des Prüfungsausschusses, dem das Aufsichtsratsmitglied Herr Franz-Josef Kortüm vorsteht, führt der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Dr. Peter-Alexander Wacker in den Ausschüssen den Vorsitz.

Der Prüfungsausschuss kam im abgelaufenen Geschäftsjahr viermal zusammen. Er befasste sich mit der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017, der Prüfung des Konzernzwischenabschlusses zum Halbjahr, der Durchsprache der Quartalsfinanzzahlen des Konzerns, der CSR-Berichterstattung sowie mit Fragen des Risikomanagements, der Compliance und der Revision. Er überwachte die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasste sich darüber hinaus mit den von diesem zusätzlich erbrachten Leistungen. Weiter unterbreitete der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für dessen Vorschlag an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018, erteilte den Prüfungsauftrag für das Geschäftsjahr 2018 und bestimmte die Prüfungsschwerpunkte.

Der Präsidialausschuss tagte im Geschäftsjahr 2018 zweimal, Gegenstand der Beratungen waren Personalangelegenheiten des Vorstands (Festlegung der Gesamtbezüge, Festsetzung der Erfolgsziele für die variable Vergütung, Empfehlung an den Aufsichtsrat zu der Vertragsverlängerung von Herrn Willems).

Der Vermittlungsausschuss musste im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht einberufen werden.

Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse informiert.

Corporate Governance

Der Aufsichtsrat hat sich auch im abgelaufenen Geschäftsjahr wieder mit den Corporate Governance Standards auseinandergesetzt. Die Umsetzung des Kodex haben wir im Aufsichtsrat in der Sitzung vom 06. Dezember 2018 behandelt und die gemeinsam mit dem Vorstand abzugebende jährliche Entsprechenserklärung nach § 161 AktG verabschiedet. Sie ist den Aktionären auf der Website des Unternehmens zugänglich.

Über die Corporate Governance bei WACKER berichtet der Vorstand zugleich auch für den Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex im Corporate Governance Bericht.

Weitere Informationen im Corporate Governance Bericht

In seiner Sitzung im Dezember 2018 hat der Aufsichtsrat ebenfalls die Effizienz seiner Tätigkeit erörtert und dabei festgestellt, dass der Aufsichtsrat − auch auf Grund der regelmäßigen Vorgespräche zu den Aufsichtsratssitzungen − effizient arbeitet.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Wacker Chemie AG für das Geschäftsjahr 2018, den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht (Bilanzstichtag 31. Dezember 2018) einschließlich der Buchhaltung geprüft.

Die Prüfungsaufträge hatte der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 09. Mai 2018 vergeben. Der Abschlussprüfer erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerke.

Der Abschlussprüfer hat auch das Risikomanagementsystem nach § 91 AktG geprüft. Die Prüfung ergab, dass das Risikomanagementsystem und das interne Kontrollsystem den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Bestandsgefährdende Risiken wurden nicht identifiziert. Weiterhin unterzog der Abschlussprüfer den zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht für die Wacker Chemie AG und den Konzern einer freiwilligen prüferischen Durchsicht. Diese ergab, dass der Bericht ebenfalls die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Die Abschlussunterlagen einschließlich der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers, der zusammengefasste Lagebericht sowie der Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung lagen jedem Aufsichtsratsmitglied rechtzeitig vor.

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 26. Februar 2019 die oben genannten Abschlüsse, den zusammengefassten Lagebericht und den zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht für die Wacker Chemie AG und den Konzern (§§ 289 b, 315 b HGB) sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers ausführlich diskutiert und geprüft. Der Gesamtaufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 13. März 2019 in Kenntnis und unter Berücksichtigung des Berichts des Prüfungsausschusses sowie der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers die betreffenden Abschlussunterlagen – einschließlich des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts für die Wacker Chemie AG und den Konzern – intensiv geprüft und diskutiert. Die Abschlussprüfer nahmen an den Beratungen beider Gremien teil. Sie berichteten über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung, insbesondere auch über die im Bestätigungsvermerk beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters), und standen für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung.

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer eigenen Prüfung erheben wir keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss der Wacker Chemie AG, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht und den zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht für die Wacker Chemie AG und den Konzern sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers.

Wir billigen daher den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Wacker Chemie AG sowie den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018. Der Jahresabschluss der Wacker Chemie AG ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns schließen wir uns an.

Veränderungen in Aufsichtsrat und Vorstand

Die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat der Wacker Chemie AG wurden auf der Hauptversammlung am 09. Mai 2018 in München gewählt. Als neues Mitglied wählte die Hauptversammlung Ann-Sophie Wacker in den Aufsichtsrat, Dr. Thomas Strüngmann hatte sich nicht mehr zur Wahl gestellt. Alle anderen Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseignerseite wurden wiedergewählt. Als Vorsitzender des Aufsichtsrats wurde Dr. Peter-Alexander Wacker in der konstituierenden Sitzung im Anschluss an die Hauptversammlung bestätigt. Die Vertreter der Arbeitnehmerseite waren bereits vor der Hauptversammlung per Wahl durch die Arbeitnehmer und leitenden Angestellten der Wacker Chemie AG bestimmt worden. Dabei wurde Ingrid Heindl für Dagmar Burghart als Vertreterin der Arbeitnehmerseite in den Aufsichtsrat gewählt.

Harald Sikorski legte mit Wirkung zum Ablauf des 31. Oktobers 2018 sein Aufsichtsratsmandat nieder. Als neues Mitglied wurde Jörg Kammermann auf Antrag des Vorstands mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 14. November 2018 in den Aufsichtsrat bestellt.

Der Aufsichtsrat der Wacker Chemie AG hat in seiner Sitzung vom 06. März 2018 das Vorstandsmitglied Auguste Willems in seinem Amt bestätigt. Sein Vertrag wurde um weitere fünf Jahre (bis 31. Dezember 2023) verlängert.

München, 13. März 2019
Der Aufsichtsrat

Dr. Peter-Alexander Wacker
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Wacker Chemie AG

Polysilicium
Polykristallines Silicium des Bereichs WACKER POLYSILICON. Hochreines Silicium zur Herstellung von Siliciumwafern für die Elektronik und Solarindustrie. Rohsilicium wird in das flüssige Trichlorsilan überführt, aufwändig destilliert und bei 1.000 Grad Celsius in hochreiner Form wieder abgeschieden.
Cashflow
Der Cashflow ist die wirtschaftliche Messgröße, die den aus der Geschäftstätigkeit erzielten Nettozufluss bzw. -abfluss liquider Mittel während einer Periode darstellt. Der Netto-Cashflow ist die Summe aus dem Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit ohne die Veränderung der erhaltenen Anzahlungen und dem Cashflow aus laufender Investitionstätigkeit ohne Wertpapiere, inklusive Zugänge aus Finanzierungsleasing.
Eigenkapitalquote
Die Eigenkapitalquote errechnet sich aus dem prozentualen Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme eines Unternehmens. Sie beschreibt den Grad der wirtschaftlichen und finanziellen Stabilität des Unternehmens.

Vorjahresvergleich