16 Eventualverbindlichkeiten, Eventualforderungen, sonstige finanzielle Verpflichtungen und andere Risiken
Die Wertansätze der Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang. Eventualverbindlichkeiten bestehen bei WACKER im Wesentlichen aus eingegangenen Bürgschaften in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr 0,5 Mio. €). Eine Inanspruchnahme aus den Bürgschaften ist unwahrscheinlich.
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Mio. € |
2018 |
2017 |
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Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Operating Leases |
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fällig innerhalb eines Jahres |
35,4 |
45,8 |
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fällig zwischen einem und fünf Jahren |
55,8 |
56,1 |
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fällig nach fünf und mehr Jahren |
25,6 |
16,6 |
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Gesamt |
116,8 |
118,5 |
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Leasingzahlungen auf Grund von Operating Leases |
51,3 |
43,1 |
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Die Summe der erwarteten Mindestzahlungen aus Untermietverhältnissen beträgt |
4,2 |
4,3 |
Im Rahmen von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen, die als Operating Lease zu qualifizieren sind, least der Konzern Sachanlagen, Kraftfahrzeuge sowie IT-Equipment. Die Laufzeiten liegen hierbei im Allgemeinen zwischen drei und fünf Jahren. Mietverträge für Büroräume, Sachanlagen usw. haben eine deutlich längere Laufzeit.
Im Rahmen der IFRS 16 Implementierung 2019 werden die Verpflichtungen aus kurzfristigen und geringwertigen Leasinggegenständen nicht als „right of use asset“ bilanziert werden. WACKER schätzt die Verpflichtungen aus diesen Sachverhalten auf 12,7 Mio. € zum 31. Dezember 2018.
Das Bestellobligo für Investitionsvorhaben beläuft sich auf 209,6 Mio. € (Vorjahr 192,5 Mio. €) und betrifft die operativen Segmente.
Im Rahmen von langfristigen Abnahmeverpflichtungen von jährlich rund 100 Mio. € (Vorjahr 95 Mio. €) sichert der Konzern die Auslastung der Joint-Venture-Gesellschaft mit DowDupont.
Im Zusammenhang mit der aktuellen Rohstoffversorgung bestehen langfristige Abnahmeverpflichtungen für strategische Rohstoffe, Strom und Gas. Hieraus ergeben sich per Saldo sonstige finanzielle Verpflichtungen aus den wesentlichen Mindestabnahmeregelungen in Höhe von 1,07 Mrd. € (Vorjahr 1,16 Mrd. €). Die Laufzeit der Verträge liegt zwischen ein und fünfzehn Jahren.
Die Versicherungsentschädigung für die Betriebsunterbrechung auf Grund der Wasserstoffexplosion am US-Produktionsstandort Charleston stellt für WACKER eine Eventualforderung dar. Auf Grund der noch nicht feststehenden Höhe des Schadens erfüllt die Versicherungsentschädigung nicht die Kriterien eines bilanzierbaren Vermögenswertes. WACKER hat eine Vorauszahlung in Höhe von 100 Mio. US-$ im Januar 2018 erhalten. Diese wurde gegen die Ansprüche aus dem Sachschaden verrechnet.
Der Konzern erhält im Rahmen seiner Investitionstätigkeit Zuschüsse und Zulagen der öffentlichen Hand. Diese Zuschüsse sind an Bedingungen geknüpft, an bestimmten Standorten eine gewisse Anzahl von Arbeitsplätzen zu schaffen bzw. zu erhalten. Bei Nichterfüllung dieser Bedingungen müssen die erhaltenen Fördermittel ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. Die Dauer, für die der Konzern die Vertragszusagen einhalten muss, ist zeitlich begrenzt.
WACKER ist von Zeit zu Zeit in gerichtliche und schiedsgerichtliche Verfahren und behördliche Untersuchungen und Verfahren eingebunden. Anhängige Verfahren können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WACKER negativ beeinflussen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erwartet WACKER keine wesentlichen negativen Auswirkungen.