04 Ertragsteuern

Als Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern gezahlten oder geschuldeten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. In Deutschland wird neben der Körperschaftsteuer von 15,0 Prozent (Vorjahr 15,0 Prozent) auch ein Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer von 5,5 Prozent (Vorjahr 5,5 Prozent) erhoben. Außerdem ist eine in Abhängigkeit der Gemeinde des ansässigen Unternehmens variierende Gewerbeertragsteuer von 12,2 Prozent (Vorjahr 12,2 Prozent) zu zahlen.

Entsprechend werden latente Steuern inländischer Gesellschaften zum Bilanzstichtag mit einem Gesamtsteuersatz, einschließlich Solidaritätszuschlag von 28,0 Prozent (Vorjahr 28,0 Prozent) bewertet. Die laufenden Steuern von ausländischen Tochtergesellschaften werden auf der Grundlage des jeweiligen nationalen Steuerrechts und mit den im jeweiligen Sitzland gültigen Steuersätzen ermittelt. Die für ausländische Gesellschaften zugrunde gelegten jeweiligen landesspezifischen laufenden Ertragsteuersätze liegen zwischen 9,0 Prozent und 34,6 Prozent (Vorjahr 9,0 Prozent und 39,0 Prozent).

Steuerabgrenzungen auf nicht ausgeschüttete Gewinne von Tochtergesellschaften wurden nur vorgenommen, sofern eine Ausschüttung geplant ist. An ausschüttungsfähigen Beträgen sind 359,5 Mio. € (Vorjahr 297,7 Mio. €) vorhanden.

In den Ertragsteuern sind laufende Steueraufwendungen aus Vorjahren in Höhe von 0,8 Mio. € (Vorjahr 18,2 Mio. €) sowie Steuererträge aus Vorjahren in Höhe von 0,0 Mio. € (Vorjahr 2,8 Mio. €) enthalten.

Auf Grund der am 05. September 2018 vom DRSC verabschiedeten Interpretation Nr. 4 werden unter anderem erwartete Zinsen auf unsichere Steuerpositionen nicht mehr im Ertragsteueraufwand, sondern im übrigen Finanzergebnis ausgewiesen. Die entsprechenden Vorjahreszahlen wurden angepasst. In 2017 reduzieren sich die laufenden Ertragsteueraufwendungen in Höhe von 7,6 Mio. € und wurden in das übrige Finanzergebnis umgegliedert.

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Überleitung tatsächliches Steuerergebnis

 

 

 

 

 

Mio. €

 

2018

 

2017

 

 

 

 

 

Laufende Steuern Inland

 

-68,6

 

-108,2

Laufende Steuern Ausland

 

-23,8

 

-10,3

Laufende Steuern

 

-92,4

 

-118,5

 

 

 

 

 

Latente Steuern Inland

 

25,8

 

29,1

Latente Steuern Ausland

 

2,3

 

12,1

Latente Steuern

 

28,1

 

41,2

Ertragsteuern

 

-64,3

 

-77,3

 

 

 

 

 

Ableitung des effektiven Steuersatzes

 

 

 

 

Ergebnis vor Steuern

 

324,4

 

327,4

Ertragsteuersatz der Wacker Chemie AG (%)

 

28,0

 

28,0

Erwarteter Steueraufwand

 

-90,8

 

-91,7

 

 

 

 

 

Steuersatzbedingte Abweichungen

 

-4,8

 

4,5

Steuereffekt der nicht abzugsfähigen Aufwendungen

 

-31,4

 

-13,8

Steuereffekt der steuerfreien Erträge

 

4,2

 

4,3

Periodenfremde Steuern (laufendes Ergebnis)

 

-0,8

 

-15,4

Effekte aus Verlustvorträgen und temporären Differenzen

 

24,2

 

23,7

Equity-Ergebnis Konzern

 

36,9

 

11,7

Sonstige Abweichungen

 

-1,8

 

-0,6

Ertragsteuern insgesamt

 

-64,3

 

-77,3

 

 

 

 

 

Effektive Steuerbelastung (%)

 

19,8

 

23,6

Auf Grund der Nutzung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste aus früheren Perioden und bisher nicht berücksichtigter temporärer Differenzen mindert sich der tatsächliche Ertragsteueraufwand im Vorjahr um 15,8 Mio. €. Der latente Steuerertrag im laufenden Geschäftsjahr enthält 7,6 Mio. € aus bisher nicht berücksichtigten temporären Differenzen und steuerlichen Verlusten aus früheren Perioden.

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Zuordnung der Steuerabgrenzungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mio. €

 

2018

 

2017

 

 

Aktive
latente
Steuern

 

Passive
latente
Steuern

 

Aktive
latente
Steuern

 

Passive
latente
Steuern

 

 

 

 

 

 

 

Immaterielle Vermögenswerte

 

15,3

 

5,4

 

16,9

 

3,8

Sachanlagen

 

87,9

 

24,3

 

75,6

 

22,2

Finanzanlagen

 

 

0,5

 

 

0,8

Übrige Vermögenswerte

 

29,5

 

1,5

 

16,2

 

5,0

Pensionsrückstellungen

 

358,8

 

 

316,2

 

Übrige Rückstellungen

 

33,7

 

 

41,8

 

Verbindlichkeiten

 

14,5

 

7,8

 

13,8

 

7,0

Verlustvorträge

 

10,9

 

 

6,7

 

Verrechnung Gesellschaften mit Gruppenbesteuerung

 

 

 

-3,4

 

-3,4

Gesamt

 

550,6

 

39,5

 

483,8

 

35,4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Saldierungen

 

-29,7

 

-29,7

 

-31,2

 

-31,2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bilanzposten

 

520,9

 

9,8

 

452,6

 

4,2

Die Veränderungen der aktiven und passiven latenten Steuern wurden in Höhe von 28,1 Mio. € (Vorjahr 41,2 Mio. €) erfolgswirksam als Ertrag erfasst, während 40,6 Mio. € (Vorjahr -33,4 Mio. €) direkt im Eigenkapital berücksichtigt wurden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um aktive latente Steuern aus der Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste aus Pensionsrückstellungen. Auf Grund von Konsolidierungskreisänderungen sind im Vorjahr erfolgsneutral aktive latente Steuern in Höhe von 6,0 Mio. € abgegangen. Diesen stand im Vorjahr ein Abgang von passiven latenten Steuern von 2,5 Mio. € gegenüber.

Die bestehenden steuerlichen Verlustvorträge können wie folgt genutzt werden:

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Mio. €

 

2018

 

2017

 

 

 

 

 

Innerhalb von 1 Jahr

 

3,0

 

38,5

Innerhalb von 2 Jahren

 

1,1

 

15,4

Innerhalb von 3 Jahren

 

2,1

 

1,1

Innerhalb von 4 Jahren

 

 

2,1

Innerhalb von 5 Jahren oder später

 

55,9

 

48,9

Gesamt

 

62,1

 

106,0

Die entstandenen steuerlichen Verlustvorträge betragen insgesamt 62,1 Mio. € (Vorjahr 106,0 Mio. €). Diese sind in Höhe von 14,2 Mio. € (Vorjahr 79,4 Mio. €) voraussichtlich nicht realisierbar und deshalb wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Theoretisch würde sich jedoch ein Betrag in Höhe von 3,5 Mio. € (Vorjahr 19,9 Mio. €) errechnen. Von den steuerlich nicht realisierbaren Verlustvorträgen sind 6,7 Mio. € (Vorjahr 48,9 Mio. €) der Höhe und der Zeit nach unbegrenzt. Zum 31. Dezember 2018 werden keine aktiven latenten Steuern für abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 191,7 Mio. € (Vorjahr 204,6 Mio. €) angesetzt.

IFRS
Die International Financial Reporting Standards (bis 2001 International Accounting Standards, IAS) sind internationale Rechnungslegungsvorschriften, die vom in London / Großbritannien ansässigen „International Accounting Standards Board“ (IASB) erarbeitet und veröffentlicht werden. Seit 2005 sind die IFRS nach der so genannten IAS-Verordnung von börsennotierten Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden.

Vorjahresvergleich