Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Am 05. September 2018 wurde vom DRSC die Interpretation IFRS Nr. 4 verabschiedet, die dazu verpflichtet, die für das Steuergebiet Deutschland gebildeten Rückstellungen für ertragsteuerliche Nebenleistungen nicht mehr als Steuerrückstellungen, sondern als sonstige Rückstellungen auszuweisen. Hierbei handelt es sich unter anderem um erwartete Zinsen auf unsichere Steuerpositionen, die nicht mehr im Steueraufwand, sondern im übrigen Finanzergebnis gezeigt werden müssen. WACKER hat zum 31. Dezember 2017 aus der Ertragsteuerrückstellung 9,8 Mio. € im kurzfristigen Bereich und 1,5 Mio. € im langfristigen Bereich in die sonstigen Rückstellungen umgegliedert. In 2017 wurden in der GuV 7,6 Mio. € aus den Ertragsteuern in das übrige Finanzergebnis umgegliedert.