09 Finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte / Forderungen

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Mio. €

 

2018

 

2017

 

 

Gesamt

 

davon langfristig

 

davon kurzfristig

 

Gesamt

 

davon langfristig

 

davon kurzfristig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

681,9

 

 

681,9

 

655,7

 

 

655,7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligungen

 

11,3

 

11,3

 

 

11,1

 

11,1

 

Ausleihungen

 

89,6

 

89,6

 

 

90,5

 

90,5

 

Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen

 

1,3

 

 

1,3

 

1,3

 

 

1,3

Darlehens- und Zinsforderungen

 

 

 

 

1,6

 

 

1,6

Derivative Finanzinstrumente

 

10,7

 

4,7

 

6,0

 

13,4

 

1,5

 

11,9

Versicherungserstattungen

 

 

 

 

10,2

 

 

10,2

Forderungen an Lieferanten

 

21,0

 

 

21,0

 

4,6

 

 

4,6

Kautionen

 

3,3

 

2,7

 

0,6

 

3,1

 

2,5

 

0,6

Nicht frei verfügbare Zahlungsmittel

 

0,8

 

 

0,8

 

0,2

 

 

0,2

Übrige Vermögenswerte

 

1,4

 

1,0

 

0,4

 

49,1

 

1,2

 

47,9

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

 

139,4

 

109,3

 

30,1

 

185,1

 

106,8

 

78,3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

 

8,2

 

0,9

 

7,3

 

10,2

 

1,2

 

9,0

Planvermögen Altersteilzeit

 

0,2

 

 

0,2

 

0,3

 

 

0,3

Geleistete Anzahlungen

 

16,9

 

3,6

 

13,3

 

9,1

 

2,3

 

6,8

Sonstige Steuerforderungen

 

60,3

 

0,8

 

59,5

 

63,7

 

0,3

 

63,4

Übrige Vermögenswerte

 

5,1

 

 

5,1

 

6,5

 

 

6,5

Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte

 

90,7

 

5,3

 

85,4

 

89,8

 

3,8

 

86,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertragsteuerforderungen

 

64,0

 

 

64,0

 

13,9

 

 

13,9

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich ausschließlich um Forderungen aus Verträgen mit Kunden.

Die Versicherungserstattungen in Höhe von 10,2 Mio. € im Vorjahr betreffen Versicherungsansprüche aus dem Schadensfall am Produktionsstandort Charleston.

Forderungen sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, die den Marktwerten entsprechen. Ausfallrisiken sind – soweit nicht durch Versicherungen, Bankbürgschaften und erhaltene Anzahlungen abgedeckt – durch ausreichende Wertberichtigungen berücksichtigt.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet WACKER den sogenannten vereinfachten Ansatz zur Ermittlung von Wertminderungen nach 9 an. Dabei wird die Risikovorsorge sofort im Zeitpunkt der Ausreichung auf der Basis der erwarteten Forderungsausfälle der Gesamtlaufzeit bestimmt. Eine Änderung des Kreditrisikos („Expected credit loss (ECL)“) muss nicht mehr nachverfolgt werden. Die erwarteten Forderungsausfälle werden mithilfe einer Wertminderungsmatrix ermittelt. Dabei werden die Verlustausfallraten je Überfälligkeitskategorie anhand der Risikoklassen der überfälligen Forderungen definiert.

Folgende Tabelle zeigt die Aufgliederung der erwarteten Wertminderungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:

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Entwicklung der Überfälligkeiten auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31.12.2018

 

 

 

 

 

 

 

Mio. €

 

Buchwert

 

Wertmin­derung

 

erwartete Verlustrate (%)

 

 

 

 

 

 

 

nicht überfällig

 

609,3

 

-0,7

 

-0,11

überfällig bis 30 Tage

 

60,8

 

-0,7

 

-1,14

überfällig 31 bis 60 Tage

 

8,4

 

-0,2

 

-2,33

überfällig 61 bis 90 Tage

 

2,2

 

-0,2

 

-8,33

einzelwertgeminderte Forderungen

 

1,2

 

-1,5

 

-55,56

Gesamt

 

681,9

 

-3,3

 

-0,48

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Entwicklung der Überfälligkeiten auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 01.01.2018

 

 

 

 

 

 

 

Mio. €

 

Buchwert

 

Wertmin­derung

 

erwartete Verlustrate (%)

 

 

 

 

 

 

 

nicht überfällig

 

513,3

 

-0,4

 

-0,08

überfällig bis 30 Tage

 

120,6

 

-0,2

 

-0,17

überfällig 31 bis 60 Tage

 

10,2

 

-0,1

 

-0,97

überfällig 61 bis 90 Tage

 

11,4

 

-0,1

 

-0,87

einzelwertgeminderte Forderungen

 

0,2

 

-2,6

 

-92,86

Gesamt

 

655,7

 

-3,4

 

-0,52

Die über die Laufzeit erwarten Forderungsausfälle spiegeln alle möglichen Ausfallereignisse über die erwartete Restlaufzeit eines finanziellen Vermögenswertes wider. WACKER bestimmt die erwarteten Forderungsausfälle unter Berücksichtigung des Ausfallrisikos über die gesamte Vertragslaufzeit, die der Konzern dem Kreditrisiko ausgesetzt ist.

Für langfristige und kurzfristige verzinsliche Forderungen (Ausleihungen und festverzinsliche Wertpapiere) nutzt WACKER drei Hauptparameter zur Bewertung der erwarteten Forderungsausfälle. Zu diesen zählen die Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, auch PD), die Verlustquote bei Ausfall (Loss Given Default, auch LGD) und die Schätzung des Risikopositionswerts bei Ausfall (Exposure at Default, auch EAD). Für Ausleihungen und festverzinsliche Wertpapiere wird eine Risikovorsorge in Höhe der zwölfmonatigen erwarteten Forderungsausfälle ermittelt, da es sich um Finanzinstrumente mit „low credit risk“ handelt.

Die Entwicklung der Wertberichtigungen und der Überfälligkeiten stellen sich wie folgt dar:

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Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

 

 

 

 

Mio. €

 

2018

 

2017

 

 

 

 

 

Stand 01.01.(gem. IAS 39)

 

3,4

 

3,7

Effekte aus der Erstanwendung von neuen Rechnungslegungsstandards

 

-0,1

 

Eröffnungsbilanz der Wertberichtigung 01.01. (gem. IFRS 9)

 

3,3

 

3,7

Anstieg / Reduzierung der Wertminderungen erfolgswirksam

 

0,1

 

Abgeschriebene Forderungen auf Grund Uneinbringlichkeit

 

 

-0,1

Veränderung Konsolidierungskreis

 

 

Währungsveränderungen

 

-0,1

 

-0,2

Stand 31.12.

 

3,3

 

3,4

Die Wertberichtigungen betreffen ausschließlich die Erlöse aus Verträgen mit Kunden.

Unter IAS 39 wurden im Vorjahr Wertberichtigungen bei erkennbaren Kreditrisiken sowie bei Änderungen der Währungsparitäten gebildet. Wertberichtigungen auf sonstige finanzielle Vermögenswerte wurden im Vorjahr nicht vorgenommen. Zum 31. Dezember 2018 ergab sich kein wesentliches Ausfallrisiko.

Permanente Bonitätseinschätzungen werden bzgl. der Werthaltigkeit der Forderungen durchgeführt und es werden gegebenenfalls Kreditausfallversicherungen abgeschlossen. Ferner werden Anzahlungen und Bankbürgschaften von Kunden geleistet. Das maximale Ausfallrisiko besteht in Höhe des Buchwerts der nicht versicherten Forderungen. Es sind keine Ausleihungen oder Forderungen vorhanden, die nachverhandelt wurden, um eine Überfälligkeit oder eine mögliche Wertminderung zu vermeiden. Auf Grund der Erfahrungen der Vergangenheit sowie der Bedingungen zum Bilanzstichtag ergeben sich keine Einschränkungen bezüglich der Kreditqualität.

IFRS
Die International Financial Reporting Standards (bis 2001 International Accounting Standards, IAS) sind internationale Rechnungslegungsvorschriften, die vom in London / Großbritannien ansässigen „International Accounting Standards Board“ (IASB) erarbeitet und veröffentlicht werden. Seit 2005 sind die IFRS nach der so genannten IAS-Verordnung von börsennotierten Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden.

Vorjahresvergleich