Schätzungen und Annahmen im Rahmen der Rechnungslegung

Die Aufstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen auswirken. Diese richten sich nach den Verhältnissen und Einschätzungen am Bilanzstichtag und beeinflussen insoweit auch die Höhe der ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen der dargestellten Geschäftsjahre. Die Annahmen der Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung von Nutzungsdauern, die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen, die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen sowie die Bestimmung abgezinster Zahlungsströme im Zusammenhang mit Werthaltigkeitstests und Kaufpreisallokationen.

Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis berücksichtigt und wirken sich auf das Ergebnis der Periode der Änderung bzw. gegebenenfalls zukünftiger Perioden aus.

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen / at equity bewertete Beteiligungen

Die voraussichtlichen Nutzungsdauern und Abschreibungsverläufe von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen beruhen auf Erfahrungswerten, Planungen und Schätzungen. Hierbei werden auch der Zeitraum und die Verteilung der zukünftigen Mittelzuflüsse aus den getätigten Investitionen geschätzt. Der künftige technische Fortschritt und laufende Ersatz- und Entwicklungszyklen werden in die Ermittlung einbezogen.

Werthaltigkeitstests werden für Vermögenswerte durchgeführt, wenn bestimmte Indikatoren auf eine mögliche Wertminderung oder Wertaufholung hinweisen. Hierbei ist der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswertes zu schätzen, der dem höheren Wert von beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert entspricht. Die Bestimmung des erzielbaren Betrags im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung erfordert Schätzungen auf Basis von Börsenkursen, Preisen vergleichbarer Geschäfte, Barwert- oder sonstiger Bewertungsverfahren oder einer Kombination hieraus, die Einschätzungen und Beurteilungen vonseiten des Managements erforderlich machen. Zur Ermittlung des Nutzungswertes sind die diskontierten zukünftigen Cashflows des betreffenden Vermögenswertes zu bestimmen. Die Schätzung der diskontierten künftigen Cashflows beinhaltet wesentliche Annahmen wie insbesondere solche bezüglich der künftigen Verkaufspreise und Verkaufsvolumina, der Kosten und der Diskontierungssätze. Obwohl WACKER davon ausgeht, dass die Schätzungen der relevanten erwarteten Nutzungsdauern, die Annahmen bezüglich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Entwicklung der Branchen, sowie die Einschätzungen der diskontierten künftigen Cashflows angemessen sind, könnte durch eine Veränderung der Annahmen oder Umstände eine Veränderung der Analyse erforderlich werden. Den größten Einfluss auf die zukünftigen haben die künftigen Verkaufspreise von WACKER-Produkten sowie die Entwicklung der Rohstoffpreise. Hieraus könnten in der Zukunft deutliche Unterschiede zu den bilanzierten Werten auftreten, die zu zusätzlichen Wertminderungen oder Wertaufholungen führen können.

Siehe Ziffer 05

Finanzinstrumente

Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, andere Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit diesem Wert im Anhang veröffentlicht. Bei der Ermittlung des Fair Values von Finanzinstrumenten können, je nachdem, wie hoch der Anteil der nicht beobachtbaren Inputfaktoren ist, mehr oder weniger umfangreiche Schätzungen erforderlich sein. WACKER ist bestrebt, sich bei der Ermittlung des Fair Values auf möglichst viele beobachtbare Inputfaktoren zu stützen und die Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Wenn der Fair Value nicht verlässlich ermittelt werden kann, wird der Buchwert als Näherungswert zur Bestimmung des Fair Values herangezogen.

Finanzinstrumente, die im Konzernabschluss zum Fair Value bewertet oder angegeben werden, werden gemäß der Fair-Value-Hierarchie nach IFRS 13 bemessen und klassifiziert. Die Hierarchie besteht aus drei Leveln, denen die Inputfaktoren je nach ihrer Beobachtbarkeit im Rahmen der entsprechenden Bewertungsverfahren zugeordnet werden.

Siehe Ziffer 19

Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte

Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte beruhen auf Annahmen zum Ausfallrisiko und zu den erwarteten Verlustraten. WACKER übt bei der Erstellung dieser Annahmen und der Auswahl der Inputfaktoren für die Berechnung der Wertminderung Ermessen aus, basierend auf den Erfahrungen aus der Vergangenheit, bestehenden Marktbedingungen sowie zukunftsgerichteten Schätzungen zum Ende der Berichtsperiode. Die wichtigsten verwendeten Annahmen und Inputfaktoren basieren auf Kreditratings und Kreditversicherungen sowie makroökonomischen Analysen, die die Grundlage für die Einstufung in Risikoklassen darstellen.

Siehe Ziffer 09

Rückstellungen

Wesentliche Risiken ergeben sich bei Umweltschutzrückstellungen sowie Rückstellungen für Schadenersatz und belastende Verträge durch mögliche Änderungen der Schätzungen zukünftiger Kosten und Nutzen, geänderte Eintrittswahrscheinlichkeiten für eine Inanspruchnahme und durch erweiterte gesetzliche Vorschriften für die Beseitigung und Vermeidung von Umweltschäden. Auch Änderungen des Diskontierungssatzes führen zu Veränderungen in der Ermittlung der langfristigen Rückstellungen. Hier spiegelt sich das aktuelle Niedrigzinsumfeld wider. Dadurch steigt der Buchwert der langfristigen Rückstellungen an.

Siehe Ziffer 13

Die Bilanzierung von Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen erfolgt in Übereinstimmung mit versicherungsmathematischen Bewertungen. Diese Bewertungen beruhen auf statistischen und anderen Faktoren, um auf diese Weise künftige Ereignisse zu antizipieren. Diese Faktoren beinhalten den Diskontierungssatz, erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen, Sterblichkeitsraten und Steigerungsraten für Gesundheitsvorsorge. Diese Annahmen können auf Grund von veränderten Markt- und Wirtschaftsbedingungen erheblich von den tatsächlichen Entwicklungen abweichen und deshalb zu einer wesentlichen Veränderung der Pensions- und ähnlichen Verpflichtungen sowie des zugehörigen künftigen Aufwands führen. Insbesondere das aktuelle Niedrigzinsumfeld beeinflusst den Buchwert der Pensionsrückstellungen.

Siehe Ziffer 12

Die Höhe der Pensionsverpflichtung ergibt sich durch Diskontierung der WACKER-spezifischen, erwarteten zukünftigen Zahlungsströme. Der Diskontierungszinssatz ermittelt sich aus der Zinsstrukturkurve hochrangiger festverzinslicher, laufzeitäquivalenter Unternehmensanleihen zum Bilanzstichtag. Die Anleihen lauten jeweils auf die gleiche Währung wie die zugrunde liegende Pensionsverpflichtung. Die Anleihen weisen ein Rating von mindestens AA einer der drei großen Rating-Agenturen aus. Die Grundlage in Deutschland bildet ein über Bloomberg zum Stichtag ermitteltes Anleihenportfolio mit einer Laufzeit, die annähernd mit der Laufzeit der Pensionsverpflichtung übereinstimmt.

Die Steuerrückstellungen enthalten unsichere Steuerpositionen für den Fall, dass in den Steuererklärungen angesetzte Beträge eventuell nicht realisiert werden können. Diese werden auf Basis der Erkenntnisse von vergangenen Außenprüfungen unter Berücksichtigung von Eintrittswahrscheinlichkeiten (Erwartungswertmethode) ermittelt.

Latente Steuern

Zu jedem Bilanzstichtag beurteilt der Konzern, ob die Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile für den Ansatz aktiver latenter Steuern hinreichend wahrscheinlich ist. Dies erfordert vom Management u. a. die Beurteilung der Steuervorteile, die sich aus den zur Verfügung stehenden Steuerstrategien und dem künftigen zu versteuernden Einkommen ergeben, sowie die Berücksichtigung weiterer positiver und negativer Faktoren. Im Falle von Gesellschaften, die in der Vergangenheit steuerliche Verluste ausgewiesen haben, werden aktive latente Steuern nur in Ausnahmefällen aktiviert, wenn substanzielle Hinweise der Realisierbarkeit bestehen.

IFRS
Die International Financial Reporting Standards (bis 2001 International Accounting Standards, IAS) sind internationale Rechnungslegungsvorschriften, die vom in London / Großbritannien ansässigen „International Accounting Standards Board“ (IASB) erarbeitet und veröffentlicht werden. Seit 2005 sind die IFRS nach der so genannten IAS-Verordnung von börsennotierten Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden.
Cashflow
Der Cashflow ist die wirtschaftliche Messgröße, die den aus der Geschäftstätigkeit erzielten Nettozufluss bzw. -abfluss liquider Mittel während einer Periode darstellt. Der Netto-Cashflow ist die Summe aus dem Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit ohne die Veränderung der erhaltenen Anzahlungen und dem Cashflow aus laufender Investitionstätigkeit ohne Wertpapiere, inklusive Zugänge aus Finanzierungsleasing.

Vorjahresvergleich