Leitung und Kontrolle
Wie im deutschen Aktiengesetz (AktG) vorgeschrieben, besitzt die Wacker Chemie AG ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand der Wacker Chemie AG besteht aus vier Mitgliedern.
Als konzernführende Gesellschaft bestimmt die Wacker Chemie AG die Unternehmensstrategie und die übergeordnete Steuerung, die Ressourcenallokation, die Finanzierung und die Kommunikation mit den wichtigen Zielgruppen des Unternehmensumfelds, insbesondere mit dem Kapitalmarkt und den Aktionären.
Vorstand und Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2018
Im Geschäftsjahr 2018 hat der Aufsichtsrat der Wacker Chemie AG in seiner Sitzung vom 06. März 2018 den Vertrag mit Vorstandsmitglied Auguste Willems um weitere fünf Jahre verlängert (bis 31. Dezember 2023). Neu gewählt wurden die Vertreter der Arbeitgeber im Aufsichtsrat der Wacker Chemie AG auf der Hauptversammlung am 09. Mai 2018 in München. Als neues Mitglied wählte die Hauptversammlung Ann-Sophie Wacker für Dr. Thomas Strüngmann als Vertreterin der Anteilseignerseite in den Aufsichtsrat.
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Dr. Rudolf Staudigl |
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Vorsitzender |
WACKER POLYSILICON |
Obere Führungskräfte, Konzernentwicklung, Corporate Communications, Investor Relations, Konzernrevision, Recht, Compliance, Retirement Benefits |
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Dr. Christian Hartel |
WACKER POLYMERS |
WACKER BIOSOLUTIONS (seit 01. Juli 2018) |
Personal / Soziales (Arbeitsdirektor), Forschung und Entwicklung (seit 01. Juli 2018), Intellectual Property (seit 01. Juli 2018), Zentrale Ingenieurtechnik |
Region Asien |
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Dr. Tobias Ohler |
Bilanzierung und Steuern, Konzerncontrolling, Finanzen und Versicherungen, Information Technology, Procurement & Logistics |
Region Amerika |
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Auguste Willems |
WACKER SILICONES |
Sales and Distribution, Werkleitungen, Corporate Security, Umwelt / Gesundheit / Sicherheit, Product Stewardship Forschung und Entwicklung (bis 30. Juni 2018), Intellectual Property (bis 30. Juni 2018) |
Regionen Europa, Mittlerer Osten |
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Alle anderen Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseignerseite wurden wiedergewählt. Als Vorsitzender des Aufsichtsrats wurde Dr. Peter-Alexander Wacker in einer konstituierenden Sitzung im Anschluss an die Hauptversammlung bestätigt. Die Vertreter der Arbeitnehmerseite waren bereits vor der Hauptversammlung per Wahl durch die Arbeitnehmer und leitenden Angestellten der Wacker Chemie AG bestimmt worden. Dabei wurde Ingrid Heindl für Dagmar Burghart als Vertreterin der Arbeitnehmerseite in den Aufsichtsrat gewählt.
Harald Sikorski hat mit Wirkung zum 31. Oktober 2018 sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt, da er eine neue Aufgabe in einem anderen Landesbezirk übernommen hat. Als neues Mitglied ist Jörg Kammermann auf Antrag des Vorstands mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 14. November 2018 in den Aufsichtsrat bestellt worden.
Erklärung zur Unternehmensführung
Die nach § 315 d i. V. m. § 289 f HGB abzugebende Erklärung zur Unternehmensführung ist im Corporate Governance Bericht enthalten. Sie ist nicht Teil des zusammengefassten Lageberichts und steht auch im Internet zur Verfügung. Darin enthalten sind die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat, die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG sowie Angaben zu wesentlichen Unternehmensführungspraktiken. Auch Zielgrößen und Fristen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, Vorstand und in den beiden Führungsebenen unter dem Vorstand sowie gesetzliche Mindestquoten bei der Besetzung des Aufsichtsrats sowie Angaben zum Diversitätskonzept werden dort angegeben.
Nichtfinanzielle Konzernerklärung
Die nach §§ 315 b, 315 c sowie §§ 289b, 289c HGB abzugebende nichtfinanzielle Erklärung ist in Form eines nichtfinanziellen Konzernberichts im Geschäftsbericht enthalten. Der nichtfinanzielle Konzernbericht ist nicht Teil des zusammengefassten Lageberichts und steht auch im Internet, im Online-Geschäftsbericht 2018, zur Verfügung. Er wurde auch im Bundesanzeiger veröffentlicht. Darin enthalten sind die Darstellung des Geschäftsmodells und Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Der nichtfinanzielle Konzernbericht wurde einer prüferischen Durchsicht gemäß International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): „Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ durch den Konzernabschlussprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterzogen.
Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat
Die Vergütung des Vorstands enthält als Elemente feste und variable Bezüge. Die Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstand und Aufsichtsrat sind im Vergütungsbericht des Corporate Governance Berichts nachzulesen. Der Vergütungsbericht ist gleichzeitig Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.