15 Eventualverbindlichkeiten, Eventualforderungen, sonstige finanzielle Verpflichtungen und andere Risiken

Eventualverbindlichkeiten

Die Wertansätze der Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang. Eventualverbindlichkeiten bestehen bei WACKER im Wesentlichen aus eingegangenen Bürgschaften in Höhe von 0,5 Mio. € (Vorjahr 0,5 Mio. €). Eine Inanspruchnahme aus den Bürgschaften ist unwahrscheinlich.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen und andere Risiken

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Mio. €

 

2017

 

2016

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Operating Leases

 

 

 

 

fällig innerhalb eines Jahres

 

45,8

 

49,7

fällig zwischen einem und fünf Jahren

 

56,1

 

82,8

fällig nach fünf und mehr Jahren

 

16,6

 

52,4

Gesamt

 

118,5

 

184,9

 

 

 

 

 

Leasingzahlungen auf Grund von Operating Leases

 

43,1

 

49,6

 

 

 

 

 

Die Summe der erwarteten Mindestzahlungen aus Untermietverhältnissen beträgt

 

4,3

 

4,6

 

 

 

 

 

Im Rahmen von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen, die als Operating Lease zu qualifizieren sind, least der Konzern Sachanlagen, Kraftfahrzeuge sowie IT-Equipment. Die Laufzeiten liegen hierbei im Allgemeinen zwischen drei und fünf Jahren. Mietverträge für Büroräume, Sachanlagen usw. haben eine deutlich längere Laufzeit.

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Mio. €

 

2017

 

2016

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungen aus Bestellungen für geplante Investitionsvorhaben (Bestellobligo)

 

192,5

 

121,3

 

 

 

 

 

Das Bestellobligo für Investitionsvorhaben beläuft sich auf 192,5 Mio. € (Vorjahr 121,3 Mio. €) und betrifft die operativen Segmente.

Im Rahmen von langfristigen Abnahmeverpflichtungen von jährlich rund 95 Mio. € (Vorjahr 90 Mio. €) sichert der Konzern die Auslastung der Joint-Venture-Gesellschaft mit Dow Corning. Die vertraglich fixierten Transferpreise führten zu einer Rückstellung für belastende Verträge, die in den sonstigen Rückstellungen enthalten ist.

Im Zusammenhang mit der aktuellen Rohstoffversorgung bestehen langfristige Abnahmeverpflichtungen für strategische Rohstoffe, Strom und Gas. Hieraus ergeben sich per Saldo sonstige finanzielle Verpflichtungen aus den wesentlichen Mindestabnahmeregelungen in Höhe von 1,16 Mrd. € (Vorjahr 1,32 Mrd. €). Die Laufzeit der Verträge liegt zwischen ein und sieben Jahren. Es gibt keine Abnahmeverpflichtung aus bestehenden Konsignationslagern (Siltronic Vorjahr 8,9 Mio. €).

Im Rahmen einer bereits vertraglich vereinbarten Akquisition des Geschäftsbereichs Biosolutions bestehen voraussichtliche Verbindlichkeiten im niedrigen zweistelligen Millionenbereich. Auf Grund von noch nicht erfüllten Closing-Bedingungen ist die Transaktion noch aufschiebend bedingt. WACKER rechnet mit einem Vollzug des Erwerbs zum Ende des 1. Halbjahr 2018.

Die Versicherungsentschädigung für die Betriebsunterbrechung auf Grund der Wasserstoffexplosion am US-Produktionsstandort Charleston stellt für WACKER eine Eventualforderung dar. Auf Grund der noch nicht final feststehenden Gutachten erfüllt die Versicherungsentschädigung nicht die Kriterien eines bilanzierbaren Vermögenswertes. WACKER hat eine Vorauszahlung in Höhe von 100 Mio. USD im Januar 2018 erhalten.

Der Konzern erhält im Rahmen seiner Investitionstätigkeit Zuschüsse und Zulagen der öffentlichen Hand. Diese Zuschüsse sind an Bedingungen geknüpft, an bestimmten Standorten eine gewisse Anzahl von Arbeitsplätzen zu schaffen bzw. zu erhalten. Bei Nichterfüllung dieser Bedingungen müssen die erhaltenen Fördermittel ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. Die Dauer, für die der Konzern die Vertragszusagen einhalten muss, ist zeitlich begrenzt.

WACKER ist von Zeit zu Zeit in gerichtliche und schiedsgerichtliche Verfahren und behördliche Untersuchungen und Verfahren eingebunden. Anhängige Verfahren können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WACKER negativ beeinflussen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erwartet WACKER keine wesentlichen negativen Auswirkungen.