Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Abschlüsse der Wacker Chemie AG sowie der in- und ausländischen Tochterunternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen denen des letzten Konzernabschlusses zum Ende des vorherigen Geschäftsjahres. Zusätzlich werden sie um neue Rechnungslegungsvorschriften des aktuellen Geschäftsjahres ergänzt, die erstmals anzuwenden sind. Der Konzernabschluss basiert auf den Grundlagen historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten, mit Ausnahme der Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, wie zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, Derivate und das Planvermögen im Rahmen von Pensionsverpflichtungen.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse umfassen den beizulegenden Zeitwert der für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erhaltenen Gegenleistung oder Forderung. Der Ausweis erfolgt ohne Umsatzsteuer und andere im Zusammenhang mit Umsätzen anfallende Steuern sowie ohne Rabatte und Preisnachlässe. Die Umsatzerlöse gelten als realisiert, wenn die geschuldeten Lieferungen und Leistungen erbracht wurden und die wesentlichen Chancen und Risiken des Eigentums auf den Erwerber übergegangen sind. Üblicherweise erfolgt dies mit Übergabe der Güter an den Kunden oder anhand von vereinbarten Transportbedingungen. Umsätze aus Dienstleistungen werden erfasst, sobald die Leistung erbracht wurde. Umsätze werden nicht ausgewiesen, wenn Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt der Gegenleistung bestehen. Risiken aus der Rücknahme von Erzeugnissen und Waren, Gewährleistungen oder sonstigen Reklamationen werden nach dem Grundsatz der Einzelbewertung zurückgestellt. Die Umsatzerlöse und ihre Entwicklung nach Bereichen und Regionen werden in der Segmentberichterstattung dargestellt. WACKER tätigt keine Geschäfte, die eine Umsatzrealisierung als langfristige Fertigungsaufträge erfordern.
Funktionale Kosten
In den Herstellungskosten werden die Kosten der umgesetzten Erzeugnisse, Handelswaren und Leistungen ausgewiesen. Sie beinhalten neben den direkt zurechenbaren Kosten wie den Material-, Personal- und Energiekosten auch die Gemeinkosten einschließlich der Abschreibungen sowie die Abwertungen auf Vorräte. Ausgangsfrachten werden ebenfalls in diesem Posten ausgewiesen. Die Vertriebskosten enthalten die Kosten der Vertriebsorganisation, der Werbung und der Marktforschung sowie die anwendungstechnische Beratung bei Kunden. Provisionsaufwendungen werden ebenfalls unter diesem Posten ausgewiesen. Zu den Allgemeinen Verwaltungskosten gehören die anteiligen Personal- und Sachkosten der Konzernsteuerung, des Personalbereichs, des Rechnungswesens und der Informationstechnologie, soweit sie nicht als interne Dienstleistung auf andere Kostenstellen und damit unter Umständen auf andere Funktionsbereiche verrechnet worden sind.
Forschungs- und Entwicklungskosten
Zu den Forschungskosten gehören auch Kosten der Produkt- und Verfahrensentwicklung. Für die Forschungskosten im engeren Sinne besteht ein Aktivierungsverbot. Entwicklungskosten sind dann zu aktivieren, wenn kumulativ alle vorgeschriebenen Ansatzkriterien erfüllt sind, die Forschungsphase eindeutig von der Entwicklungsphase getrennt werden kann und die entstehenden Kosten den einzelnen Projektphasen überschneidungsfrei zugeordnet werden können. Ferner müssen mit hinreichender Sicherheit zukünftige Finanzmittelzuflüsse erfolgen.
Ertragsteuern
Ertragsteuern umfassen sowohl die laufenden Steuern vom Einkommen und Ertrag als auch die latenten Steuern. Die laufenden Ertragsteuern werden basierend auf den jeweiligen nationalen steuerlichen Ergebnissen und Vorschriften des Jahres berechnet. Enthalten sind weiterhin Anpassungsbeträge für eventuell anfallende Steuernachzahlungen bzw. -erstattungen aus noch offenen Steuererklärungen vergangener Jahre und aus steuerlichen Außenprüfungen. Zur Ermittlung der Ertragsteuerrückstellungen sind Ermessensspielräume auszuüben. WACKER ermittelt für erwartete Risiken aus steuerlichen Außenprüfungen entsprechende Rückstellungen (unsichere Steuerpositionen).
Aktive und passive latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und den bilanziellen Wertansätzen sowie auf ergebniswirksame Konsolidierungsmaßnahmen gebildet. Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung mit ausreichender Wahrscheinlichkeit gewährleistet ist. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. Eine Saldierung von aktiven und passiven Steuerabgrenzungen wird nur vorgenommen, soweit sie im Verhältnis zu einer Steuerbehörde aufrechenbar sind. Aktive und passive latente Steuern werden erfolgswirksam erfasst. Bei Sachverhalten, deren Gewinne und Verluste direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden die darauf abzugrenzenden aktiven oder passiven latenten Steuern ebenfalls im übrigen Eigenkapital erfasst.
Immaterielle Vermögenswerte
Erworbene und selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass mit der Nutzung des Vermögenswertes ein zukünftiger wirtschaftlicher Vorteil verbunden ist und die Kosten des Vermögenswertes zuverlässig bestimmt werden können. Sie werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit ihre Nutzungsdauer bestimmbar ist, planmäßig linear abgeschrieben. Als Nutzungsdauer werden drei bis 15 Jahre zugrunde gelegt, wenn sich nicht ein abweichender Zeitraum z. B. auf Grund der Laufzeit eines Patents ergibt. Die Nutzungsdauer wird jährlich überprüft und gegebenenfalls entsprechend den neuen Erwartungen angepasst. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte sind den nutzenden Funktionsbereichen zugeordnet. Immaterielle Vermögenswerte, deren Nutzungsdauern nicht bestimmbar sind, unterliegen einem jährlichen Impairment-Test. Derzeit sind keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer aktiviert.
Geschäfts- und Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Für bestehende Geschäfts- und Firmenwerte wird jährlich ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Sofern der Werthaltigkeitstest zu einem Wert führt, der unter dem Buchwert liegt, erfolgen Wertminderungen auf den Geschäfts- und Firmenwert. Eine Überprüfung der Werthaltigkeit erfolgt daneben, wenn Ereignisse oder Umstände eingetreten sind, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten. Die Wertminderungen des Geschäfts- und Firmenwerts werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Sachanlagen
Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer wird jährlich überprüft und gegebenenfalls entsprechend den Erwartungen angepasst. Anschaffungskosten umfassen neben dem Kaufpreis Anschaffungsnebenkosten sowie gegebenenfalls Kosten für Abbruch, Abbau und Beseitigung der Sachanlage von ihrem Standort und für die Wiederherstellung des Standorts. Anschaffungspreisminderungen reduzieren die Anschaffungskosten. Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen enthalten alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Finanzierungskosten, die im Zusammenhang mit bestimmten, qualifizierten Vermögenswerten angefallen sind und diesen direkt oder indirekt zugeordnet werden können, werden bis zur erstmaligen Nutzung der Vermögenswerte als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert.
Laufende Instandhaltungs- und Reparaturaufwendungen werden sofort als Aufwand erfasst. Kosten für den Ersatz von Komponenten oder für Generalüberholungen von Sachanlagen werden aktiviert, sofern es wahrscheinlich ist, dass der künftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließt und die Kosten verlässlich ermittelt werden können.
Zuwendungen Dritter mindern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten; sofern nicht anders vermerkt, werden diese Zuwendungen (Investitionsförderung) von staatlichen Stellen gewährt. Ertragszuschüsse, denen keine zukünftigen Aufwendungen gegenüberstehen, werden erfolgswirksam erfasst. Solange die Zuwendungen aus der Investitionsförderung noch nicht zugeflossen sind, werden sie als separater Vermögenswert aktiviert.
Wenn Sachanlagen endgültig stillgelegt, verkauft oder aufgegeben werden, werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemeinsam mit den entsprechenden kumulierten Abschreibungen aus der Bilanz ausgebucht. Ein gegebenenfalls entstehender Gewinn oder Verlust aus der Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem Restbuchwert wird unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.
In den Sachanlagen werden auch Vermögenswerte aus Leasingtransaktionen ausgewiesen. Im Wege des Finance Lease finanzierte Sachanlagen werden im Zugangszeitpunkt zum beizulegenden Wert bilanziert, soweit die Barwerte der Mindestleasingzahlungen nicht niedriger sind. Die Abschreibungen erfolgen planmäßig linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer bzw. über die kürzere Vertragslaufzeit. Die aus den künftigen Leasingraten resultierenden Zahlungsverpflichtungen werden unter den Finanzierungsverbindlichkeiten passiviert. Die zu zahlenden Leasingraten werden nach der Effektivzinsmethode in einen Tilgungsanteil und in einen Zinsanteil aufgeteilt.
Den planmäßigen Abschreibungen der Sachanlagen liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
|
||
In Jahren |
Nutzungsdauer |
|
|
|
|
Produktionsgebäude |
10 bis 40 |
|
Sonstige Bauten und vergleichbare Rechte |
10 bis 30 |
|
Technische Anlagen und Maschinen |
6 bis 12 |
|
Fahrzeuge |
4 bis 10 |
|
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
3 bis 12 |
Eine Prüfung auf Wertminderungen findet statt, wenn entsprechende Ereignisse beziehungsweise Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen gegebenenfalls nicht mehr erzielbar ist. WACKER prüft zu jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte für Wertminderungen oder den Wegfall von Wertminderungen gegeben sind. Ein Wertminderungsverlust wird dann in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwerts erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert. Der Nutzungswert ergibt sich dabei aus dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows aus der Nutzung des Vermögenswerts. Hierbei werden segmentspezifisch risikoadjustierte Vorsteuerzinssätze verwendet. Für die Ermittlung der Cashflows werden Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, für die Cashinflows separat identifiziert werden können (sog. zahlungsmittelgenerierende Einheiten). Soweit die Gründe für die Wertminderungen nicht mehr bestehen, werden gegebenenfalls Zuschreibungen vorgenommen. Die Zuschreibung ist begrenzt auf den fortgeführten Buchwert, der sich ohne Wertminderung ergeben hätte. Wertminderungen werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen, Zuschreibungen in den sonstigen betrieblichen Erträgen.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien werden nach dem Anschaffungskostenmodell wie Sachanlagen bewertet. Sie umfassen Grundstücke und Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden. Beizulegende Zeitwerte dieser Immobilien werden regelmäßig durch externe Immobiliengutachten ermittelt.
Leasing
Leasingtransaktionen sind entweder als Finance Lease oder als Operating Lease zu klassifizieren. Im Rahmen des Operating Lease genutzte Vermögenswerte werden nicht aktiviert. Die zu leistenden Leasingzahlungen werden in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der sie anfallen. Ein Finance Lease ist ein Leasingverhältnis, bei dem im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Ertragschancen eines Vermögenswertes auf den Leasingnehmer übertragen werden. Vermögenswerte, die im Rahmen des Finance Lease genutzt werden, werden mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen angesetzt. Leasingverträge können in andere Kontrakte eingebettet sein. Besteht gemäß IFRS-Regelungen eine Trennungspflicht für ein eingebettetes Leasing, so werden die Vertragsbestandteile separiert und nach den entsprechenden Regelungen bilanziert und bewertet.
Beteiligungen, assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
Eventuelle Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten angesetzt, wenn nicht ein davon abweichender Marktwert verfügbar ist. Bei Realisierung durch Abgang oder bei Absinken des Marktwerts unter die Anschaffungskosten werden Marktwertänderungen erfolgswirksam erfasst. Ausleihungen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; dabei werden unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen mit dem Barwert angesetzt.
Anteile an assoziierten Unternehmen sowie an Gemeinschaftsunternehmen werden gemäß der Equity-Methode grundsätzlich mit ihrem anteiligen Eigenkapital bilanziert. Anteilige Ergebnisse werden hierbei erfolgswirksam berücksichtigt und dem Buchwert zu- oder von ihm abgeschrieben. Erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen werden spiegelbildlich auch im Konzernabschluss erfolgsneutral behandelt. Ausschüttungen von Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierten Unternehmen vermindern deren Eigenkapital und werden daher erfolgsneutral vom Buchwert abgesetzt. Soweit Verluste eines assoziierten Unternehmens oder eines Gemeinschaftsunternehmens dessen Eigenkapital aufgezehrt haben, werden keine weitergehenden Verluste mehr berücksichtigt, es sei denn es bestehen langfristige unbesicherte Forderungen gegenüber dem Unternehmen bzw. der Konzern ist zusätzliche Verpflichtungen eingegangen oder hat für das Unternehmen Zahlungen geleistet. Eine Erhöhung des Buchwerts erfolgt erst, nachdem der Verlustvortrag ausgeglichen wurde und wieder ein positives Eigenkapital vorliegt.
Zusätzlich wird bei Vorliegen entsprechender Indikatoren ein Impairment-Test durchgeführt und bei Bedarf eine Wertminderung vorgenommen. Die Bestimmung des erzielbaren Betrags folgt den Regelungen des IAS 36. Wertminderungen werden im Beteiligungsergebnis ausgewiesen.
Finanzinstrumente
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden zu dem Zeitpunkt im Konzernabschluss berücksichtigt, zu dem WACKER Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Sie werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Anrechte bzw. Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind.
Bei marktüblichen Käufen oder Verkäufen ist für die erstmalige bilanzielle Erfassung sowie den bilanziellen Abgang allerdings der Erfüllungstag relevant, d. h. der Tag, an dem der Vermögenswert an oder durch WACKER geliefert wird. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Regel unsaldiert ausgewiesen; sie werden nur dann saldiert, wenn bezüglich der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Aufrechnungsrecht besteht und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen. Bei zusammengesetzten Finanzinstrumenten werden Fremd- und Eigenkapitalkomponenten getrennt und beim Emittenten gesondert ausgewiesen.
Finanzinstrumente werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Dabei sind bei allen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten zu berücksichtigen. Die in der Bilanz angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen in der Regel den Marktpreisen der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Sofern diese nicht unmittelbar verfügbar sind, werden sie unter Anwendung anerkannter Bewertungsmodelle und unter Rückgriff auf aktuelle Marktparameter berechnet.
Finanzielle Vermögenswerte bei WACKER umfassen insbesondere Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie ausgereichte Kredite und Forderungen, bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen und zu Handelszwecken gehaltene originäre und derivative finanzielle Vermögenswerte. Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert. Darunter fallen insbesondere eigene Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen, Schuldscheindarlehen und derivative Finanzverbindlichkeiten.
WACKER macht von dem Wahlrecht, finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten (Fair Value Option), keinen Gebrauch.
Die Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten richtet sich danach, wie ein Finanzinstrument in die folgenden Kategorien nach IAS 39 eingeordnet wird: Finanzinstrumente können „zu Handelszwecken“ oder „bis zur Endfälligkeit“ gehalten werden, das Finanzinstrument kann der Kategorie „zur Veräußerung verfügbar“ oder der Kategorie „Kredite und Forderungen“ zugeordnet werden.
Zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Ebenfalls unter die Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet fallen alle derivativen Finanzinstrumente, die nicht einer bilanziellen Sicherungsbeziehung zugerechnet werden.
Ist sowohl beabsichtigt als auch wirtschaftlich mit hinreichender Verlässlichkeit zu erwarten, dass ein Finanzinstrument bis zur Endfälligkeit gehalten wird, wird dieses unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen beinhalten kurz- und langfristige Wertpapiere sowie Teile der in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten enthaltenen Posten.
Kredite und Forderungen sind nicht derivative Finanzinstrumente, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Sie werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Dieser Bewertungskategorie werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten enthaltenen Forderungen und Ausleihungen, Festgelder sowie die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zugeordnet.
Die übrigen originären finanziellen Vermögenswerte sind, wenn es sich nicht um Kredite und Forderungen handelt, als zur Veräußerung verfügbar zu klassifizieren und werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, sofern dieser verlässlich ermittelbar ist. Dies sind im Wesentlichen Eigenkapitaltitel und nicht bis zur Endfälligkeit zu haltende Schuldtitel. Unrealisierte Gewinne und Verluste werden nach Berücksichtigung von latenten Steuern erfolgsneutral im übrigen Eigenkapital ausgewiesen. Eigenkapitalinstrumente, für die kein auf einem aktiven Markt notierter Preis vorliegt und deren beizulegender Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann, werden zu Anschaffungskosten bilanziert.
Wenn die beizulegenden Zeitwerte von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten unter die Anschaffungskosten fallen oder objektive Hinweise vorliegen, dass der Vermögenswert wertgemindert ist, wird der direkt im Eigenkapital erfasste kumulierte Verlust aufgelöst und in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Das Unternehmen legt seiner Einschätzung möglicher Wertminderungen alle verfügbaren Informationen zugrunde, wie z. B. Marktbedingungen und -preise, anlagespezifische Faktoren sowie Dauer und Ausmaß des Wertrückgangs unter die Anschaffungskosten. Wertminderungen eines Schuldinstruments werden in Folgeperioden rückgängig gemacht, sofern die Gründe für die Wertminderung entfallen sind. Mit dem Abgang der Finanzinstrumente werden die im Eigenkapital erfassten kumulierten Gewinne und Verluste erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.
Derivative Finanzinstrumente
Derivative Finanzinstrumente werden nur zu Sicherungszwecken eingesetzt, um Währungs-, Zins- und Rohstoffpreisrisiken aus dem operativen Geschäft bzw. den daraus resultierenden Finanzierungserfordernissen zu reduzieren. Die bilanzielle Erfassung von derivativen Finanzinstrumenten erfolgt am Handelstag. Sie werden grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, und zwar unabhängig davon, zu welchem Zweck oder in welcher Absicht sie abgeschlossen wurden. Positive Zeitwerte führen zum Ansatz einer Forderung, negative Zeitwerte zum Ansatz einer Schuld. Aus der Zeitwertbewertung resultierende Unterschiede werden erfolgswirksam erfasst.
Sofern derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Risiken aus zukünftigen Zahlungsströmen sowie zur Sicherung von Bilanzposten eingesetzt werden, wendet WACKER Hedge Accounting gemäß den Anforderungen des IAS 39 an. Marktwertänderungen von Finanzinstrumenten zur Absicherung von Zahlungsströmen („Cashflow Hedge“) werden unter Berücksichtigung von latenten Steuern bis zur Realisierung des Grundgeschäftes im übrigen Eigenkapital erfasst. Im Zeitpunkt der Realisierung des Grundgeschäfts wird der Erfolgsbeitrag des Sicherungsgeschäfts in der Gewinn- und Verlustrechnung im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen. Wird ein entsprechendes Derivat veräußert oder sind die Voraussetzungen für eine bilanzielle Sicherungsbeziehung nicht mehr erfüllt, verbleibt dessen Wertänderung bis zum Eintreten der geplanten Transaktion im übrigen Eigenkapital. Ineffektive Teile des Sicherungsgeschäftes werden sofort erfolgswirksam erfasst. Absicherungen des beizulegenden Zeitwerts bilanzierter Vermögenswerte oder Schulden bzw. nicht bilanzierter fester vertraglicher Verpflichtungen („Fair Value Hedges“) führen zur Erfassung der Marktwertänderungen sowohl des Grundgeschäftes als auch des Finanzderivats als Sicherungsinstrument in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Sicherung einer Nettoinvestition in eine ausländische Einheit durch einen „Hedge of a Net Investment in a Foreign Operation“ wird derzeit von WACKER nicht angewendet.
Verträge, die für Zwecke des Empfangs oder der Lieferung nicht finanzieller Güter entsprechend dem eigenen Bedarf abgeschlossen werden, werden nicht als Derivate bilanziert, sondern als schwebende Geschäfte behandelt.
Währungskurssicherungen der geplanten Umsätze werden im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen, während Zinssicherungen Bestandteil des Zinsergebnisses sind. Im übrigen Finanzergebnis werden Währungskurssicherungen der internen Konzernfinanzierung und Währungsderivate zur Sicherung von externen Finanzierungsverbindlichkeiten in Fremdwährung ausgewiesen. Zeitwertänderungen von Rohstoffsicherungen werden in den Herstellungskosten erfasst.
Vorräte
Vorräte sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach der Durchschnittsmethode bewertet. Niedrigere Nettoveräußerungswerte oder niedrigere realisierbare Preise am Bilanzstichtag werden durch Wertminderungen auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Vertriebsaufwendungen berücksichtigt. Die Herstellungskosten enthalten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie lineare Abschreibungen. Finanzierungskosten werden auf Grund der relativ kurzfristigen Fertigungsprozesse nicht angesetzt. Auf Grund der Produktionsgegebenheiten in der chemischen Industrie werden unfertige und fertige Erzeugnisse zusammengefasst ausgewiesen. In den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind auch Ersatzteile für die laufende Instandhaltung der Produktionsanlagen enthalten. Sie werden ebenfalls anhand ihrer Lagerdauer und möglicher Verwertbarkeit bewertet.
Unentgeltlich zugeteilte Emissionszertifikate werden zum Nominalwert von null bilanziert. Entgeltlich erworbene Emissionszertifikate werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Im Falle eines niedrigeren beizulegenden Zeitwertes am Bilanzstichtag erfolgt eine Abwertung auf diesen Wert. Der Verbrauch wird anhand eines laufenden Durchschnittswerts von entgeltlichen und unentgeltlichen Zertifikaten ermittelt. Er wird ratierlich anhand des quartalsweisen Emissionsausstoßes als Aufwand in den Herstellungskosten erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte und Ertragsteuerforderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle und nichtfinanzielle Vermögenswerte inkl. Ertragsteuerforderungen, mit Ausnahme von Finanzderivaten, werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Risiken werden durch angemessene Wertberichtigungen auf separaten Wertberichtigungskonten berücksichtigt. Die Bildung von Wertberichtigungen auf nicht versicherte Forderungen bzw. auf den Selbstbehalt bei versicherten Forderungen erfolgt in der Regel, wenn auf Grund der vorliegenden Informationen der Eingang der Forderung als nicht mehr wahrscheinlich eingeschätzt wird. Soweit nach den faktischen und rechtlichen Gegebenheiten mit dem Forderungseingang nicht mehr gerechnet wird, erfolgt die Ausbuchung der Bruttoforderung sowie die Auflösung der gebildeten Wertberichtigung. Aufwendungen aus Wertberichtigungen und Ausbuchungen werden im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen. Veränderungen von Ertragsteuerforderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Ertragsteuern ausgewiesen. Sofern langfristige Forderungen unverzinslich oder niedrig verzinslich sind, werden sie abgezinst. WACKER ist nicht Auftragnehmer von langfristigen Fertigungen.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel, Sichteinlagen sowie finanzielle Vermögenswerte, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können, einer geringen Wertschwankung unterliegen und eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten haben. Sie sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten, welche dem Nennbetrag entsprechen, bewertet.
Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen
Leistungsorientierte Pensionszusagen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren („Projected Unit Credit Method“) bewertet. Bei diesem Verfahren werden nicht nur die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch erwartete Steigerungen von Renten und Gehältern berücksichtigt. Des Weiteren beruht die Bewertung auf versicherungsmathematischen Berechnungen unter Berücksichtigung biometrischer und finanzieller Rechnungsgrundlagen. Vom Barwert der Pensionsverpflichtungen (Defined Benefit Obligation, DBO) wird der Zeitwert des zugehörigen Planvermögens abgezogen, sodass sich die Nettoschuld bzw. der Nettovermögenswert aus den leistungsorientierten Plänen ergibt. Für die Ermittlung des laufenden Dienstzeitaufwandes gelten die Annahmen, die der Ermittlung der DBO des Vorjahres zugrunde gelegt wurden. Der Nettozinsaufwand des Geschäftsjahres wird ermittelt, indem der zu Beginn des Geschäftsjahres festgelegte Diskontierungssatz auf die zu diesem Zeitpunkt ermittelte Nettoschuld angewandt wird. Die Nettozinsen aus der Netto-Pensionsverpflichtung umfassen den mit dem Rechnungszins kalkulierten Zinsertrag aus Planvermögen und den Zinsaufwand auf den Anwartschaftsbarwert.
Neubewertungen umfassen versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste, die sich aus der Abweichung von der Einschätzung zum Periodenbeginn und dem tatsächlichen Verlauf während der Periode bzw. der neueren Schätzung zum Bilanzstichtag hinsichtlich der Sterblichkeitswahrscheinlichkeiten, Rententrends, Gehaltsentwicklungen und Diskontierungszinssätze ergeben. Sie werden erfolgsneutral unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst. Ebenfalls erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis auszuweisen sind Differenzen zwischen dem am Periodenanfang ermittelten Zinsertrag aus Planvermögen und den am Ende der Periode tatsächlich festgestellten Erträgen aus Planvermögen.
Ändert sich der Barwert einer leistungsorientierten Verpflichtung infolge einer Planänderung oder Plankürzung, erfasst WACKER den hieraus resultierenden Effekt als nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand. Dieser wird bei Entstehung sofort erfolgswirksam erfasst. Auch die aus einer Abgeltung resultierenden Gewinne und Verluste werden unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn die Abgeltung eintritt. Verwaltungskosten, die nicht Bestandteil der Verwaltung des Planvermögens sind, werden bei Leistungserbringung ebenfalls erfolgswirksam erfasst.
Der Aufwand aus laufendem und nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand wird den Kosten der betroffenen Funktionsbereiche zugeordnet. Die Nettozinsen werden im übrigen Finanzergebnis ausgewiesen.
Die Rückstellungen für Altersteilzeit und Jubiläen sind gemäß versicherungsmathematischer Gutachten gebildet und bewertet. Altersteilzeitrückstellungen stellen auf Grund ihrer Ausgestaltung ebenfalls andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer gemäß IAS 19 dar, da diese noch an die Erbringung von Arbeitsleistungen in der Zukunft geknüpft sind. WACKER hat Altersteilzeitvereinbarungen ausschließlich als Blockmodell ausgestaltet. Die bilanzielle Erfassung der Rückstellung erfolgt ratierlich über den Zeitraum des Erdienens des Anspruches in der Beschäftigungsphase.
Rückstellungen
Für gegenüber Dritten bestehende rechtliche oder faktische Verpflichtungen werden Rückstellungen in der Bilanz angesetzt, wenn der Abfluss von Ressourcen zur Begleichung der Verpflichtungen wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar ist. Der Wertansatz der Rückstellungen basiert auf den geschätzten Beträgen, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken. Langfristige Rückstellungen werden mit ihrem auf den Stichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Zinssatz entspricht dem Marktzins für risikofreie Anlagen, die in ihrer Laufzeit der Restlaufzeit der zu erfüllenden Verpflichtung entsprechen. Erwartete Erstattungen, soweit sie hinlänglich sicher oder rechtlich einklagbar sind, werden nicht mit Rückstellungen saldiert, sondern als separater Vermögenswert aktiviert, sofern die Realisierung so gut wie sicher ist.
Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden gebildet, soweit ein detaillierter, formaler Restrukturierungsplan erstellt und dieser den betroffenen Parteien mitgeteilt worden ist. Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Verträgen werden gebildet, wenn der aus dem Vertrag resultierende erwartete Nutzen geringer ist als die zur Vertragserfüllung unvermeidlichen Kosten. Rückstellungen für Umweltschutz werden gebildet, wenn zukünftige Mittelabflüsse zur Erfüllung von Umweltauflagen oder für Sanierungsmaßnahmen wahrscheinlich sind, die Kosten hinreichend zuverlässig geschätzt werden können und die Maßnahmen keinen künftigen Nutzenzufluss erwarten lassen.
Resultiert aus einer geänderten Einschätzung eine Reduzierung des Verpflichtungsumfangs, wird die Rückstellung anteilig aufgelöst und der Ertrag in den Funktionsbereichen erfasst, die ursprünglich bei der Bildung der Rückstellung mit dem Aufwand belastet waren.
Finanzierungsverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert abzüglich gegebenenfalls angefallener Transaktionskosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt unter Verwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten. Derivative Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Verbindlichkeiten aus Finance-Lease-Verträgen werden in Höhe des Barwertes der künftigen Leasingraten als Finanzierungsverbindlichkeiten ausgewiesen.
Eventualverbindlichkeiten / Eventualforderungen
Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten oder bereits bestehende Verpflichtungen, bei denen ein Ressourcenabfluss nicht wahrscheinlich ist oder die Höhe der Verpflichtung nicht hinreichend zuverlässig geschätzt werden kann. Eventualverbindlichkeiten werden in der Bilanz nicht erfasst.
Eventualforderungen sind mögliche Vermögenswerte, die aus vergangenen Ereignissen resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse erst noch bestätigt wird, die nicht vollständig unter der Kontrolle des Unternehmens stehen.