Neue Rechnungslegungsvorschriften
Bei den in diesem Konzernabschluss erstmals angewandten neuen oder überarbeiteten Standards und Interpretationen handelt es sich um:
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Standard / Interpretation |
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Anwendungspflicht |
Übernahme durch die EU |
Auswirkungen auf WACKER |
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Amendments to IAS 12 |
Ansatz aktiver latenter Steuern auf unrealisierte Verluste |
01.01.17 |
06.11.17 |
Die Änderungen umfassen Klarstellungen zu der Aktivierung von latenten Steuern auf Bewertungsunterschiede von Schuldinstrumenten, die in der Bewertungskategorie „available for Sale“ ausgewiesen werden. Ferner wird die Ermittlung des als Nachweis für die Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge dienenden zukünftigen zu versteuernde Ergebnis dargestellt. Es ergeben sich aus dieser Änderung keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WACKER. |
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Amendments to IAS 7 |
Kapitalflussrechnung – Angabeninitative |
01.01.17 |
06.11.17 |
In den Anhang ist eine Überleitungsrechnung aufzunehmen, die die Bilanzwerte der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten zu Beginn der Periode durch Angabe der zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Veränderungen auf die Bilanzwerte zum Ende der Periode überleitet. Die Anhangangaben haben sich bei WACKER um diese Überleitung erhöht. |
Andere erstmalig anzuwendende Standards und Interpretationen sind mangels vorhandener Sachverhalte nicht relevant.
Nicht vorzeitig angewandte Standards / Interpretationen
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat nachfolgende Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards herausgegeben, deren Anwendung noch nicht verpflichtend ist und die von der Wacker Chemie AG auch nicht vorzeitig angewendet werden. Es werden nur die für WACKER relevanten Standards angegeben. Soweit von neuen Standards bzw. Interpretationen keine offizielle Übersetzung vorliegt, verwenden wir den englischen Titel der neuen Verlautbarung. Die Auswirkungen der neuen Standards auf den Konzernabschluss werden laufend von WACKER geprüft.
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Standard / Interpretation |
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Veröffentlichung durch IASB |
Anwendungspflicht |
Übernahme durch die EU |
Voraussichtliche Auswirkungen auf WACKER |
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IFRS 9 |
Finanzinstrumente |
24.07.14 |
01.01.18 |
22.11.16 |
Die aktualisierte Version von IFRS 9 führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten ein. Als Grundlage bezieht sich der Standard dabei auf die Zahlungsstromeigenschaften und das Geschäftsmodell, nach dem sie gesteuert werden. Ferner sieht er ein neues Wertminderungsmodell vor, das auf den erwarteten Kreditausfällen basiert. IFRS 9 enthält zudem neue Regelungen zur Anwendung von Hedge Accounting, um die Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens besser darzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Steuerung von nichtfinanziellen Risiken. Die Klassifizierungs- und Bewertungsregeln des IFRS 9 führen zu keinen wesentlichen Änderungen in der Bilanzierung. Die Bilanzierung von Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte wurde an das Expected-Loss-Modell angepasst. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird das vereinfachte Modell angewandt. Da WACKER keinerlei wesentliche Forderungsausfälle in der Vergangenheit aufweist und Kunden mit hoher Bonität bedient, werden sich auch hier keine wesentlichen Änderungen ergeben. Für die Zukunft erwartet WACKER auf Grund des Abschlusses von Kreditversicherungen und einer effizienten Kreditwürdigkeitsprüfung keine höheren Forderungsausfallraten. WACKER macht von dem Wahlrecht Gebrauch, Hedge Accounting nach dem alten Standard IAS 39 weiterhin anzuwenden. Die sich ergebenden Umstellungseffekte aus dem Expected-Loss-Modell sind unwesentlich. Die Angabepflichten werden sich erhöhen. |
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IFRS 15 |
Umsatzerlöse aus Kundenverträgen |
28.05.14 |
01.01.18 |
22.09.16 |
Nach IFRS 15 sind Umsatzerlöse dann zu realisieren, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus diesen ziehen kann. Entscheidend ist nicht mehr die Übertragung wesentlicher Chancen und Risiken, wie noch nach den alten Regelungen des IAS 18, „Umsatzerlöse“. Die Umsatzerlöse sind mit dem Betrag der Gegenleistung zu bewerten, die das Unternehmen erwartet zu erhalten. Das neue Modell sieht zur Ermittlung der Umsatzrealisierung ein fünfstufiges Schema vor, wonach zunächst der Kundenvertrag und die darin enthaltenen Leistungsverpflichtungen zu identifizieren sind. Anschließend ist der Transaktionspreis zu ermitteln und zuzuordnen. Der Umsatz ist für jede einzelne Leistungsverpflichtung zu realisieren, wenn der Kunde die Verfügungsmacht daran erlangt. WACKER hat die Analyse der Änderungen abgeschlossen. Änderungen der Umsatzrealisierung ergeben sich bei Transaktionen gemäß IFRS 15.5 (b) (nicht-monetäre Tauschgeschäfte zwischen Unternehmen der gleichen Sparte, die Verkäufe an Kunden erleichtern sollen) und Transportkosten, die eine eigene Leistungsverpflichtung darstellen. Die Umsatzänderung auf Grund von nicht-monetären Tauschgeschäften wird zu einem um 30 – 50 Mio. € geringeren Umsatzausweis in 2018 führen. Durch die spätere Umsatzlegung von Transportkosten ergibt sich ein Abgrenzungseffekt zwischen 3 Mio. € und 5 Mio. €. Der Ergebniseffekt ist unwesentlich. WACKER wird als Übergangsvorschrift den modifizierten retrospektiven Ansatz anwenden. Durch den neuen Standard wird es zu einer Ausweitung der Anhangangaben im Abschluss von WACKER kommen. |
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IFRS 16 Leasing |
Leasingbilanzierung |
13.01.16 |
01.01.19 |
31.10.17 |
Nach dem neuen Standard sind grundsätzlich alle Leasingverhältnisse beim Leasingnehmer als Finanzierungsvorgang abzubilden. Ein Leasingverhältnis stellt die Kontrolle der Nutzung eines Vermögenswertes über einen bestimmten Zeitraum gegen Gegenleistung dar. Auf Grund der neuen Definition werden eingebettete Leasingverhältnisse in Warenlieferverträgen (IFRIC 4) zukünftig nicht mehr als Finanzierungsleasing zu behandeln sein. Zukünftig wird ein Nutzungsrecht aktiviert und die korrespondierende Leasingverbindlichkeit passiviert werden. Die lineare Abschreibung des Nutzungsrechts und die nach der Effektivzinsmethode bewertete Verbindlichkeit führen zu Abschreibung und Zinsaufwand. WACKER weist aktuell im Anhang Operating Lease Verpflichtungen von kumuliert 119 Mio. € aus. Die Analysen der Auswirkungen des neuen Standards sind noch nicht abgeschlossen. Durch den neuen Standard wird es zu einer Ausweitung der Anhangsangaben im Abschluss von WACKER kommen. |
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Amendments to IFRS 9 |
Vorzeitige Rückzahlungsoptionen mit negativer Vorfälligkeitsentschädigung |
12.10.17 |
01.01.19 |
geplant in 2018 |
Die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. erfolgsneutral zum Fair Value ist nun auch für Finanzinstrumente möglich, die zuvor allein durch eine Kündigungsklausel mit Vorfälligkeitsentschädigung das Zahlungsstromkriterium verletzt haben. Auch kann der Vorfälligkeitsbetrag nun abhängig vom Zins positiv oder negativ sein. WACKER ist von dieser Änderung nicht betroffen. |
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IFRIC 22 |
Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen |
08.12.16 |
01.01.18 |
Q1 2018 |
Die Interpretation stellt klar, welcher Wechselkurs bei der erstmaligen Erfassung einer Fremdwährungstransaktion in der funktionalen Währung eines Unternehmens zu verwenden ist, wenn das Unternehmen Vorauszahlungen auf die der Transaktion zugrunde liegenden empfangenen Vermögenswerte, Aufwendungen oder Erträge (oder Teile hiervon) leistet oder erhält. WACKER leistet Anzahlungen im Investitionsbereich nur in geringem Umfang. Die erhaltenen Anzahlungen auf Polysiliciumlieferungen wurden alle in Euro gezahlt. Weitere Vorauszahlungen finden nur in geringem Maßstab statt. Eine Analyse der Auswirkungen der Klarstellung wurde bereits durchgeführt. Wir gehen davon aus, dass sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des WACKER-Konzerns nur unwesentlich ändert. |
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IFRIC 23 |
Steuerrisikopositionen aus Ertragsteuern |
07.06.17 |
01.01.19 |
geplant in 2018 |
Die Interpretation enthält Regelungen zum Ansatz und zur Bewertung von Steuerrisikopositionen und schließt somit diesbezüglich bestehende Regelungslücken in IAS 12 „Ertragsteuern“. Steuerrisikopositionen umfassen sämtliche risikobehafteten Steuersachverhalte. Es handelt sich um Unsicherheiten bei der Akzeptanz durch die Steuerbehörden. Der Ansatz einer Steuerrisikoposition (aktiv wie auch passiv) ist davon abhängig, ob eine Zahlung als wahrscheinlich eingeschätzt wird. Die Steuerrisikoposition kann sich auf laufende wie auf latente Steuern auswirken. Es sind für die Ermittlung jeweils einheitliche Schätzungen und Annahmen zu treffen. Wir gehen davon aus, dass sich durch die Interpretation keine Änderung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des WACKER-Konzerns ergibt. |