Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss werden neben der Wacker Chemie AG alle Unternehmen einbezogen, über die die Wacker Chemie AG direkt oder indirekt Beherrschung im Sinne des 10 oder gemeinsame Beherrschung im Sinne des IFRS 11 ausüben kann. Gesellschaften, über die die Wacker Chemie AG gemeinsame Beherrschung ausüben kann, werden je nach Ausprägung quotal (line-by-line) in den Konzernabschluss einbezogen oder nach der Equity-Methode bewertet. In Abwesenheit anderer einschränkender vertraglicher Vereinbarungen führt eine Mehrheit der Stimmrechte in der Regel zu Beherrschung. Bei gleich verteilten Stimmrechten liegt in der Regel gemeinsame Beherrschung vor, es sei denn, andere (vertragliche) Rechte führen zu Beherrschung durch einen Anteilseigner. Aktuell wird ein Unternehmen mit gemeinsamer Beherrschung at equity in den Konzernabschluss einbezogen.

Assoziierte Unternehmen, auf die die Wacker Chemie AG maßgeblichen Einfluss im Sinne des IAS 28 ausüben kann, werden ebenfalls nach der Equity-Methode bewertet. Ein maßgeblicher Einfluss wird vermutet, wenn die Wacker Chemie AG direkt oder indirekt 20 Prozent oder mehr der Stimmrechte an dem Beteiligungsunternehmen hält, es sei denn, dies kann eindeutig widerlegt werden.

Strukturierte Einheiten werden im Sinne des IFRS 10 konsolidiert, wenn die wirtschaftliche Betrachtung des Verhältnisses zeigt, dass eine Beherrschung vorliegt. WACKER bezieht einen Spezialfonds als strukturierte Einheit in den Konzernabschluss ein. Hierbei handelt es sich um einen Fonds, in den die Wacker Chemie AG Sondervermögen eingezahlt hat. Dieser Treuhandfonds wurde ausschließlich für WACKER aufgelegt und alle Anteile des Fonds werden von WACKER gehalten. Die Einbringung des Sondervermögens stellt auf Grund der vertraglichen Ausgestaltung eine strukturierte Einheit im Sinne des IFRS 10 dar.

Gesellschaften, an denen die Wacker Chemie AG mit weniger als 20 Prozent beteiligt ist bzw. bei denen WACKER keinen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, werden als Beteiligungen unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.

Eine detaillierte Zusammensetzung der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften und des gesamten Anteilsbesitzes der Wacker Chemie AG gemäß den §§ 285 und 313 HGB wird in der Anteilsbesitzliste dargestellt.

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Zusammensetzung des Konzerns

 

 

 

 

 

Anzahl

 

2017

 

2016

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vollkonsolidierte Unternehmen (inkl. Muttergesellschaft)

 

49

 

57

Inland

 

15

 

17

Ausland

 

34

 

40

 

 

 

 

 

At equity konsolidierte Unternehmen

 

3

 

2

Inland

 

1

 

Ausland

 

2

 

2

 

 

 

 

 

Nicht konsolidierte verbundene Unternehmen

 

 

1

Inland

 

 

1

Ausland

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

52

 

60

Inland

 

16

 

18

Ausland

 

36

 

42

 

 

 

 

 

Strukturierte Einheiten

 

1

 

1

Inland

 

1

 

1

Ausland

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt werden in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 52 Unternehmen einbezogen (31. Dezember 2016: 60 Unternehmen). Der Konsolidierungskreis hat sich im Vergleich zum 31. Dezember 2016 wie folgt verändert.

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Veränderung des Konsolidierungskreises

 

%

 

 

 

 

 

1

Sukzessive Veräußerung von 1,8 Mio. Aktien an der Siltronic AG zwischen dem 24.01.2017 und dem 09.02.2017 (entspricht 6 % der Anteile); weitere Veräußerung von 6,3 Mio. Aktien an der Siltronic AG am 15.03.2017 (entspricht 21 % der Anteile).

Umgliederungen von vollkonsolidierten zu at equity konsolidierten Unternehmen1

 

 

Siltronic AG, München, Deutschland

 

27

Siltronic Holding International B. V., Krommenie, Niederlande

 

27

Siltronic Corp., Portland, Oregon, USA

 

27

Siltronic Singapore Pte. Ltd., Singapur

 

27

Siltronic Japan Corp., Hikari, Japan

 

27

Siltronic Silicon Wafer Pte. Ltd., Singapur

 

27

 

 

 

Abgang / Fusionen bei vollkonsolidierten Unternehmen

 

 

Wacker Polymer Systems (WUXI) Co. Ltd., Wuxi, China (15. März 2017)

 

100

Wacker-Chemie Dritte Venture GmbH (Verschmelzung auf die Wacker Chemie AG zum 01. Januar 2017)

 

100

Zwischen dem 24. Januar 2017 und dem 09. Februar 2017 veräußerte WACKER insgesamt sechs Prozent der Siltronic-Aktien über die Börse. Nach dem Verkauf hielt der WACKER-Konzern noch 51,8 Prozent am Siltronic-Konzern.

Am 15. März 2017 reduzierte WACKER seine Beteiligung an der Siltronic AG von 51,8 Prozent auf 30,8 Prozent im Rahmen einer Platzierung bei institutionellen Investoren. Auf Grund des Verlustes der Beherrschung wurde das Segment Siltronic zum 15. März 2017 entkonsolidiert. Der verbleibende Anteil in Höhe von 30,8 Prozent wird als assoziiertes Unternehmen at equity bilanziert.

Für weitere Informationen zur Entkonsolidierung des Siltronic-Konzerns und den Angaben gemäß 5 Discontinued Operations verweisen wir auf die Angaben zu Anteilsveräußerungen im Geschäftsjahr 2017.

Gesetzliche, vertragliche oder aufsichtsrechtliche Beschränkungen sowie Schutzrechte nicht beherrschender Anteile können den Konzern in seiner Fähigkeit beschränken, Zugang zu den Vermögenswerten zu erhalten und diese an oder von andere(n) Unternehmen ungehindert innerhalb des Konzerns zu transferieren und Schulden des Konzerns zu begleichen. Dividendenausschüttungen können durch den Vorrang der Tilgung von Gesellschafterdarlehen eingeschränkt sein. Es existieren zum Stichtag keine erheblichen Beschränkungen auf Grund von Schutzrechten zugunsten nicht beherrschender Anteile. Für weitere Angaben verweisen wir auf den Konzernanhang (Eigenkapital / Anteile anderer Gesellschafter / Kapitalmanagement).

Regulatorische Anforderungen oder lokale gesellschaftsrechtliche Bestimmungen können in bestimmten Ländern die Fähigkeit des Konzerns einschränken, Vermögenswerte an oder von anderen Unternehmen innerhalb des Konzerns zu transferieren. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterliegen in einigen asiatischen und südamerikanischen Ländern lokalen Devisenbeschränkungen. Dort ist die Kapitalausfuhr aus dem jeweiligen Land grundsätzlich nur nach vorheriger Genehmigung durch staatliche Behörden über Kapitalmaßnahmen (Dividende, Kapitalherabsetzung) möglich. Andere, wesentliche Beschränkungen hinsichtlich der Nutzbarkeit von Vermögenswerten innerhalb des Konzerns bestehen nicht.

IFRS
Die International Financial Reporting Standards (bis 2001 International Accounting Standards, IAS) sind internationale Rechnungslegungsvorschriften, die vom in London / Großbritannien ansässigen „International Accounting Standards Board“ (IASB) erarbeitet und veröffentlicht werden. Seit 2005 sind die IFRS nach der so genannten IAS-Verordnung von börsennotierten Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden.
IFRS
Die International Financial Reporting Standards (bis 2001 International Accounting Standards, IAS) sind internationale Rechnungslegungsvorschriften, die vom in London / Großbritannien ansässigen „International Accounting Standards Board“ (IASB) erarbeitet und veröffentlicht werden. Seit 2005 sind die IFRS nach der so genannten IAS-Verordnung von börsennotierten Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden.