Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss werden neben der Wacker Chemie AG und ihrer Tochterunternehmen auch gemeinschaftliche Tätigkeiten, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen einbezogen.
Tochterunternehmen sind Gesellschaften, bei denen die Wacker Chemie AG über bestehende Rechte verfügt, die ihr die gegenwärtige Fähigkeit verleihen, die maßgeblichen Tätigkeiten zu lenken. Beherrschung ist somit nur gegeben, wenn die Wacker Chemie AG oder eine ihrer Töchter variablen Rückflüssen aus der Beziehung zu einer Gesellschaft ausgesetzt ist und mittels ihrer Verfügungsgewalt über die maßgeblichen Tätigkeiten die Möglichkeit zur Beeinflussung dieser Rückflüsse hat. In der Regel beruht die Beherrschungsmöglichkeit dabei auf einer mittel- oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit der Wacker Chemie AG. Die Einbeziehung beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem die Möglichkeit der Beherrschung besteht. Sie endet, wenn die Möglichkeit der Beherrschung nicht mehr besteht.
Strukturierte Einheiten werden konsolidiert, wenn die wirtschaftliche Betrachtung des Verhältnisses zeigt, dass eine Beherrschung vorliegt. Eine strukturierte Einheit dient einem bestimmten Geschäftszweck. Strukturierte Einheiten sind derart ausgestaltet, dass Stimmrechte oder ähnliche Rechte bei der Entscheidung, wer das Unternehmen beherrscht, nicht ausschlaggebend sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn vertragliche Vereinbarungen die relevanten Aktivitäten steuern und diese sich auf einen streng eingegrenzten Zweck beziehen.
Gemeinschaftliche Tätigkeiten (Joint Operations) und Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) beruhen auf gemeinsamen Vereinbarungen. Eine gemeinsame Vereinbarung liegt vor, wenn der WACKER Konzern auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung die zusammen mit einem Dritten geführten Aktivitäten gemeinschaftlich führt. Gemeinschaftliche Führung liegt nur vor, sofern Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten die Einstimmigkeit der beteiligten Parteien erfordern. Eine gemeinschaftliche Tätigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass die Parteien, die die gemeinschaftliche Führung über die Vereinbarung ausüben, Rechte an den der Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten und Verpflichtungen für deren Schulden haben. Die Vermögenswerte und Schulden sowie Erlöse und Aufwendungen aus den gemeinschaftlichen Tätigkeiten werden anteilig, entsprechend den Rechten und Pflichten des WACKER-Konzerns, in den Konzernabschluss einbezogen. Bei Gemeinschaftsunternehmen besitzen die Parteien, die die gemeinschaftliche Führung ausüben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung. Gemeinschaftsunternehmen werden gemäß der Equity-Methode bilanziert.
Aktuell werden im Konzernabschluss keine gemeinschaftlichen Tätigkeiten bilanziert.
Ebenfalls nach der Equity-Methode werden assoziierte Unternehmen bewertet, bei denen die Wacker Chemie AG in der Regel auf Grund des Anteilsbesitzes zwischen 20 Prozent und 50 Prozent einen maßgeblichen Einfluss ausübt.
Soweit Gemeinschaftsunternehmen bzw. assoziierte Unternehmen selbst Tochtergesellschaften haben, werden diese in der nachfolgenden Tabelle nicht mitgezählt.
Gesellschaften, an denen die Wacker Chemie AG mit weniger als 20 Prozent beteiligt ist bzw. bei denen WACKER keinen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, werden als Beteiligungen unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.
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Anzahl |
Deutschland |
Übriges Europa |
Amerika |
Asien |
Sonstige Regionen |
Gesamt |
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Vollkonsolidierte Unternehmen (inkl. Muttergesellschaft) |
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01.01.2015 |
15 |
13 |
5 |
17 |
2 |
52 |
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Zugänge |
– |
– |
1 |
– |
1 |
2 |
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Abgänge und Fusionen |
-1 |
– |
– |
– |
– |
-1 |
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31.12.2015 |
14 |
13 |
6 |
17 |
3 |
53 |
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At equity konsolidierte Unternehmen |
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01.01.2015 |
– |
– |
– |
3 |
– |
3 |
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31.12.2015 |
– |
– |
– |
3 |
– |
3 |
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Nicht konsolidierte verbundene Unternehmen |
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01.01.2015 |
1 |
– |
– |
– |
– |
1 |
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31.12.2015 |
1 |
– |
– |
– |
– |
1 |
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Gesamt |
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01.01.2015 |
16 |
13 |
5 |
20 |
2 |
56 |
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Zugänge |
– |
– |
1 |
– |
1 |
2 |
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Abgänge und Fusionen |
-1 |
– |
– |
– |
– |
-1 |
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31.12.2015 |
15 |
13 |
6 |
20 |
3 |
57 |
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Strukturierte Einheiten |
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01.01.2015 |
1 |
– |
– |
– |
– |
1 |
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31.12.2015 |
1 |
– |
– |
– |
– |
1 |
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Der Konsolidierungskreis hat sich im Vergleich zum 31. Dezember 2014 wie folgt verändert.
Veränderung des Konsolidierungskreises
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% |
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Abgänge / Fusionen bei vollkonsolidierten Tochtergesellschaften |
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Scil Proteins Production GmbH, Halle (Verschmelzung auf die WACKER Biotech GmbH, Jena zum 01. Januar 2015) |
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100 |
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Neugründungen von vollkonsolidierten Tochtergesellschaften |
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Wacker Kimya Ticaret Limited Sirketi, Istanbul, Türkei (Neugründung am 28. Mai 2015) |
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100 |
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Wacker Colombia S. A. S., Bogotá, Colombia (Neugründung am 11. September 2015) |
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100 |
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Teilabgang bei vollkonsolidierten Tochtergesellschaften durch den Börsengang der Siltronic AG1 |
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Siltronic AG, München |
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42,2 |
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Siltronic Holding International B. V., Krommenie / Amsterdam, Niederlande |
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42,2 |
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Siltronic Corp., Portland, Oregon, USA |
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42,2 |
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Siltronic Singapore Pte. Ltd., Singapur |
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42,2 |
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Siltronic Asia Pte. Ltd., Singapur |
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42,2 |
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Siltronic Japan Corp., Hikari, Japan |
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42,2 |
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Siltronic Silicon Wafer Pte. Ltd., Singapur |
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42,2 |
Die Scil Proteins Production GmbH, Halle wurde von der WACKER Biotech GmbH am 02. Januar 2014 erworben und wurde zum Stichtag 01. Januar 2015 auf die Muttergesellschaft verschmolzen.
WACKER hat am 11. Juni 2015 im Rahmen eines Börsengangs 25,5 Prozent seiner Anteile an der bis dahin 100%igen Tochter Siltronic AG an der Frankfurter Börse platziert. Gleichzeitig wurden im Rahmen einer Kapitalerhöhung der Siltronic AG neue Aktien ausgegeben, die den Beteiligungsanteil von WACKER um 16,7 Prozent reduzierten. Nach dem Börsengang beträgt der Minderheitenanteil an der Siltronic AG 42,2 Prozent. WACKER ist mit 57,8 Prozent weiterhin Mehrheitsaktionär und konsolidiert die Gesellschaft voll im Konzernabschluss. Das Gesamtvolumen der Transaktion belief sich auf 379,5 Mio. €. Transaktionskosten in Höhe von 17,6 Mio. € wurden direkt im Eigenkapital verrechnet. Auf Grund der mehrheitswahrenden Transaktion handelt es sich bilanziell um einen Geschäftsvorfall mit Eigentümern, der zu keinem Ergebnisausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung führt. Zu den Veränderungen im Eigenkapital verweisen wir auf den Eigenkapitalspiegel. Dort werden die Änderungen in einer gesonderten Zeile ausgewiesen.
Insgesamt werden 14 inländische und 42 ausländische Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen.
Das Tochterunternehmen W.E.L.T. Reisebüro GmbH, dessen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist, wird wegen Geringfügigkeit nicht konsolidiert. Die Umsätze und die Bilanzsumme lagen im Geschäftsjahr 2014 unter 0,5 Mio. €. Das Tochterunternehmen, an dem WACKER 51 Prozent der Anteile hält, wird zu Anschaffungskosten bewertet und innerhalb der langfristigen finanziellen Vermögenswerte ausgewiesen.
Neben den mittelbar oder unmittelbar beherrschten Unternehmen konsolidiert WACKER auf Grund des beherrschenden Einflusses eine strukturierte Einheit im Sinne des IFRS 10. Hierbei handelt es sich um einen Spezialfonds, in den die Wacker Chemie AG Sondervermögen eingezahlt hat. Dieser Treuhandfonds wurde ausschließlich für WACKER aufgelegt und alle Anteile des Fonds werden von WACKER gehalten. Die Einbringung des Sondervermögens stellt auf Grund der vertraglichen Ausgestaltung eine strukturierte Einheit im Sinne des IFRS 10 dar.
Gesetzliche, vertragliche oder aufsichtsrechtliche Beschränkungen sowie Schutzrechte nicht beherrschender Anteile können den Konzern in seiner Fähigkeit beschränken, Zugang zu den Vermögenswerten zu erhalten und diese an oder von andere(n) Unternehmen ungehindert innerhalb des Konzerns zu transferieren und Schulden des Konzerns zu begleichen. Dividendenausschüttungen können durch den Vorrang der Tilgung von Gesellschafterdarlehen eingeschränkt sein. Es existieren zum Stichtag keine erheblichen Beschränkungen auf Grund von Schutzrechten zugunsten nicht beherrschender Anteile. Für weitere Angaben verweisen wir auf die Ziffer 12 des Konzernanhangs (Eigenkapital /Anteile anderer Gesellschafter / Kapitalmanagement).
Regulatorische Anforderungen oder lokale gesellschaftsrechtliche Bestimmungen können in bestimmten Ländern die Fähigkeit des Konzerns einschränken, Vermögenswerte an oder von anderen Unternehmen innerhalb des Konzerns zu transferieren. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterliegen in einigen asiatischen und südamerikanischen Ländern lokalen Devisenbeschränkungen. Dort ist die Kapitalausfuhr aus dem jeweiligen Land grundsätzlich nur nach vorheriger Genehmigung durch staatliche Behörden über Kapitalmaßnahmen (Dividende, Kapitalherabsetzung) möglich. Andere, wesentliche Beschränkungen hinsichtlich der Nutzbarkeit von Vermögenswerten innerhalb des Konzerns bestehen nicht.