Neue Rechnungslegungs­vorschriften

Im Geschäftsjahr 2015 erstmals angewandte Rechnungslegungsvorschriften

 

Standard / Interpretation

 

 

 

Anwendungs­pflicht

 

Über­nahme durch die EU

 

Voraussichtliche Auswirkungen auf WACKER

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IFRIC 21

 

Abgaben

 

01.01.15

 

13.06.14

 

IFRIC 21 „Abgaben“ enthält Regelungen zur Bilanzierung von Verpflichtungen zur Zahlung öffentlicher Abgaben, die keine Abgaben im Sinne des IAS 12 „Ertragsteuern“ darstellen. Die Anwendung der Interpretation kann dazu führen, dass eine Verpflichtung zur Zahlung von Abgaben zu einem anderen Zeitpunkt als bisher in der Bilanz erfasst wird, insbesondere dann, wenn die Verpflichtung zur Zahlung nur dann entsteht, wenn bestimmte Umstände an einem bestimmten Zeitpunkt vorliegen. Die Änderungen im Zusammenhang mit IFRIC 21 haben keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Abschlusses von WACKER.

Improvements to IFRS (2011 – 2013)

 

 

 

01.07.14

 

18.12.14

 

Die Änderungen betreffen die Standards IFRS 1, IFRS 3, IFRS 13 und IAS 40. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WACKER.

Nicht vorzeitig angewandte Standards / Interpretationen

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat nachfolgende Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards herausgegeben, deren Anwendung noch nicht verpflichtend ist und die von der Wacker Chemie AG auch nicht vorzeitig angewendet werden. Es werden nur die für WACKER relevanten Standards angegeben. Soweit von neuen Standards bzw. Interpretationen keine offizielle Übersetzung vorliegt, verwenden wir den englischen Titel der neuen Verlautbarung. Die Auswirkungen der neuen Standards auf den Konzernabschluss werden laufend von WACKER geprüft.

Bereits von der Europäischen Union anerkannte Standards / Interpretationen und Änderungen bestehender Standards

 

Standard / Interpretation

 

 

 

Ver­öffent­lichung durch IASB

 

Anwen­dungs­pflicht

 

Über­nahme durch die EU

 

Voraussichtliche Auswirkungen auf WACKER

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amendments to IFRS 11

 

Erwerb von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten

 

06.05.14

 

01.01.16

 

24.11.15

 

Mit der Änderung wird klargestellt, dass Erwerbe und Hinzuerwerbe von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten, die einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3, „Unternehmenszusammenschlüsse“ darstellen, nach den Prinzipien für die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen des IFRS 3 und anderer anwendbarer IFRS zu bilanzieren sind, soweit diese nicht im Konflikt mit Regelungen des IFRS 11 stehen. Die Klarstellung hat aktuell keinen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Darstellung des Abschlusses von WACKER.

Amendments to IAS 1

 

Anhangangaben

 

18.12.14

 

01.01.16

 

18.12.15

 

Die Änderungen betreffen verschiedene Ausweisfragen. Es wird klargestellt, dass Anhangangaben nur dann notwendig sind, wenn ihr Inhalt wesentlich ist. Dies gilt explizit auch dann, wenn ein IFRS eine Liste von Minimum-Angaben fordert. Zudem werden Erläuterungen zur Aggregation und Disaggregation von Posten in der Bilanz und der Gesamtergebnisrechnung aufgenommen. Des Weiteren wird klargestellt, wie Anteile am Sonstigen Ergebnis at equity bewerteter Unternehmen in der Gesamtergebnisrechnung darzustellen sind. Schließlich erfolgt die Streichung einer Musterstruktur des Anhangs hin zur Berücksichtigung unternehmensindividueller Relevanz. Die Klarstellung hat keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung des Abschlusses von WACKER.

Improvements to IFRS (2010 – 2012)

 

 

 

12.12.13

 

01.02.15

 

17.12.14

 

Die Änderungen betreffen die Standards IFRS 2, IFRS 3, IFRS 8, IFRS 13, IAS 16, IAS 24 und IAS 38. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WACKER.

Improvements to IFRS (2012 – 2014)

 

 

 

25.09.14

 

01.01.16

 

15.12.15

 

Die Änderungen betreffen die Standards IFRS 5, IFRS 7, IAS 19 und IAS 34. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WACKER.

Von der Europäischen Union noch nicht anerkannte Standards / Interpretationen sowie Änderungen bestehender Standards

 

Standard / Interpretation

 

 

 

Ver­öffent­lichung durch IASB

 

An­wendungs­zeit­punkt

 

Übern­ahme durch die EU

 

Voraussichtliche Auswirkungen auf WACKER

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IFRS 9

 

Finanzinstrumente

 

24.07.14

 

01.01.18

 

Erwartet im ersten Halbjahr 2016

 

Die aktualisierte Version des IFRS 9 umfasst neben dem Ansatz und der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten neue Vorschriften zur Bilanzierung von Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte und überarbeitete Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten im Rahmen des Hedge Accounting. Finanzielle Vermögenswerte werden künftig entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Zuordnung hängt vom Geschäftsmodell des Unternehmens ab. Das Klassifizierungsmodell für finanzielle Verbindlichkeiten wird grundsätzlich beibehalten. Die Erfassung von Wertminderungen ändert sich grundlegend, da nicht mehr nur eingetretene Verluste sondern bereits erwartete Verluste zu erfassen sind. Zielsetzung des neuen Hedge Accounting Modells unter IFRS 9 ist es, eine engere Verknüpfung zwischen dem Risikomanagementsystem und der bilanziellen Abbildung zu erreichen. Die weiterhin zulässigen Arten von Sicherungsbeziehungen sind das „Cash Flow Hedge Accounting“, „Fair Value Hedge Accounting“ und der „Hedge of a net investment in a foreign operation“. Der Kreis für qualifizierende Grund- und Sicherungsgeschäfte wurde jeweils erweitert. WACKER kann im Moment noch nicht abschließend beurteilen, welche Auswirkungen die Erstanwendung des Standards auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage und die Darstellung des Abschlusses von WACKER haben wird.

IFRS 16

 

Leases

 

13.01.16

 

01.01.19

 

Offen

 

Durch die Regelungen im Standard werden generell alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz erfasst. Für alle Leasingverhältnisse ist eine Leasingverbindlichkeit für die Zahlungsverpflichtungen zu passivieren. Gleichzeitig wird ein Nutzungsrecht für den geleasten Vermögenswert, welches dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen entspricht, aktiviert. Dieses wird planmäßig abgeschrieben während die Leasingverbindlichkeit während der Laufzeit durch Tilgung und Zinsabgrenzung abgebaut wird. Für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Gegenstände von geringem Wert gibt es Erleichterungen bei der Bilanzierung. WACKER hat die Auswirkungen des neuen Standards noch nicht analysiert. Wir gehen jedoch davon aus, dass sich die Leasingverpflichtungen deutlich erhöhen werden. Dadurch werden im Wesentlichen die Finanzierungsverbindlichkeiten ansteigen und höhere immaterielle Vermögenswerte ausgewiesen werden.

Amendments to IAS 12

 

Income Taxes

 

19.01.16

 

01.01.17

 

Offen

 

Die Änderung enthält Konkretisierungen zu abziehbaren temporären Differenzen und deren Beurteilung. Ferner wird klargestellt, wie das künftig zu versteuernde Einkommen für die Bilanzierung aktiver latenter Steuern zu ermitteln ist. Die Änderung hat keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WACKER. Die Klarstellungen werden jedoch bei der Beurteilung der Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern im Abschluss von WACKER relevant werden.

Amendments to IAS 7

 

Statement of Cash Flows

 

29.01.16

 

01.01.17

 

Offen

 

Die Änderungen sollen dazu führen, dass die Veränderung der Verschuldung des Unternehmens besser abgebildet wird. Vorgeschlagen wird eine Überleitungsrechnung der Verschuldung vom Anfangsbestand der Bilanz zum Endbestand der Bilanz. Die Angaben zur Kapitalflussrechnung werden sich für WACKER voraussichtlich erhöhen. Es ergeben sich keine wesentlichen Änderungen der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage des Konzerns.

IFRS 15

 

Umsatzerlöse aus Kundenverträgen

 

28.05.14

 

01.01.18

 

Erwartet in Q2 2016

 

Nach IFRS 15 sind Umsatzerlöse dann zu realisieren, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus diesen ziehen kann. Entscheidend ist nicht mehr die Übertragung wesentlicher Chancen und Risiken, wie noch nach den alten Regelungen des IAS 18, „Umsatzerlöse“. Die Umsatzerlöse sind mit dem Betrag der Gegenleistung zu bewerten, die das Unternehmen erwartet zu erhalten. Das neue Modell sieht zur Ermittlung der Umsatzrealisierung ein fünfstufiges Schema vor, wonach zunächst der Kundenvertrag und die darin enthaltenen Leistungsverpflichtungen zu identifizieren sind. Anschließend ist der Transaktionspreis zu ermitteln und zuzuordnen. Der Umsatz ist für jede einzelne Leistungsverpflichtung zu realisieren, wenn der Kunde die Verfügungsmacht daran erlangt. WACKER wird die Auswirkungen des neuen Standards für die Umsatzrealisierung in 2016 analysieren. Die Auswirkungen können aktuell noch nicht beurteilt werden. Durch den neuen Standard wird es zu einer Ausweitung der Anhangangaben im Abschluss von WACKER kommen.

Amendments to IFRS 10 and IAS 28

 

Veräußerung oder Einlage von Vermögenswerten in assoziierte Unternehmen oder Gemeinschafts­unternehmen

 

11.09.14

 

Ver­schoben

 

Ver­schoben – IASB Exposure Draft wird abgewartet

 

Nach der Änderung beider Standards ist eine Gewinn- bzw. Verlustrealiserung beim Investor in voller Höhe immer dann vorzunehmen, wenn die Transaktion einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 betrifft. Ist dies nicht der Fall, sondern betrifft die Transaktion Vermögenswerte, die keinen Geschäftsbetrieb darstellen, ist lediglich der anteilige Erfolg (in Höhe des Anteils der anderen Investoren) zu erfassen. Die Änderung hat aktuell keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WACKER.