Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss werden neben der Wacker Chemie AG und ihrer Tochterunternehmen auch gemeinschaftliche Tätigkeiten, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen einbezogen.

Tochterunternehmen sind Gesellschaften, bei denen die Wacker Chemie AG über bestehende Rechte verfügt, die ihr die gegenwärtige Fähigkeit verleihen, die maßgeblichen Tätigkeiten zu lenken. Beherrschung ist somit nur gegeben, wenn die Wacker Chemie AG variablen Rückflüssen aus der Beziehung zu einer Gesellschaft ausgesetzt ist und mittels ihrer Verfügungsgewalt über die maßgeblichen Tätigkeiten die Möglichkeit zur Beeinflussung dieser Rückflüsse hat. In der Regel beruht die Beherrschungsmöglichkeit dabei auf einer mittel- oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit der Wacker Chemie AG. Die Einbeziehung beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem die Möglichkeit der Beherrschung besteht. Sie endet, wenn die Möglichkeit der Beherrschung nicht mehr besteht.

Strukturierte Einheiten werden konsolidiert, wenn die wirtschaftliche Betrachtung des Verhältnisses zeigt, dass eine Beherrschung vorliegt. Eine strukturierte Einheit dient einem bestimmten Geschäftszweck. Strukturierte Einheiten sind derart ausgestaltet, dass Stimmrechte oder ähnliche Rechte bei der Entscheidung, wer das Unternehmen beherrscht, nicht ausschlaggebend sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn vertragliche Vereinbarungen die relevanten Aktivitäten steuern und diese sich auf einen streng eingegrenzten Zweck beziehen.

Gemeinschaftliche Tätigkeiten (Joint Operations) und Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) beruhen auf gemeinsamen Vereinbarungen. Eine gemeinsame Vereinbarung liegt vor, wenn die Wacker Chemie AG auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung die zusammen mit einem Dritten geführten Aktivitäten gemeinschaftlich führt. Gemeinschaftliche Führung liegt nur vor, sofern Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten die Einstimmigkeit der beteiligten Parteien erfordern. Eine gemeinschaftliche Tätigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass die Parteien, die die gemeinschaftliche Führung über die Vereinbarung ausüben, Rechte an den der Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten und Verpflichtungen für deren Schulden haben. Die Vermögenswerte und Schulden sowie Erlöse und Aufwendungen aus den gemeinschaftlichen Tätigkeiten werden anteilig, entsprechend den Rechten und Pflichten der Wacker Chemie AG, in den Konzernabschluss einbezogen. Bei Gemeinschaftsunternehmen besitzen die Parteien, die die gemeinschaftliche Führung ausüben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung. Gemeinschaftsunternehmen werden gemäß der Equity-Methode bilanziert.

Aktuell werden im Konzernabschluss keine gemeinschaftlichen Tätigkeiten bilanziert.

Ebenfalls nach der Equity-Methode werden assoziierte Unternehmen bewertet, bei denen die Wacker Chemie AG in der Regel auf Grund des Anteilsbesitzes zwischen 20% und 50% einen maßgeblichen Einfluss ausübt.

Soweit Gemeinschaftsunternehmen bzw. assoziierte Unternehmen selbst Tochtergesellschaften haben, werden diese in der nachfolgenden Tabelle nicht mitgezählt.

Gesellschaften, an denen die Wacker Chemie AG mit weniger als 20 Prozent beteiligt ist bzw. bei denen WACKER keinen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, werden als Beteiligungen unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.

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Anzahl

 

Deutschland

 

Übriges Europa

 

Amerika

 

Asien

 

Sonstige Regionen

 

Gesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vollkonsolidierte Unternehmen (inkl. Muttergesellschaft)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

01.01.2014

 

14

 

13

 

5

 

16

 

2

 

50

Zugänge

 

1

 

 

 

 

 

1

Umgliederungen

 

 

 

 

1

 

 

1

31.12.2014

 

15

 

13

 

5

 

17

 

2

 

52

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

At equity konsolidierte Unternehmen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

01.01.2014

 

 

 

 

4

 

 

4

Umgliederungen

 

 

 

 

-1

 

 

-1

31.12.2014

 

 

 

 

3

 

 

3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nicht konsolidierte verbundene Unternehmen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

01.01.2014

 

1

 

 

 

 

 

1

31.12.2014

 

1

 

 

 

 

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

01.01.2014

 

15

 

13

 

5

 

20

 

2

 

55

Zugänge

 

1

 

 

 

 

 

1

31.12.2014

 

16

 

13

 

5

 

20

 

2

 

56

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Strukturierte Einheiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

01.01.2014

 

1

 

 

 

 

 

1

31.12.2014

 

1

 

 

 

 

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In 2014 wurden zwei Akquisitionen getätigt. Der Konsolidierungskreis hat sich im Vergleich zum 31. Dezember 2013 wie folgt verändert.

Veränderung des Konsolidierungskreises

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%

 

 

 

 

 

Zugänge bei vollkonsolidierten Tochtergesellschaften

 

 

Scil Proteins Production GmbH, Deutschland (Erwerb in 2014)

 

100

 

 

 

Umgliederung von at equity konsolidierten Unternehmen in vollkonsolidierte Unternehmen

 

 

Siltronic Silicon Wafer Pte. Ltd., Singapur (vormals Siltronic Samsung Wafer Pte. Ltd., Singapur)

 

77,7

Am 24. Januar 2014 hat WACKER mit der vertraglichen Übernahme der Mehrheit der Anteile an der Siltronic Samsung Wafer Pte. Ltd., Singapur die Beherrschung über die Gesellschaft übernommen. Aus Wesentlichkeitsgründen wurden für die Erstkonsolidierung die Vermögenswerte und Schulden zum 1. Januar 2014 verwendet und auf die Aufstellung eines Zwischenabschlusses zum 24. Januar 2014 verzichtet.

Der Einfluss der Veränderungen des Konsolidierungskreises auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ist im Kapitel Akquisitionen und Mehrheitsübernahmen im Geschäftsjahr 2014 im Anhang dargestellt.

Insgesamt werden 15 inländische und 40 ausländische Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen.

Das Tochterunternehmen W.E.L.T. Reisebüro GmbH, dessen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist, wird wegen Geringfügigkeit nicht konsolidiert. Die Umsätze und die Bilanzsumme lagen im Geschäftsjahr 2013 unter 0,4 Mio. €. Das Tochterunternehmen, an dem WACKER 51 Prozent der Anteile hält, wird zu Anschaffungskosten bewertet und innerhalb der langfristigen finanziellen Vermögenswerte ausgewiesen.

Neben den mittelbar oder unmittelbar beherrschten Unternehmen konsolidiert WACKER auf Grund des beherrschenden Einflusses eine strukturierte Einheit im Sinne des IFRS 10. Hierbei handelt es sich um einen Spezialfonds, in den die Wacker Chemie AG Sondervermögen eingezahlt hat. Dieser Treuhandfonds wurde ausschließlich für WACKER aufgelegt und alle Anteile des Fonds werden von WACKER gehalten. Die Einbringung des Sondervermögens stellt auf Grund der vertraglichen Ausgestaltung eine strukturierte Einheit im Sinne des IFRS 10 dar.

Gesetzliche, vertragliche oder aufsichtsrechtliche Beschränkungen sowie Schutzrechte nicht beherrschender Anteile können den Konzern in seiner Fähigkeit beschränken, Zugang zu den Vermögenswerten zu erhalten und diese an oder von andere(n) Unternehmen ungehindert innerhalb des Konzerns zu transferieren und Schulden des Konzerns zu begleichen. Dividendenausschüttungen können durch den Vorrang der Tilgung von Gesellschafterdarlehen eingeschränkt sein. Zum Stichtag bestanden keine für den Konzern wesentliche Anteile ohne beherrschenden Einfluss. Folglich existieren keine erheblichen Beschränkungen auf Grund von Schutzrechten zugunsten dieser Anteilseigner.

Regulatorische Anforderungen oder lokale gesellschaftsrechtliche Bestimmungen können in bestimmten Ländern die Fähigkeit des Konzerns einschränken, Vermögenswerte an oder von anderen Unternehmen innerhalb des Konzerns zu transferieren. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterliegen in einigen asiatischen und südamerikanischen Ländern lokalen Devisenbeschränkungen. Dort ist die Kapitalausfuhr aus dem jeweiligen Land grundsätzlich nur nach vorheriger Genehmigung durch staatliche Behörden über Kapitalmaßnahmen (Dividende, Kapitalherabsetzung) möglich. Andere, wesentliche Beschränkungen hinsichtlich der Nutzbarkeit von Vermögenswerten innerhalb des Konzerns bestehen nicht.