Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
IFRS 10 (Konzernabschlüsse) und IFRS 11 (Gemeinsame Vereinbarungen)
IFRS 10 regelt die Definition von „Beherrschung“ dahingehend, dass zur Ermittlung des Beherrschungsverhältnisses auf alle Unternehmen die gleichen Kriterien anzuwenden sind. Der Standard definiert Beherrschung über die Fähigkeit, die maßgeblichen Tätigkeiten der Gesellschaft zu lenken. Aus diesen Definitionsänderungen ergaben sich für WACKER keine Änderungen des Konsolidierungskreises.
IFRS 11 regelt die Bilanzierung von gemeinsamen Vereinbarungen. Gemeinsame Vereinbarungen teilen sich auf in gemeinschaftliche Tätigkeiten (Joint Operations) und in Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures). Die Vermögenswerte, Schulden sowie Erlöse und Aufwendungen Ersterer sind anteilig zu bilanzieren, Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode erfasst. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Bilanzierung von gemeinschaftlichen Tätigkeiten und Gemeinschaftsunternehmen hat WACKER seine bis jetzt als Gemeinschaftsunternehmen bilanzierten Unternehmen dahingehend überprüft, ob es sich um gemeinschaftliche Tätigkeiten handelt. Da alle Unternehmen eigenständig Cashflows erzielen können, ergab die Analyse keine als gemeinschaftliche Tätigkeit zu bilanzierenden Gesellschaften.