Produktsicherheit
WACKER stellt sicher, dass seine Produkte bei sachgerechter Anwendung keine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Mögliche Gesundheits- und Umweltrisiken betrachten wir entlang des gesamten Produktlebenszyklus – von der Forschung und Entwicklung über die Herstellung bis hin zur Anwendung und Entsorgung.
WACKER informiert über die sichere Verwendung seiner Produkte. Wir arbeiten kontinuierlich daran, für Mensch und Umwelt schädliche Substanzen in Produkten zu vermeiden oder zu verringern. WACKER hält auch das jeweils im Empfangsland seiner gelieferten Produkte gültige Chemikalienrecht ein.
Zur Orientierung für unsere Produktentwickler pflegen wir eine Liste mit Stoffen, die bei WACKER nicht mehr in Produkten enthalten sein sollen. Das sind nicht nur verbotene oder beschränkte Chemikalien (z. B. Stoffe der Anhänge XIV und XVII der Chemikalienverordnung REACH), sondern auch Stoffe, die von vielen Unternehmen nicht gewünscht werden. Wir vermeiden so weit als möglich Stoffe, die von der Europäischen Chemikalienagentur in der Liste der „besonders bedenklichen Stoffe“ (SVHC, Substances of Very High Concern) geführt sind.
Die Nachhaltigkeitsbewertung unserer Produkte unterstützen wir mit dem datenbankbasierten System „Identifying Substances and Mixtures of Concern“ (ISC) zur systematischen Bewertung unserer Rohstoffe, die in unseren Produkten eingesetzt werden. Damit beurteilen und verbessern wir unser Produktportfolio hinsichtlich Gesundheit, Umweltverträglichkeit und Vermeidung potenzieller Risiken (z. B. SVHC, Substances of Very High Concern). Zusätzlich beobachten wir die chemikalienpolitischen Diskussionen, um künftige Entwicklungen frühzeitig bei der Produktentwicklung sowie der Optimierung von Inhaltsstoffen zu berücksichtigen.
Produktinformationen
Wir halten die Informationen zu unseren Produkten stets auf einem aktuellen Stand und nehmen neue Erkenntnisse zeitnah in die Risikobewertungen auf. Diese beziehen sich unter anderem auf Sicherheitsaspekte und Umweltauswirkungen. Bei neuen Erkenntnissen, die gemäß REACH im Stoffsicherheitsbericht berücksichtigt werden müssen, passen wir unsere Risikobewertungen entsprechend an.
Bei Werbemaßnahmen für unsere Produkte und Dienstleistungen, zum Beispiel in unseren Broschüren, achten wir auf belegbare Daten sowie gesetzeskonforme, exakte Begriffe und Formulierungen nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Sicherheitsdatenblätter sind für rund 50 Prozent unserer Produkte gesetzlich gefordert. Wir gehen über diese Anforderung hinaus und erstellen Sicherheitsdatenblätter zu allen unseren Verkaufsprodukten – nicht nur für Produkte mit Gefahrstoffeinstufung.
REACH
Die Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) regelt seit 2007 das Registrieren, Bewerten, Zulassen und Beschränken von Chemikalien in der Europäischen Union (EU). REACH stellt hohe Anforderungen an Hersteller, Importeure und Anwender von chemischen Produkten und verlangt die Ermittlung umfassender Daten. Alle Stoffe, die sich auf dem europäischen Markt befinden, müssen ab einer Jahresmenge von einer Tonne registriert und bewertet werden. Der Prüfaufwand richtet sich hauptsächlich nach der hergestellten oder importierten Menge und den zu erwartenden Risiken. Besonders risikobehaftete Stoffe unterliegen einem behördlichen Zulassungsverfahren.
Vom Beginn der Registrierungen im Jahr 2008 bis Ende 2022 reichte WACKER im Rahmen von REACH inklusive der überarbeiteten Versionen 779 Registrierungsdossiers bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ein. Für viele der Dossiers stellt die ECHA im Rahmen ihrer regulären Bewertungstätigkeit Nachforderungen. Diese haben wir auch im Jahr 2022 fristgerecht bearbeitet.
WACKER steht mit seinen Lieferanten chemischer Stoffe in intensivem Kontakt. Wir überprüfen anhand unserer Daten den Registrierstatus und fordern bei Bedarf Informationen an, um sicherzustellen, dass wir nur REACH-konforme Rohstoffe einsetzen.
Als Beitrag zur sicheren Verwendung von Chemikalien stellt die ECHA im Internet Stoffinformationen in sogenannten Infocards mit den Daten der Registrierungsdossiers bereit.
REACH verlangt in großem Umfang Informationen über die Eigenschaften chemischer Produkte. Das zieht zwangsläufig einen Anstieg gesetzlich vorgeschriebener Tierversuche nach sich. WACKER bemüht sich intensiv, diese so weit wie möglich zu vermeiden und nur solche in Auftrag zu geben, die von der ECHA gefordert sind. Wann immer möglich, setzen wir anerkannte Alternativmethoden wie In-vitro-Tests ein. Wir fassen Stoffe mit vergleichbaren Eigenschaften für Untersuchungen in Gruppen zusammen und tauschen wissenschaftliche Daten mit anderen Unternehmen im Rahmen der REACH-Konsortien aus.
Innerhalb Europas müssen Unternehmen, die Gefahrstoffe in Verkehr bringen, seit Januar 2021 das Europäische Meldesystem mit umfangreichen Informationen für den Giftnotruf beliefern. Dazu haben die Europäische Kommission, die ECHA und die chemische Industrie an technischen Lösungen gearbeitet. WACKER hat ein IT-Tool zur automatisierten Meldung eingerichtet und bis Ende 2022 rund 3.880 Meldungen an das PCN-Portal (Poison Centre Notification) der ECHA abgesetzt.
Nanomaterialien
WACKER bezieht sich bei der Identifikation auf die EU-Empfehlung zur Definition von Nanomaterialien (2011/696/EU). Diese Definition orientiert sich an der Norm ISO TC 229 Nanotechnologies. Sie wurde zum 01. Januar 2020 bei einer grundlegenden Änderung bezüglich der Registrierung von Nanomaterialien im Rahmen der Chemikalienverordnung REACH eingeführt.
Nanomaterialien besitzen innovative Eigenschaften, die Produkte und Verfahren deutlich verbessern. Wie bei allen chemischen Stoffen ist zu beachten, ob durch Einatmen, Hautkontakt oder Verschlucken Gefahren für den Menschen bei der Herstellung oder Anwendung entstehen können. Nanomaterialien sind nicht an sich gefährlich. Wegen ihrer besonderen physikalischen Eigenschaften – Größe, Oberfläche – sind allerdings im Vergleich zu größeren Partikeln ausgeprägtere Gesundheitseffekte denkbar, vor allem bei inhalativer Aufnahme.
Alle Nanomaterialien, die wir herstellen oder verwenden, haben wir erfasst und bewerten sie entsprechend den gesetzlichen Anforderungen nach ihren Gefahren und Risiken. Wir haben eine interne Messstrategie entwickelt, um Produkte nach einheitlichen Vorgaben zu charakterisieren.
Der überwiegende Teil der bei WACKER identifizierten Nanomaterialien ist nanostrukturiert. So werden Stoffe bezeichnet, deren äußere Maße über dem Nanobereich liegen, deren innere Struktur jedoch nanoskalig ist (zwischen 1 und 100 Nanometer). Abgesehen von den oberflächenabhängigen Eigenschaften zeigen nanostrukturierte Materialien im Allgemeinen ein mit Nicht-Nanopartikeln vergleichbares Verhalten.
Zu den nanostrukturierten Produkten zählt unsere pyrogene Kieselsäure HDK® – ein Pulver, das wir seit über 40 Jahren als Verdickungsmittel, Füllstoff oder Rieselhilfsmittel vertreiben und selbst verwenden. Die HDK®-Produktgruppe ist Teil der Substanzklasse der synthetischen amorphen Kieselsäuren (SAS). Diese haben wir in ihren physikalisch-chemischen Eigenschaften fundiert untersucht, wobei wir mit externen wissenschaftlichen Instituten kooperiert haben. Es liegen umfassende Daten zur Toxikologie, Ökotoxikologie und Epidemiologie vor. Auf Grund der Löslichkeit werden synthetische amorphe Kieselsäuren effektiv aus der Lunge eliminiert und zeigen damit keine Überlastung der Reinigungsfunktion der Lunge und keine bleibenden negativen Auswirkungen in der Lunge.
Gentechnik
Die chemische Industrie greift zunehmend auf biotechnologische Verfahren zur nachhaltigen Herstellung ihrer Produkte zurück. Auch WACKER nutzt das Potenzial moderner molekularbiologischer und gentechnischer Methoden zur Produktion von hochwertigen Spezial- und Hochleistungs-Chemikalien bis hin zu komplexen Proteinen, basierend auf nachwachsenden Rohstoffen. So verwenden wir beispielsweise ein genetisch optimiertes E.coli-System (ESETEC®) zur Herstellung von Pharmaproteinen als hochspezifische Wirkstoffe für Medikamente.
Die Sicherheit hat für uns auch beim Einsatz gentechnischer Verfahren Priorität. Wir befolgen Gesetze und Regelungen, erfüllen die Branchenstandards ebenso wie unsere internen strengen Sicherheitsregeln. Gentechnisch veränderte Organismen werden bei uns ausschließlich in geschlossenen Systemen gehandhabt, eine Freisetzung ist nahezu ausgeschlossen. WACKER stellt selbst keine gentechnisch veränderten Substanzen her oder bringt diese in Umlauf.