Geschäftsbericht 2022

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Creating tomorrow’s solutions

Klimarisikobetrachtung

Im Rahmen des Risikomanagementprozesses ist es wichtig, wesentliche Risiken frühzeitig zu identifizieren und zu analysieren. Dieser Prozess ist im Konzern in unterschiedlichsten Funktionen verankert.

Im Berichtszeitraum haben wir die Klimarisikoberichterstattung im Zuge der EU-Taxonomiekonformitätsprüfung weiterentwickelt bzw. standardisiert. Dabei wurden die aus dem Klimawandel resultierenden kurz-, mittel- und langfristigen Risiken für die jeweiligen Geschäftstätigkeiten sowie die einzelnen Standorte gezielt betrachtet und mögliche Auswirkungen frühzeitig erkannt. Die klimabezogenen Risiken wurden nach vorgegebenen Standards (u.a. gemäß IPCC-Szenarien) bewertet und falls erforderlich entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet. Dieses Vorgehen soll weiter ausgebaut und regelmäßig aktualisiert werden.

Datenschutz

Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten von Mitarbeitenden wie auch von allen externen Personen, mit denen wir in Kontakt stehen, unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und nur zur Erfüllung der jeweiligen Zwecke.

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt das Datenschutzrecht europaweit einheitlich und findet unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Anwendung. Aufgabe des Datenschutzrechts ist der Schutz personenbezogener Daten. Dazu gehören alle Informationen über eine natürliche Person, also beispielsweise Name, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Religionszugehörigkeit, Geschlecht, aber auch schlicht die E-Mail-Adresse. Das Datenschutzrecht reglementiert die Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten und verpflichtet jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten erhebt, dies nur in engen Grenzen und unter Berücksichtigung einer ganzen Reihe von Schutzmechanismen zu tun.

Jeder bei WACKER ist angehalten, sich bei der Erhebung, Nutzung oder Verarbeitung personenbezogener Daten stets die Frage zu stellen, ob diese Daten wirklich gebraucht werden und gespeichert werden müssen und wenn ja, für wie lange. Alle Mitarbeitenden sind dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass es zu keinen Verstößen gegen das Datenschutzrecht kommt. Bereits unter dem alten Recht haben wir Mechanismen eingeführt, die die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen sicherstellen.

Unseren Mitarbeitenden bieten wir online eine Pflichtschulung zum Datenschutz an. In besonders betroffenen Bereichen erteilen wir zusätzlich persönliche Schulungen. In einem Beiblatt zur Compliance-Richtlinie haben wir die Grundzüge des Datenschutzrechts beschrieben.

Im Internet und Intranet bieten wir Informationen zur DSG-VO. Mit einem über unser Intranet abrufbaren Film sensibilisieren wir die Mitarbeitenden konzernweit zum korrekten Verhalten sowohl bei internen als auch bei externen Anfragen zum Datenschutz.

Darüber hinaus haben wir das Thema Datenschutz auch an unsere Whistleblower-Hotline angebunden. Mitarbeitende wie auch externe Personen können so Fragen oder Beschwerden direkt bei den zuständigen WACKER-Verantwortlichen adressieren.

Im Berichtszeitraum hat es keine begründeten Beschwerden in Bezug auf die Verletzung der Privatsphäre von Kunden und den Verlust von Kundendaten gegeben.

Kundenmanagement