Geschäftsbericht 2022

Diese Seite teilen

Creating tomorrow’s solutions

Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Wir bekennen uns ausdrücklich zu den zehn Prinzipien des UN Global Compact. Das schließt die Prinzipien mit ein, die sich auf Arbeitsnormen beziehen: Prinzipien Nr. 3 „Wahrung der Vereinigungsfreiheit“, Nr. 4 „Abschaffung aller Formen von Zwangsarbeit“, Nr. 5 „Abschaffung von Kinderarbeit“ und Nr. 6 „Vermeidung von Diskriminierung“. Wir verpflichten uns auch gegenüber unseren Kunden zur Wahrung dieser Arbeitsnormen. Nachgewiesenes Fehlverhalten bei Personalbelangen ahnden wir entsprechend der Schwere des Vorfalls. Nennenswerte Vorfälle gab es im Berichtsjahr nicht.

In unserem Geschäftsmodell haben Korruption und Bestechung keinen Platz. Entsprechende Grundsätze sind in unserem Code of Conduct enthalten. Alle WACKER-Mitarbeitenden sind verpflichtet, diese einzuhalten. Der Chief Compliance Officer berichtet fachlich direkt an den Vorstandsvorsitzenden. Der Gesamtvorstand wird quartalsweise über alle relevanten Compliance-Fälle des Konzerns informiert. Bei dringenden Fällen erfolgt eine unverzügliche Information an den Vorstand. Ein wesentliches Ziel ist es, eine Haftungsvermeidung von Unternehmen, aber auch Vorstand und Aufsichtsrat zu erreichen.

Compliance-Schulungen sensibilisieren die Mitarbeitenden für die einschlägigen Risiken und vermitteln Verhaltensregeln, die im Tagesgeschäft zu beachten sind. Das Schulungsthema Compliance ist für alle WACKER-Mitarbeitenden konzernweit verpflichtend. Über sogenannte Whistleblower-Hotlines können Mitarbeitende und Geschäftspartner mögliche Verstöße anonym melden.

Gemäß Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) von Transparency International generiert WACKER knapp die Hälfte seines Umsatzes in Ländern mit geringem oder sehr geringem Korruptionsrisiko.

Korruptions- und Bestechungsvorfälle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2022

 

2021

 

2020

 

 

 

 

 

 

 

Prävention

 

 

 

 

 

 

Anzahl der auf Korruptions- und Bestechungsrisiken untersuchten Organisationseinheiten

 

29

 

27

 

27

Anteil der auf Korruptions- und Bestechungsrisiken untersuchten Rechtseinheiten (%)

 

35

 

24

 

20

 

 

 

 

 

 

 

Korruptions- und Bestechungsvorfälle1

 

 

 

 

 

 

untersucht

 

 

 

abgeschlossen2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Als Reaktion auf Korruptions- und Bestechungsvorfälle ergriffene Maßnahmen

 

 

 

 

 

 

Abmahnungen

 

 

 

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

 

 

 

Zahl der Klagen

 

 

 

Höhe wesentlicher Bußgelder2 und Zahl nicht monetärer Strafen

 

 

 

1

Es werden nur Korruptionsfälle im engeren Sinne betrachtet, wie Bestechung.

2

Höhe wesentliche Bußgelder: ab 10.000 €