Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

Dr. Peter-Alexander Wacker, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Wacker Chemie AG (Foto)

Dr. Peter-Alexander Wacker
Vorsitzender des Aufsichtsrats
der Wacker Chemie AG

mit der Inbetriebnahme des neuen Produktionsstandorts Charleston im US-Bundesstaat Tennessee hat WACKER eine zehn Jahre dauernde Phase hoher Investitionen abgeschlossen, in der wir teilweise bis zu 25 Prozent unseres Umsatzes reinvestiert haben. Jetzt befindet sich das Unternehmen in einer neuen Etappe seiner Ausrichtung. WACKER will in den nächsten Jahren – bis 2020 – die Früchte dieser umfangreichen Aussaat ernten.

Diese nächste Stufe ist geprägt vom weiteren organischen Wachstum in unserem operativen Geschäft, von einem hohen Zufluss liquider Mittel und einem deutlichen Abbau unserer Nettofinanzverbindlichkeiten. Dadurch stärken wir die Finanzkraft des Unternehmens. Gleichzeitig rüsten wir uns damit für künftige unternehmerische Herausforderungen und legen das Fundament für die nächste kapitalintensive Stufe unseres Wachstums.

Parallel zu dieser intensiven Investitionsphase ist es gelungen, in den drei Chemiebereichen organisch stark zu wachsen, die Wettbewerbspositionen zu festigen und auszubauen sowie die Ertragskraft zu stärken. Das Chemiegeschäft von WACKER steht heute für mehr als 60 Prozent des Konzernumsatzes und des bereinigten EBITDA.

Bei Dispersionen und Dispersionspulvern auf Vinylacetat-Ethylen-Basis ist der Geschäftsbereich WACKER POLYMERS Weltmarktführer. Der Geschäftsbereich WACKER SILICONES nimmt die Top-2-Position unter den größten Siliconherstellern der Welt ein, in Europa ist er Marktführer. Das Geschäft von WACKER BIOSOLUTIONS wurde mit gezielten strategischen Akquisitionen ergänzt und abgerundet, die gute Wachstumsperspektiven in Zukunftsfeldern bieten.

Im Polysiliciumgeschäft ist WACKER nicht nur Kosten- und Qualitätsführer, sondern auch führend nach verkauften Absatzmengen.

Diese Entwicklung verdeutlicht: WACKER hat anerkannt hochwertige Produkte, um Kunden aus fast allen wichtigen Industriebranchen weltweit bedienen zu können. Die Aufgabe für die Zukunft besteht darin, die hohe Technologiekompetenz und Innovationskraft erfolgreich in geschäftlichen Erfolg umzumünzen. Die Voraussetzungen dafür haben wir mit der starken globalen Ausrichtung des Unternehmens in den vergangenen Jahren geschaffen.

Einen großen Anteil an diesem erfolgreichen Weg haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von WACKER. Ihnen gilt der Dank des Aufsichtsrats der Wacker Chemie AG für ihre hohe Einsatzbereitschaft und ihr großes Engagement.

Kontinuierlicher Dialog mit dem Vorstand

Für WACKER ist gute Unternehmensführung und -kontrolle damit verbunden, dass Vorstand und Aufsichtsrat vertrauensvoll im Unternehmensinteresse zusammenarbeiten. Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben im Geschäftsjahr 2016 mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen waren, frühzeitig eingebunden.

Dazu hat uns der Vorstand regelmäßig, sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend über die Unternehmensplanung, die strategische Weiterentwicklung, das operative Geschäft und die Lage der Wacker Chemie AG sowie des Konzerns einschließlich der Risikolage und über Compliance Themen informiert. Auch außerhalb der turnusgemäß festgelegten Aufsichtsratssitzungen stand der Aufsichtsratsvorsitzende in engem Kontakt mit dem Vorstand, insbesondere mit dessen Vorsitzendem, und wurde über die aktuelle Entwicklung, die Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen wurden im Einzelnen erläutert.

Zu den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat, soweit dies nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen erforderlich war, nach gründlicher Prüfung und Beratung sein Votum abgegeben.

Unser besonderes Augenmerk galt im Berichtsjahr den Investitionsprojekten, der aktuellen Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements sowie der Liquiditäts- und Finanzlage des Unternehmens.

Im Geschäftsjahr 2016 ist der Aufsichtsrat zu vier ordentlichen Sitzungen, zwei im ersten und zwei im zweiten Halbjahr, zusammengetreten. Zwischen den Sitzungen hat uns der Vorstand in schriftlichen Berichten ausführlich über die Projekte und Vorhaben informiert, die für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung waren. Für das Unternehmen wichtige Geschäftsvorgänge hat der Aufsichtsrat auf Basis der Berichte des Vorstands in den Ausschüssen und im Plenum ausführlich erörtert. Die Sitzungen des Plenums wurden von den Vertretern der Anteilseigner und der Mitarbeiter jeweils in getrennten Sitzungen vorbereitet.

Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats haben an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen. An den Sitzungen der Ausschüsse haben jeweils alle Mitglieder dieser Ausschüsse teilgenommen.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Gegenstand der regelmäßigen Themen im Plenum waren die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung des Konzerns und seiner Segmente. In allen Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung des Vorstands auf der Grundlage der von ihm erstatteten Berichte geprüft und die strategischen Entwicklungsmöglichkeiten sowie Themenschwerpunkte mit dem Vorstand erörtert. Zusätzliche Prüfungsmaßnahmen, wie die Einsichtnahme in Unterlagen der Gesellschaft und die Beauftragung besonderer Sachverständiger, waren nicht notwendig.

Themenschwerpunkte, mit denen sich der Aufsichtsrat befasst hat, waren

  • das HDK-Projekt am Standort Charleston im US-Bundesstaat Tennessee
  • der Erwerb einer Fermentationsanlage in Spanien
  • zukünftige und laufende Investitionsprojekte
  • die Antidumpingverfahren gegen die Solarindustrie in den USA, der EU und China, ihre Auswirkungen auf WACKER und entsprechende Handlungsmöglichkeiten
  • der Fortschritt beim Bau der Polysiliciumproduktion in Tennessee
  • die neue EU-Marktmissbrauchsverordnung
  • die Anforderungen der neuen EU-Abschlussprüferverordnung und das Abschlussprüfungsreformgesetz sowie die daraus folgenden Anpassungen der Regelungen zum Prüfungsausschuss in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats
  • die Entwicklung des Aktienkurses
  • Maßnahmen zur Konzernfinanzierung

Die Planung des WACKER-Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 06. Dezember 2016 behandelt. In dieser Sitzung befasste sich der Aufsichtsrat auch mit der Mittelfristplanung 2017 – 2021 des Unternehmens. Ebenfalls erörtert und verabschiedet wurde das Investitionsbudget für das Jahr 2017.

Arbeit der Ausschüsse

Die Arbeit des Aufsichtsrats wird unterstützt durch die von ihm eingerichteten Ausschüsse. Der Aufsichtsrat von WACKER hat drei Ausschüsse gebildet: den Prüfungsausschuss, den Präsidialausschuss und den Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG. Mit Ausnahme des Prüfungsausschusses, dem das Aufsichtsratsmitglied Herr Franz-Josef Kortüm vorsteht, führt der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Dr. Peter-Alexander Wacker in den Ausschüssen den Vorsitz.

Der Prüfungsausschuss kam im abgelaufenen Geschäftsjahr fünfmal zusammen. Er befasste sich mit der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015, der Prüfung des Konzernzwischenabschlusses zum Halbjahr, der Durchsprache der Quartalsfinanzzahlen des Konzerns sowie mit Fragen des Risikomanagements, der Compliance und der Revision. Weiter unterbreitete der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für dessen Vorschlag an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016, erteilte den Prüfungsauftrag für das Geschäftsjahr 2016 und bestimmte die Prüfungsschwerpunkte.

Ein weiterer Schwerpunkt der Ausschusstätigkeit war die Durchführung eines Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens für die Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2017 gemäß Art. 16 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537 /2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (EU-Abschlussprüferverordnung). Auf der Grundlage des Ergebnisses dieses Verfahrens unterbreitete der Ausschuss dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017. Der Prüfungsausschuss befasste sich zudem mit den geänderten Anforderungen der EU-Abschlussprüferverordnung, insbesondere mit einem Konzept zur Billigung so genannter Nichtprüfungsleistungen.

Der Präsidialausschuss tagte im Geschäftsjahr 2016 einmal, Gegenstand der Beratungen waren Personalangelegenheiten des Vorstands (Festlegung der Gesamtbezüge, Festsetzung der Erfolgsziele für die variable Vergütung, Anpassung des festen Jahresgehalts).

Der Vermittlungsausschuss musste im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht einberufen werden.

Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse informiert.

Corporate Governance

Der Aufsichtsrat hat sich auch im abgelaufenen Geschäftsjahr wieder mit den Corporate Governance Standards auseinandergesetzt. Die Umsetzung des Kodex haben wir im Aufsichtsrat in der Sitzung vom 06. Dezember 2016 diskutiert und die gemeinsam mit dem Vorstand abzugebende jährliche Entsprechenserklärung nach § 161 AktG verabschiedet. Sie ist den Aktionären auf der Website des Unternehmens zugänglich.

Über die Corporate Governance bei WACKER berichtet der Vorstand zugleich auch für den Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex im Corporate Governance Bericht.

In seiner Sitzung im Dezember 2016 hat der Aufsichtsrat ebenfalls die Effizienz seiner Tätigkeit erörtert und dabei festgestellt, dass der Aufsichtsrat − auch auf Grund der regelmäßigen Vorgespräche zu den Aufsichtsratssitzungen − effizient arbeitet.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Wacker Chemie AG für das Geschäftsjahr 2016, den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht (Bilanzstichtag 31. Dezember 2016) einschließlich der Buchhaltung geprüft.

Den Prüfauftrag hatte der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2016 vergeben. Der Abschlussprüfer erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Der Abschlussprüfer hat auch das Risikomanagementsystem nach § 91 AktG geprüft. Die Prüfung ergab, dass das Risikomanagementsystem und das interne Kontrollsystem den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Bestandsgefährdende Risiken wurden nicht identifiziert. Die Abschlussunterlagen einschließlich der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers, der zusammengefasste Lagebericht sowie der Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung lagen jedem Aufsichtsratsmitglied rechtzeitig vor.

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 27. Februar 2017 die oben genannten Abschlüsse und Berichte sowie die Prüfungsberichte des Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfers im Gespräch mit diesem eingehend diskutiert, geprüft und darüber dem Gesamtaufsichtsrat berichtet. Der Gesamtaufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 07. März 2017 in Kenntnis und unter Berücksichtigung des Berichts des Prüfungsausschusses sowie der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers die betreffenden Abschlussunterlagen intensiv geprüft und diskutiert. Die Abschlussprüfer nahmen an den Beratungen beider Gremien teil. Sie berichteten über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und standen dem Prüfungsausschuss und dem Gesamtaufsichtsrat für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung.

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer eigenen Prüfung erheben wir keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss der Wacker Chemie AG, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers.

Wir billigen daher den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Wacker Chemie AG sowie den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016. Der Jahresabschluss der Wacker Chemie AG ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns schließen wir uns an.

Veränderungen in Aufsichtsrat und Vorstand

Herr Anton Eisenacker, langjähriger Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, legte sein Mandat mit Wirkung zum 31. Dezember 2016 nieder, da er im Februar 2017 in den Ruhestand trat. Wir danken ihm für seinen unermüdlichen Einsatz und die kooperative Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute. Als Nachfolger für Herrn Eisenacker rückte automatisch Herr Hansgeorg Schuster als gewähltes Ersatzmitglied mit Wirkung zum 01. Januar 2017 nach.

Herr Manfred Köppl wurde zum neuen stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden mit Wirkung zum 01. Januar 2017 gewählt und rückte damit automatisch gemäß Geschäftsordnung bzw. Gesetz in den Präsidialausschuss sowie den Vermittlungsausschuss nach. Da er jedoch bereits gewähltes Mitglied im Vermittlungsausschuss war, wurde von den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat Herr Eduard-Harald Klein als weiteres Mitglied in den Vermittlungsausschuss gewählt. Vom gesamten Aufsichtsrat wurde Herr Manfred Köppl als Nachfolger für Herrn Eisenacker in den Prüfungsausschuss gewählt.

Im Vorstand gab es im Geschäftsjahr 2016 keine Änderungen.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen für ihre engagierte Arbeit. Sie haben erneut zu einem erfolgreichen Geschäftsjahr der Wacker Chemie AG beigetragen.

München, 07. März 2017
Der Aufsichtsrat

Dr. Peter-Alexander Wacker
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Wacker Chemie AG