18 Finanzinstrumente
In der folgenden Tabelle sind die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Bewertungskategorien und Klassen dargestellt. Dabei werden auch Verbindlichkeiten aus Finance Lease sowie Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung berücksichtigt, obwohl sie keiner Bewertungskategorie des IAS 39 angehören. WACKER hat keine finanziellen Vermögenswerte als Sicherheiten verpfändet.
Der beizulegende Zeitwert von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten wird durch Abzinsung unter Berücksichtigung eines risikoadäquaten und laufzeitkongruenten Marktzinses ermittelt. Aus Wesentlichkeitsgründen wird der beizulegende Zeitwert für kurzfristige Bilanzposten dem Bilanzwert gleichgesetzt.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Bewertungskategorien und Klassen 31. Dezember 2016
Download XLS |
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Mio. € |
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Bewertung |
Bewertung |
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Buchwert lt. Bilanz 31.12.2016 |
(Fortgeführte) Anschaffungskosten |
Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam |
Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral |
(Fortgeführte) Anschaffungskosten |
Beizulegender Zeitwert 31.12.2016 |
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||||||||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
775,7 |
775,7 |
– |
– |
– |
775,7 |
||||||||
Kredite und Forderungen |
– |
775,7 |
– |
– |
– |
775,7 |
||||||||
Sonstige finanzielle Vermögenswerte |
176,6 |
170,5 |
2,9 |
3,2 |
– |
165,5 |
||||||||
Kredite und Forderungen |
– |
159,4 |
– |
– |
– |
159,4 |
||||||||
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte1 |
– |
11,1 |
– |
– |
– |
– |
||||||||
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung |
– |
– |
2,9 |
– |
– |
2,9 |
||||||||
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung |
– |
– |
– |
3,2 |
– |
3,2 |
||||||||
Wertpapiere und Festgelder |
182,2 |
78,9 |
– |
103,3 |
– |
182,2 |
||||||||
Kredite und Forderungen |
– |
78,9 |
– |
– |
– |
78,9 |
||||||||
Zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere |
– |
– |
– |
103,3 |
– |
103,3 |
||||||||
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
283,5 |
283,5 |
– |
– |
– |
283,5 |
||||||||
Kredite und Forderungen |
– |
283,5 |
– |
– |
– |
283,5 |
||||||||
Summe finanzielle Vermögenswerte |
1.418,0 |
– |
– |
– |
– |
1.406,9 |
||||||||
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|
||||||||
Davon nach Bewertungskategorien des IAS 39: |
|
|
|
|
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||||||||
Kredite und Forderungen |
1.104,8 |
1.104,8 |
– |
– |
– |
1.104,8 |
||||||||
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Wertpapiere |
192,7 |
192,7 |
– |
– |
– |
192,7 |
||||||||
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
114,4 |
11,1 |
– |
103,3 |
– |
103,3 |
||||||||
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung |
2,9 |
– |
2,9 |
– |
– |
2,9 |
||||||||
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung |
3,2 |
– |
– |
3,2 |
– |
3,2 |
||||||||
|
|
|
|
|
|
|
||||||||
Finanzierungsverbindlichkeiten (ohne Finance Lease) |
1.422,1 |
1.422,1 |
– |
– |
– |
1.419,5 |
||||||||
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet |
– |
1.422,1 |
– |
– |
– |
1.419,5 |
||||||||
Verbindlichkeiten aus Finance Lease |
36,1 |
– |
– |
– |
36,1 |
36,1 |
||||||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
369,7 |
369,7 |
– |
– |
– |
369,7 |
||||||||
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet |
– |
369,7 |
– |
– |
– |
369,7 |
||||||||
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
64,1 |
35,4 |
17,4 |
11,3 |
– |
64,1 |
||||||||
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet |
– |
35,4 |
– |
– |
– |
35,4 |
||||||||
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung |
– |
– |
4,3 |
– |
– |
4,3 |
||||||||
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung |
– |
– |
13,1 |
11,3 |
– |
24,4 |
||||||||
Summe finanzielle Verbindlichkeiten |
1.892,0 |
– |
– |
– |
– |
1.889,4 |
||||||||
|
|
|
|
|
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|
||||||||
Davon nach Bewertungskategorien des IAS 39: |
|
|
|
|
|
|
||||||||
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet |
1.827,2 |
1.827,2 |
– |
– |
– |
1.824,6 |
||||||||
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung |
4,3 |
– |
4,3 |
– |
– |
4,3 |
||||||||
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung |
24,4 |
– |
13,1 |
11,3 |
– |
24,4 |
||||||||
|
|
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Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Bewertungskategorien und Klassen 31. Dezember 2015
Download XLS |
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Mio. € |
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Bewertung |
Bewertung |
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Buchwert lt. Bilanz 31.12.2015 |
(Fortgeführte) Anschaffungskosten |
Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam |
Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral |
(Fortgeführte) Anschaffungskosten |
Beizulegender Zeitwert 31.12.2015 |
||||||||
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||||||||
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||||||||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
679,4 |
679,4 |
– |
– |
– |
679,4 |
||||||||
Kredite und Forderungen |
– |
679,4 |
– |
– |
– |
679,4 |
||||||||
Sonstige finanzielle Vermögenswerte |
161,3 |
148,7 |
12,1 |
0,5 |
– |
150,2 |
||||||||
Kredite und Forderungen |
– |
137,6 |
– |
– |
– |
137,6 |
||||||||
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte1 |
– |
11,1 |
– |
– |
– |
– |
||||||||
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung |
– |
– |
11,2 |
– |
– |
11,2 |
||||||||
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung |
– |
– |
0,9 |
0,5 |
– |
1,4 |
||||||||
Wertpapiere und Festgelder |
70,9 |
64,6 |
– |
6,3 |
– |
70,9 |
||||||||
Kredite und Forderungen |
– |
64,6 |
– |
– |
– |
64,6 |
||||||||
Zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere |
– |
– |
– |
6,3 |
– |
6,3 |
||||||||
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
310,5 |
310,5 |
– |
– |
– |
310,5 |
||||||||
Kredite und Forderungen |
– |
310,5 |
– |
– |
– |
310,5 |
||||||||
Summe finanzielle Vermögenswerte |
1.222,1 |
– |
– |
– |
– |
1.211,0 |
||||||||
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||||||||
Davon nach Bewertungskategorien des IAS 39: |
|
|
|
|
|
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||||||||
Kredite und Forderungen |
1.033,3 |
1.033,3 |
– |
– |
– |
1.033,3 |
||||||||
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Wertpapiere |
158,8 |
158,8 |
– |
– |
– |
158,8 |
||||||||
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
17,4 |
11,1 |
– |
6,3 |
– |
6,3 |
||||||||
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung |
11,2 |
– |
11,2 |
– |
– |
11,2 |
||||||||
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung |
1,4 |
– |
0,9 |
0,5 |
– |
1,4 |
||||||||
|
|
|
|
|
|
|
||||||||
Finanzierungsverbindlichkeiten (ohne Finance Lease) |
1.416,3 |
1.416,3 |
– |
– |
– |
1.421,7 |
||||||||
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet |
– |
1.416,3 |
– |
– |
– |
1.421,7 |
||||||||
Verbindlichkeiten aus Finance Lease |
39,1 |
– |
– |
– |
39,1 |
39,1 |
||||||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
378,3 |
378,3 |
– |
– |
– |
378,3 |
||||||||
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet |
– |
378,3 |
– |
– |
– |
378,3 |
||||||||
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
50,1 |
21,8 |
16,0 |
12,3 |
– |
50,1 |
||||||||
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet |
– |
21,8 |
– |
– |
– |
21,8 |
||||||||
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung |
– |
– |
15,9 |
– |
– |
15,9 |
||||||||
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung |
– |
– |
0,1 |
12,3 |
– |
12,4 |
||||||||
Summe finanzielle Verbindlichkeiten |
1.883,8 |
– |
– |
– |
– |
1.889,2 |
||||||||
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|
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|
|
|
|
||||||||
Davon nach Bewertungskategorien des IAS 39: |
|
|
|
|
|
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||||||||
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet |
1.816,4 |
1.816,4 |
– |
– |
– |
1.821,8 |
||||||||
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung |
15,9 |
– |
15,9 |
– |
– |
15,9 |
||||||||
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung |
12,4 |
– |
0,1 |
12,3 |
– |
12,4 |
||||||||
|
|
|
|
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|
|
In den Krediten und Forderungen werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Darlehen und Ausleihungen, Festgelder sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ausgewiesen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Fremdwährung werden zum aktuellen Umrechnungskurs zum Stichtag bewertet. Der Buchwert entspricht dem beizulegenden Zeitwert. Der Zeitwert der Ausleihungen entspricht dem Barwert der Darlehen und Ausleihungen und ergibt sich als Barwert der zukünftig erwarteten Cashflows. Die Abzinsung erfolgt auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen Zinssätze.
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte enthalten Wertpapiere und Beteiligungen. Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bewertet, da keine an aktiven Märkten beobachtbaren Preise vorliegen.
Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert von Finanzierungsverbindlichkeiten ergibt sich als Barwert der zukünftig zu erwartenden Cashflows. Die Abzinsung erfolgt auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen Zinssätze. Alle anderen finanziellen Verbindlichkeiten werden zu Anschaffungskosten bewertet, da keine beobachtbaren Preise vorliegen.
Die folgende Tabelle stellt die Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten dar.
Download XLS |
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Mio. € |
2016 |
2015 |
||
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|
|
||
|
|
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||
Nettogewinne / -verluste aus Finanzinstrumenten |
|
|
||
Kredite und Forderungen |
17,9 |
29,5 |
||
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
1,3 |
0,7 |
||
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte / Verbindlichkeiten |
-15,9 |
7,5 |
||
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten |
-46,3 |
-66,0 |
||
Gesamt |
-43,0 |
-28,3 |
||
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Das Nettoergebnis aus der Kategorie „Kredite und Forderungen“ beinhaltet im Wesentlichen Nettoverluste / -gewinne aus der Währungsumrechnung, Zinserträge aus Finanzanlagen und Bankguthaben sowie Wertberichtigungen.
Die Kategorie zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte beinhaltet Zinserträge aus festverzinslichen Wertpapieren.
In der Kategorie bis zur Endfälligkeit gehaltene finanzielle Vermögenswerte sind im Wesentlichen Festgeldanlagen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr, die in den Wertpapieren ausgewiesen wurden, enthalten.
Die Gewinne und Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von Währungs-, Zins- und Warenderivaten, die nicht die Anforderungen des IAS 39 für Hedge Accounting erfüllen, sind in der Kategorie „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte /Verbindlichkeiten“ enthalten. Zusätzlich sind hier die Effekte aus Fair Value Hedge Accounting ausgewiesen.
Die Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, belaufen sich auf 5,6 Mio. € (Vorjahr: 6,9 Mio. €). Es handelt sich im Wesentlichen um Zinserträge aus Bankguthaben und Ausleihungen sowie bis zur Endfälligkeit gehaltenen Wertpapieren.
Die Zinsaufwendungen aus finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, belaufen sich auf 42,4 Mio. € (Vorjahr: 31,8 Mio. €). Es handelt sich im Wesentlichen um Zinsaufwendungen aus Finanzierungsverbindlichkeiten.
Die Nettoverluste in der Kategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus Zinsen für Bankverbindlichkeiten und sonstige Finanzierungsverbindlichkeiten sowie Nettoverlusten und -gewinnen aus der Währungsumrechnung.
Es fanden weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr Umgliederungen bei finanziellen Vermögenswerten zwischen einer Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten und einer Bewertung zu Marktwerten oder umgekehrt statt.
Die in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte und Schulden wurden gemäß IFRS 13-Bewertungshierarchie den drei Kategorien des beizulegenden Zeitwerts (Fair-Value-Hierarchie) zugeordnet. Die Zuordnung gibt Auskunft darüber, welche der ausgewiesenen Zeitwerte über Transaktionen am Markt zustande gekommen sind und in welchem Umfang die Bewertung wegen fehlender Markttransaktionen anhand von Modellen erfolgt.
Die einzelnen Hierarchiestufen sind wie folgt gegliedert:
Stufe 1
Mittels notierter Preise in aktiven Märkten bewertete Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert direkt von Preisen an aktiven liquiden Märkten abgeleitet werden kann und bei denen das im Markt beobachtbare Finanzinstrument repräsentativ für das zu bewertende Finanzinstrument ist. Hierzu zählen festverzinsliche Wertpapiere, die an liquiden Märkten gehandelt werden.
Stufe 2
Mittels Bewertungsverfahren auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertete Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert aus gleichartigen, an aktiven Märkten gehandelten Finanzinstrumenten oder mittels Bewertungsverfahren, deren sämtliche Parameter beobachtbar sind, ermittelt werden kann. Hierzu zählen derivative Finanzinstrumente, innerhalb oder außerhalb von Sicherungsbeziehungen, Ausleihungen und Finanzierungsverbindlichkeiten.
Stufe 3
Mittels Bewertungsverfahren auf Basis nicht beobachtbarer Parameter bewertete Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert nicht aus am Markt beobachtbaren Daten ermittelt werden kann und die ein anderes Bewertungsverfahren benötigen. Die Finanzinstrumente dieser Kategorie weisen eine Wertkomponente auf, die nicht beobachtbar ist und einen wesentlichen Einfluss auf den beizulegenden Zeitwert hat. Hierzu zählen außerbörsliche Derivate sowie nicht notierte Eigenkapitalinstrumente.
Die folgende Tabelle zeigt die Einordnung in die Fair-Value-Hierarchie für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert in der Bilanz bewertet werden oder zu Anschaffungskosten in der Bilanz bewertet werden und deren beizulegender Zeitwert im Anhang genannt wird:
Fair-Value-Hierarchie
Download XLS |
|
|
|||||||
Mio. € |
Fair-Value-Hierarchie |
Gesamt |
||||||
|
Stufe 1 |
Stufe 2 |
Stufe 3 |
|
||||
|
|
|
|
|
||||
|
|
|
|
|
||||
Zum 31. Dezember 2016 |
|
|
|
|
||||
Finanzielle Vermögenswerte bewertet zum beizulegenden Zeitwert |
|
|
|
|
||||
Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam |
|
|
|
|
||||
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung |
– |
2,9 |
– |
2,9 |
||||
Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral / erfolgswirksam |
|
|
|
|
||||
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung |
– |
3,2 |
– |
3,2 |
||||
Zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere und Festgelder |
103,3 |
– |
– |
103,3 |
||||
Gesamt |
103,3 |
6,1 |
– |
109,4 |
||||
|
|
|
|
|
||||
Finanzielle Vermögenswerte bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten |
|
|
|
|
||||
Kredite und Forderungen |
|
|
|
|
||||
Ausleihungen |
– |
96,4 |
– |
96,4 |
||||
Gesamt |
– |
96,4 |
– |
96,4 |
||||
|
|
|
|
|
||||
Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zum beizulegenden Zeitwert |
|
|
|
|
||||
Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam |
|
|
|
|
||||
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung |
– |
4,3 |
– |
4,3 |
||||
Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral / erfolgswirksam |
|
|
|
|
||||
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung |
– |
24,4 |
– |
24,4 |
||||
Gesamt |
– |
28,7 |
– |
28,7 |
||||
|
|
|
|
|
||||
Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten |
|
|
|
|
||||
Finanzierungsverbindlichkeiten |
|
|
|
|
||||
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet |
– |
1.419,5 |
– |
1.419,5 |
||||
Gesamt |
– |
1.419,5 |
– |
1.419,5 |
||||
|
|
|
|
|
Fair-Value-Hierarchie
Download XLS |
|
|
|||||||
Mio. € |
Fair-Value-Hierarchie |
Gesamt |
||||||
|
Stufe 1 |
Stufe 2 |
Stufe 3 |
|
||||
|
|
|
|
|
||||
|
|
|
|
|
||||
Zum 31. Dezember 2015 |
|
|
|
|
||||
Finanzielle Vermögenswerte bewertet zum beizulegenden Zeitwert |
|
|
|
|
||||
Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam |
|
|
|
|
||||
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung |
– |
11,2 |
– |
11,2 |
||||
Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral / erfolgswirksam |
|
|
|
|
||||
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung |
– |
1,4 |
– |
1,4 |
||||
Zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere und Festgelder |
6,3 |
– |
– |
6,3 |
||||
Gesamt |
6,3 |
12,6 |
– |
18,9 |
||||
|
|
|
|
|
||||
Finanzielle Vermögenswerte bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten |
|
|
|
|
||||
Kredite und Forderungen |
|
|
|
|
||||
Ausleihungen |
– |
99,9 |
– |
99,9 |
||||
Gesamt |
– |
99,9 |
– |
99,9 |
||||
|
|
|
|
|
||||
Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zum beizulegenden Zeitwert |
|
|
|
|
||||
Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam |
|
|
|
|
||||
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung |
– |
15,9 |
– |
15,9 |
||||
Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral / erfolgswirksam |
|
|
|
|
||||
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung |
– |
12,4 |
– |
12,4 |
||||
Gesamt |
– |
28,3 |
– |
28,3 |
||||
|
|
|
|
|
||||
Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten |
|
|
|
|
||||
Finanzierungsverbindlichkeiten |
|
|
|
|
||||
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet |
– |
1.421,7 |
– |
1.421,7 |
||||
Gesamt |
– |
1.421,7 |
– |
1.421,7 |
WACKER überprüft regelmäßig, ob die Zuordnung der Finanzinstrumente auf die Level der Bewertungshierarchie noch zutreffend ist. Wie im Vorjahr haben auch im Geschäftsjahr 2016 keine Umgliederungen innerhalb der Level-Hierarchie stattgefunden.
WACKER bewertete im Berichtszeitraum ausschließlich finanzielle Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert. Die Marktwerte werden anhand der am Bilanzstichtag vorhandenen Marktinformationen, auf Basis quotierter Preise der Kontrahenten oder anhand geeigneter Bewertungsverfahren (Discounted Cashflow bzw. finanzmathematisch anerkannte Verfahren wie z. B. die PAR-Methode) ermittelt.
Die derivativen Finanzinstrumente und die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert und unterliegen damit einem wiederkehrenden Fair-Value-Ansatz.
Der Fair Value der derivativen Finanzinstrumente wird auf Basis von Marktdaten wie Währungskursen oder Zinskurven gemäß marktbezogener Bewertungsverfahren berechnet. Die Ermittlungen des beizulegenden Zeitwertes enthalten das eigene bzw. das Ausfallsrisiko des Kontrahenten mit laufzeitadäquaten, am Markt beobachtbaren CDS-Werten. Der Fair Value von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten lässt sich mittels notierter Preise in aktiven Märkten ableiten.
Die Ausleihungen und Finanzierungsverbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Für diese ist im Anhang jedoch verpflichtend der beizulegende Zeitwert anzugeben.
Der beizulegende Zeitwert der Ausleihungen entspricht dem Barwert der zukünftigen erwarteten Cashflows. Die Anwendung der Discounted Cashflow-Methode unter Berücksichtigung der marktgerechten Zinsen führt dazu, dass der Buchwert der Ausleihungen dem beizulegenden Zeitwert entspricht.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Finanzierungsverbindlichkeiten erfolgt über die Nettobarwertmethode. Bei dieser werden marktübliche Zinsen zugrunde gelegt.
Für die von WACKER zu Anschaffungskosten bewerteten Eigenkapitalinstrumente konnte kein beizulegender Zeitwert ermittelt werden, da Börsen- oder Marktwerte nicht verfügbar waren. Hierbei handelt es sich um Anteile an nicht börsennotierten Unternehmen, bei denen keine Indikatoren einer dauerhaften Wertminderung zum Bilanzstichtag vorlagen und für die beizulegende Zeitwerte nicht verlässlich bestimmbar sind. Für die zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Anteile bestand keine Veräußerungsabsicht.
Die von WACKER gehaltene einseitige Call-Option zum Erwerb von einem Prozent der Anteile am Tochterunternehmen WACKER Asahikasei Silicone Co. Ltd., Japan wird zum Stichtag 31. Dezember 2016 zu Anschaffungskosten bilanziert.
WACKER weist im Moment keine zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumente aus, die in die Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie fallen.
Hinsichtlich der Bewertungsverfahren gab es keine Veränderungen zum Vorjahr.
Management von finanzwirtschaftlichen Risiken
WACKER ist im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken und Marktrisiken aus Finanzinstrumenten ausgesetzt. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, die aus den operativen Geschäften sowie den daraus resultierenden Finanzierungserfordernissen entstehenden Risiken durch den Einsatz ausgewählter derivativer und nicht-derivativer Sicherungsinstrumente zu begrenzen.
Die Risiken im Zusammenhang mit Beschaffung, Finanzierung und Absatz der Produkte und Dienstleistungen von WACKER sind im Lagebericht ausführlich dargestellt. Finanzwirtschaftlichen Risiken begegnet WACKER durch ein implementiertes Risikomanagementsystem, welches vom Aufsichtsrat überwacht wird. Die Grundsätze verfolgen das Ziel, Risiken zeitnah zu erkennen, zu analysieren, zu steuern, zu überwachen und zu kommunizieren. Der Vorstand wird durch regelmäßige Analysen über das Ausmaß dieser Risiken unterrichtet. Marktrisiken, insbesondere Rohstoffpreisrisiken, Währungsrisiken und Zinsrisiken, werden bezüglich ihres möglichen Einflusses auf das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) bzw. auf das Zinsergebnis analysiert.
Kreditrisiko (Ausfallrisiko)
Der Konzern ist bei Finanzinstrumenten einem Ausfallrisiko ausgesetzt, das aus der möglichen Nichterfüllung einer Vertragspartei resultiert und daher maximal in Höhe des positiven beizulegenden Zeitwerts des betreffenden Finanzinstruments besteht. Zur Beschränkung des Ausfallrisikos, insbesondere bei der Anlage von Wertpapieren und Zahlungsmitteln, werden Transaktionen nur im Rahmen festgelegter Limits und mit Partnern sehr guter Bonität getätigt. Um ein effizientes Risikomanagement zu ermöglichen, werden die Marktrisiken im Konzern zentral gesteuert. Der Abschluss und die Abwicklung der Geschäfte erfolgen nach internen Kreditrisikogrundsätzen und unterliegen Kontrollen unter Berücksichtigung der Funktionstrennung. Im operativen Bereich werden die Außenstände und Ausfallrisiken fortlaufend überwacht und über Warenkreditversicherungen, Anzahlungen und Bankbürgschaften abgesichert. Kundenratings und -kreditlimite basieren auf allgemein verfügbaren Informationen von Ratingagenturen und internen Informationen. Sicherheiten für Finanzinstrumente bestehen nicht. Forderungen gegen Großkunden sind nicht so hoch, dass sie außerordentliche Risikokonzentrationen begründen würden. Ausfallrisiken wird durch Wertminderungen unter Berücksichtigung von erhaltenen Anzahlungen Rechnung getragen.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko für den Konzern besteht darin, dass auf Grund unzureichender Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln bestehenden oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen werden kann. Um jederzeit die Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität des Konzerns sicherstellen zu können, werden auf Basis einer mehrjährigen Finanzplanung sowie einer rollierenden Liquiditätsplanung langfristige Kreditlinien mit Finanzinstituten hoher Bonität und liquide Mittel vorgehalten.
Zur Begrenzung des Liquiditätsrisikos hält WACKER eine Liquiditätsreserve in Form von kurzfristigen Anlagen und offenen Kreditlinien vor. WACKER hat mit einer Reihe von Banken langfristige syndizierte Kredite und bilaterale Kreditverträge abgeschlossen.
Hinsichtlich der Fälligkeitsanalyse für nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten verweisen wir auf den Abschnitt Finanzierungsverbindlichkeiten. Siehe Ziffer 13
Marktrisiken
Als Marktrisiko wird das Risiko bezeichnet, dass die beizulegenden Zeitwerte oder künftigen Zahlungsströme eines originären oder derivativen Finanzinstrumentes auf Grund von Änderungen der Risikofaktoren schwanken.
Währungsrisiko
Die Ermittlung des Risikopotenzials (Währungs-Exposure) zum Hedging durch derivative Finanzinstrumente erfolgt auf Basis der wesentlichen Fremdwährungs-Einnahmen und -Ausgaben. Das größte Risiko besteht gegenüber dem USD. Als USD-Einnahmen sind alle in USD fakturierten Umsätze zu verstehen, unter USD-Ausgaben werden sämtliche USD-Einkäufe sowie die Standortkosten in USD erfasst. Zu den direkten USD-Einnahmen und -Ausgaben werden noch in die Ermittlung des Risikopotenzials die indirekten USD-Einflüsse der Top-Rohstoffe Methanol und Erdgas mit einbezogen. Als relevante Risikovariable für die Sensitivitätsanalyse im Sinne von IFRS 7 findet ausschließlich der USD Berücksichtigung, da der weitaus größte Teil der Zahlungsströme in Fremdwährung in USD abgewickelt wird. Wechselkurserhöhungen des € gegenüber dem CNY und JPY haben demgegenüber einen geringen Einfluss. Bei der Ermittlung der Sensitivität wird eine Abwertung von zehn Prozent des USD gegenüber dem € simuliert. Die Ausgangsgröße bildet der in der Prognose verwendete Umrechnungskurs. Die Auswirkung auf das EBITDA hätte zum 31. Dezember 2016 –58 Mio. € und zum 31. Dezember 2015 –60 Mio. € betragen. Der Effekt aus den als Cashflow Hedge designierten Positionen hätte das Eigenkapital vor Ertragsteuern um 15,3 Mio. € (Vorjahr 29,4 Mio. €) erhöht. Das Währungs-Exposure lag zum 31. Dezember 2016 bei 582 Mio. € (Vorjahr 595 Mio. €).
Zinsrisiko
Das Zinsrisiko resultiert hauptsächlich aus Finanzierungsverbindlichkeiten und zinstragenden Anlagen. Der Vorstand legt die Mischung aus fest und variabel verzinslichen Finanzschulden fest. Unter Berücksichtigung der gegebenen Struktur werden gegebenenfalls Zinsderivate abgeschlossen. Je nachdem, ob das entsprechende Instrument mit einem festen oder variablen Zinssatz ausgestattet ist, werden die Zinsrisiken entweder auf Basis einer Marktwertsensitivität oder einer Cashflow-Sensitivität gemessen. Finanzierungsverbindlichkeiten und Anlagen mit fester Verzinsung werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und unterliegen somit nach IFRS 7 keinem Zinsänderungsrisiko. Zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Auf Grund ihrer kurzen Laufzeit unterliegen sie keinem wesentlichen Zinsänderungrisiko. Für keines der Zinsderivate wird Hedge Accounting angewendet. Marktzinsänderungen wirken sich auf das Zinsergebnis von variabel verzinslichen Finanzinstrumenten aus und gehen demzufolge in die Berechnung der ergebnisbezogenen Sensitivität ein. Marktzinsänderungen von Zinsderivaten haben Auswirkungen auf das Finanzergebnis und werden daher bei einer ergebnisbezogenen Sensitivitätsanalyse berücksichtigt. Wenn das Marktzinsniveau zum Stichtag 31. Dezember 2016 um 100 Basispunkte niedriger (31. Dezember 2015: niedriger) gewesen wäre, wäre das Zinsergebnis um 0,4 Mio. € (Vorjahr 1,4 Mio. €) schlechter (schlechter) ausgefallen.
Rohstoffpreisrisiko
Generell bestehen Risiken bezüglich der ausreichenden Versorgung mit Rohstoffen und ein Ergebnisrisiko bei möglichen Erhöhungen der Rohstoffpreise. Diese Risiken werden im Rahmen von Langfristverträgen abgedeckt. Cashflow Hedge Accounting wird nur in geringem Ausmaß für den langfristigen norwegischen Energiebedarf eingesetzt. Die erfolgswirksame Erfassung erfolgt in den Herstellungskosten.
Derivative Finanzinstrumente
Die finanzwirtschaftlichen Risiken werden auch durch derivative Finanzinstrumente gesichert. Bei den Rohstoffpreisrisiken, die sicherungsmäßig behandelt werden, handelt es sich im Wesentlichen um die laufende Energiebeschaffung. Die Preissicherung der Stromzulieferung erfolgt über Vertragsgestaltungen, für die im Wesentlichen die own use exemption des IAS 39 in Anspruch genommen werden kann. Diese Verträge, die für Zwecke des Empfangs oder der Lieferung nicht finanzieller Güter entsprechend dem eigenen Bedarf abgeschlossen werden, werden nicht als Derivate bilanziert, sondern als schwebende Geschäfte behandelt.
In den Fällen, in denen WACKER eine Absicherung gegen Währungsrisiken vornimmt, werden Derivate eingesetzt, insbesondere Devisenterminkontrakte, Devisenoptionen sowie Devisenswaps. Derivate werden nur dann eingesetzt, wenn sie durch aus dem operativen Geschäft entstehende Positionen, Geldanlagen und Finanzierungen oder geplante Transaktionen unterlegt sind; zu den geplanten Transaktionen gehören auch erwartete, aber noch nicht fakturierte Umsätze in Fremdwährung.
Devisensicherungen erfolgen insbesondere für den us-Dollar, den japanischen Yen sowie den Singapur-Dollar. Bei möglichen Zinssicherungen wird auf die Fälligkeit der Grundgeschäfte abgestellt.
Die operative Sicherung im Devisenbereich bezieht sich auf die bereits gebuchten Forderungen und Verbindlichkeiten und umfasst im Allgemeinen Laufzeiten zwischen zwei und drei Monaten, die strategische Sicherung umfasst den Zeitraum von drei Monaten bis maximal 21 Monaten. Die gesicherten Cashflows beeinflussen im Zeitpunkt der Umsatzrealisierung die Gewinn- und Verlustrechnung. Ihr Zufluss erfolgt üblicherweise je nach Zahlungsziel kurz danach. Gesichert werden neben den Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Dritten auch konzerninterne Finanzforderungen und -verbindlichkeiten.
Die beizulegenden Zeitwerte beziehen sich auf die Auflösungsbeträge (Rückkaufswerte) der Finanzderivate zum Bilanzstichtag und werden mit verschiedenen anerkannten finanzmathematischen Verfahren ermittelt.
Die Derivate werden unabhängig von ihrer Zwecksetzung zum beizulegenden Zeitwert angesetzt; der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten bzw. sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten. Bei strategischen Sicherungen von Währungsrisiken aus zukünftigen Fremdwährungspositionen wird – sofern zulässig – Cashflow Hedge Accounting durchgeführt. Der Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt in Abhängigkeit von der Art des Grundgeschäfts entweder im Betriebsergebnis oder bei der Sicherung von Finanzierungsverbindlichkeiten im Zins- bzw. übrigen Finanzergebnis.
Für die strategische Sicherung werden abgestufte Sicherungsquoten verwendet. Die Quoten liegen zwischen 50 Prozent und 30 Prozent bezogen auf das erwartete Netto-Exposure in US-$. Dabei ist das erwartete Netto-Exposure für 2017 zu rund 50 Prozent abgesichert und das erwartete Netto-Exposure des Halbleitergeschäfts zusätzlich für 2018 zu rund 15 Prozent. Die Sicherungsquote der operativen Sicherung in US-$ beträgt durchschnittlich rund 50 Prozent.
Im Geschäftsjahr 2016 wurde in den kumulierten direkt im Eigenkapital erfassten Erträgen und Aufwendungen ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 7,6 Mio. € (Vorjahr 15,8 Mio. €) aus Cashflow Hedge Beziehungen berücksichtigt. Während des Geschäftsjahres 2016 wurden -21,1 Mio. € in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert (Vorjahr 69,7 Mio. €). Es wurden im Periodenergebnis keine Gewinne oder Verluste aus Ineffektivitäten des Hedge Accounting erfasst, da die Sicherungsbeziehungen nahezu vollständig effektiv waren.
Fair Value Hedges bestehen zur Absicherung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Schulden auf Grund von Währungsänderungen (Fremdwährungs-Swap). Bei einer effektiven Sicherung wird der Buchwert des zugeordneten Grundgeschäfts um die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der abgesicherten Risiken angepasst. WACKER weist zum Geschäftsjahrsende einen Ertrag aus der Bewertung des Sicherungsinstruments im Fair Value Hedge in Höhe von 5,1 Mio. € (Vorjahr Ertrag von 7,3 Mio. €) aus. Im gleichen Zeitraum wurde ein Aufwand bei dem zugrunde liegenden Grundgeschäft in Höhe von –5,1 Mio. € (Vorjahr Aufwand von –7,3 Mio. €) realisiert. Beides wurde im Finanzergebnis ausgewiesen. Aus einer weiteren Fair Value Hedge Beziehung wurde aus der Bewertung des Sicherungsgeschäftes ein Verlust in Höhe von 3,2 Mio. € und aus der Bewertung des Grundgeschäfts ein Gewinn in Höhe von 3,2 Mio. € im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen.
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Mio. € |
31.12.2016 |
31.12.2015 |
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Nominalwerte |
Marktwerte |
Nominalwerte |
Marktwerte |
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Währungsderivate |
1.637,2 |
-21,8 |
1.826,5 |
-12,7 |
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Sonstige Derivate |
15,0 |
-0,8 |
17,3 |
-3,0 |
||||
Gesamt |
1.652,2 |
-22,6 |
1.843,8 |
-15,7 |
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Marktwerte für derivative Finanzinstrumente im Rahmen des Hedge Accounting |
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-21,1 |
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-11,3 |
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Die Währungsderivate beinhalten im Wesentlichen Devisenterminkontrakte, Devisenoptionen und Devisenswaps über 610,8 Mio. US-$, 33,1 Mrd. JPY, 70,7 Mio. SGD und 687,0 Mio. € (Vorjahr 1.309,5 Mio. US-$, 28,0 Mrd. JPY, 469,7 Mio. SGD und 10,5 Mio. CHF). Derivate mit Marktwerten von -22,4 Mio. € werden in 2017 fällig, in 2018 laufen 0,5 Mio. € vertraglich aus.
Bei den Sonstigen Derivaten handelt es sich um auf dem norwegischen Markt gehandelte Strom-Futures mit einem Nominalwert von 15,0 Mio. € (Vorjahr 17,3 Mio. €). Mit den Strom-Futures wird das Risiko steigender Spot-Marktpreise am Energiemarkt durch eine strukturierte Preisfixierung auf dem Strommarkt begrenzt. Das Sicherungsvolumen beträgt bis zu 90 Prozent des nicht durch langfristige Lieferverträge abgedeckten zukünftigen Strombedarfs der Siliciumproduktion im norwegischen Holla. Die Laufzeiten betragen zwischen einem und vier Jahren. Es wurden Derivate bis 2020 abgeschlossen.
Die nachfolgende Tabelle enthält Angaben zur Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten in der Konzernbilanz.
Finanzielle Vermögenswerte / Schulden, die Verrechnungsvereinbarungen, einklagbaren Globalverrechnungsverträgen und ähnlichen Vereinbarungen unterliegen
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Mio. € |
31.12.2016 |
31.12.2015 |
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Derivate mit positivem Marktwert |
Derivate mit negativem Marktwert |
Derivate mit positivem Marktwert |
Derivate mit negativem Marktwert |
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I |
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Bruttobeträge angesetzter finanzieller Vermögenswerte / Schulden |
7,4 |
-29,9 |
12,7 |
-28,4 |
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II |
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Bruttobeträge angesetzter finanzieller Vermögenswerte / Schulden, die in der Bilanz saldiert werden |
-1,3 |
1,3 |
-0,1 |
0,1 |
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I + II |
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||||
Nettobeträge finanzieller Vermögenswerte / Schulden, die in der Bilanz ausgewiesen werden |
6,1 |
-28,6 |
12,6 |
-28,3 |
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||||
Zugehörige Beträge, die in der Bilanz nicht saldiert werden |
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Finanzinstrumente |
-5,0 |
5,0 |
-6,1 |
6,1 |
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Erhaltene / gezahlte Barsicherheiten |
– |
– |
– |
– |
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Netto-Betrag |
1,1 |
-23,6 |
6,5 |
-22,2 |
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Die Tabelle zeigt neben den Finanzinstrumenten, die die Regelungen zur bilanziellen Saldierung nach IAS 32 erfüllen, auch jene Finanzinstrumente, die Aufrechnungsvereinbarungen oder Globalverrechnungsverträgen unterliegen, aber nach IAS 32 nicht saldierungsfähig sind.
Im Rahmen der Abwicklung der strategischen Kurssicherung stellt WACKER Devisentermingeschäfte vor Fälligkeit mit einem Gegengeschäft glatt. Das strategische Devisentermingeschäft und das korrespondierende Devisentermingeschäft der Glattstellung werden gemäß den Kriterien des IAS 32 saldiert ausgewiesen. Weiter werden Generalverrechnungsvereinbarungen mit einigen Banken geschlossen, welche nur im Insolvenzfall gelten.
Der Nettobetrag zeigt jenen Betrag an finanziellen Vermögenswerten bzw. finanziellen Verbindlichkeiten, der trotz Saldierung und Globalverrechnungsvereinbarung bei Insolvenz nicht erhalten werden bzw. bezahlt werden muss.