Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss werden neben der Wacker Chemie AG alle Unternehmen einbezogen, über die die Wacker Chemie AG direkt oder indirekt Beherrschung im Sinne des IFRS 10 oder gemeinsame Beherrschung im Sinne des IFRS 11 ausüben kann. Gesellschaften, über die die Wacker Chemie AG gemeinsame Beherrschung ausüben kann, werden je nach Ausprägung quotal (line-by-line) in den Konzernabschluss einbezogen oder nach der Equity-Methode bewertet. In Abwesenheit anderer einschränkender vertraglicher Vereinbarungen führt eine Mehrheit der Stimmrechte in der Regel zu Beherrschung. Bei gleich verteilten Stimmrechten liegt in der Regel gemeinsame Beherrschung vor, es sei denn, andere (vertragliche) Rechte führen zu Beherrschung durch einen Anteilseigner. Aktuell werden keine Unternehmen quotal in den Konzernabschluss einbezogen.

Assoziierte Unternehmen, auf die die Wacker Chemie AG maßgeblichen Einfluss im Sinne des IAS 28 ausüben kann, werden ebenfalls nach der Equity-Methode bewertet. Ein maßgeblicher Einfluss wird vermutet, wenn die Wacker Chemie AG direkt oder indirekt 20 Prozent oder mehr der Stimmrechte an dem Beteiligungsunternehmen hält, es sei denn, dies kann eindeutig widerlegt werden.

Strukturierte Einheiten werden im Sinne des IFRS 10 konsolidiert, wenn die wirtschaftliche Betrachtung des Verhältnisses zeigt, dass eine Beherrschung vorliegt. WACKER bezieht ein Unternehmen als strukturierte Einheit in den Konzernabschluss ein. Hierbei handelt es sich um einen Spezialfonds, in den die Wacker Chemie AG Sondervermögen eingezahlt hat. Dieser Treuhandfonds wurde ausschließlich für WACKER aufgelegt und alle Anteile des Fonds werden von WACKER gehalten. Die Einbringung des Sondervermögens stellt auf Grund der vertraglichen Ausgestaltung eine strukturierte Einheit im Sinne des IFRS 10 dar.

Gesellschaften, an denen die Wacker Chemie AG mit weniger als 20 Prozent beteiligt ist bzw. bei denen WACKER keinen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, werden als Beteiligungen unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.

Das Tochterunternehmen W.E.L.T. Reisebüro GmbH, dessen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist, wird wegen Geringfügigkeit nicht konsolidiert. Die Umsätze und die Bilanzsumme lagen im Geschäftsjahr 2015 unter 0,5 Mio. €.

Eine detaillierte Zusammensetzung der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften und des gesamten Anteilsbesitzes der Wacker Chemie AG gemäß den §§ 285 und 313 HGB wird in der Anteilsbesitzliste dargestellt.

Zusammensetzung des Konzerns

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Anzahl

 

2016

 

2015

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vollkonsolidierte Unternehmen (inkl. Muttergesellschaft)

 

57

 

53

Inland

 

17

 

14

Ausland

 

40

 

39

 

 

 

 

 

At equity konsolidierte Unternehmen

 

2

 

3

Inland

 

 

Ausland

 

2

 

3

 

 

 

 

 

Nicht konsolidierte verbundene Unternehmen

 

1

 

1

Inland

 

1

 

1

Ausland

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

60

 

57

Inland

 

18

 

15

Ausland

 

42

 

42

 

 

 

 

 

Strukturierte Einheiten

 

1

 

1

Inland

 

1

 

1

Ausland

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt werden in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 60 Unternehmen einbezogen (31. Dezember 2015: 57 Unternehmen). Der Konsolidierungskreis hat sich im Vergleich zum 31. Dezember 2015 wie folgt verändert.

Veränderung des Konsolidierungskreises

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%

 

 

 

 

 

Abgänge / Fusionen bei vollkonsolidierten Tochtergesellschaften

 

 

Siltronic Asia Pte. Ltd., Singapur (Verschmelzung auf die Siltronic Singapore Pte. Ltd., Singapur zum 01. Januar 2016)

 

100

Wacker Chemicals Trading (Shanghai) Co. Ltd., China (Liquidation zum 31. Mai 2016)

 

100

 

 

 

Zugänge von vollkonsolidierten Tochtergesellschaften

 

 

Wacker-Chemie Zehnte Venture GmbH, Deutschland (01. Februar 2016)

 

100

Wacker-Chemie Elfte Venture GmbH, Deutschland (01. Februar 2016)

 

100

Wacker-Chemie Zwölfte Venture GmbH, Deutschland (01. Februar 2016)

 

100

PT. Wacker Chemicals Indonesia, Indonesien (01. Oktober 2016)

 

100

Wacker Biosolutions León, S.L.U., León, Spanien (15. Dezember 2016)

 

100

 

 

 

Umgliederung von at equity konsolidierten Unternehmen in vollkonsolidierte Unternehmen

 

 

Wacker Asahikasei Silicone Co. Ltd., Japan (01. Oktober 2016)

 

50

Die WACKER Biosolutions León S. L. U., León, Spanien erwarb im Dezember 2016 Großfermentationsanlagen von Antibióticos de León in Form eines Asset-Deals. Der Kaufpreis für die Anlagen belief sich auf einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag und wurde im Sachanlagevermögen aktiviert.

Am 01. Oktober 2016 hat WACKER mit der vertraglichen Vereinbarung einer Kaufoption auf einen zusätzlichen Unternehmensanteil an der WACKER Asahikasei Silicone Co. Ltd., Tokio, Japan die Beherrschung über die Gesellschaft übernommen. Durch die unverfallbare und jederzeit ausübbare Kaufoption hat WACKER das Recht, ihren Anteil von 50 Prozent auf 51 Prozent aufzustocken. WACKER bilanziert die zuvor als Gemeinschaftsunternehmen at-equity einbezogene Gesellschaft nun als Tochterunternehmen gemäß IFRS 10. Der Einfluss der Veränderung des Konsolidierungskreises auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wird im Kapitel Akquisitionen und Mehrheitsübernahmen im Geschäftsjahr 2016 im Anhang dargestellt.

Gesetzliche, vertragliche oder aufsichtsrechtliche Beschränkungen sowie Schutzrechte nicht beherrschender Anteile können den Konzern in seiner Fähigkeit beschränken, Zugang zu den Vermögenswerten zu erhalten und diese an oder von andere(n) Unternehmen ungehindert innerhalb des Konzerns zu transferieren und Schulden des Konzerns zu begleichen. Dividendenausschüttungen können durch den Vorrang der Tilgung von Gesellschafterdarlehen eingeschränkt sein. Es existieren zum Stichtag keine erheblichen Beschränkungen auf Grund von Schutzrechten zugunsten nicht beherrschender Anteile. Für weitere Angaben verweisen wir auf den Konzernanhang (Eigenkapital / Anteile anderer Gesellschafter / Kapitalmanagement).

Regulatorische Anforderungen oder lokale gesellschaftsrechtliche Bestimmungen können in bestimmten Ländern die Fähigkeit des Konzerns einschränken, Vermögenswerte an oder von anderen Unternehmen innerhalb des Konzerns zu transferieren. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterliegen in einigen asiatischen und südamerikanischen Ländern lokalen Devisenbeschränkungen. Dort ist die Kapitalausfuhr aus dem jeweiligen Land grundsätzlich nur nach vorheriger Genehmigung durch staatliche Behörden über Kapitalmaßnahmen (Dividende, Kapitalherabsetzung) möglich. Andere, wesentliche Beschränkungen hinsichtlich der Nutzbarkeit von Vermögenswerten innerhalb des Konzerns bestehen nicht.