Leitung und Kontrolle

Wie im deutschen Aktiengesetz (AktG) vorgeschrieben, besitzt die Wacker Chemie AG ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand der Wacker Chemie AG besteht aus vier Mitgliedern.

Ressortverteilung im Vorstand

 

Dr. Rudolf Staudigl

Vorsitzender

WACKER POLYSILICON

Obere Führungskräfte, Konzernentwicklung, Corporate Communications, Investor Relations, Konzernrevision, Recht, Compliance, Retirement Benefits (seit 01. Juli 2016)

 

Dr. Christian Hartel

WACKER POLYMERS

Personal / Soziales (Arbeitsdirektor), Zentrale Ingenieurtechnik Region Asien

 

Dr. Tobias Ohler

SILTRONIC

Bilanzierung und Steuern, Konzerncontrolling, Finanzen und Versicherungen, Information Technology, Technischer Einkauf und Logistik, Einkauf Rohstoffe Region Amerika

 

Auguste Willems

WACKER SILICONES
WACKER BIOSOLUTIONS

Sales and Distribution, Forschung und Entwicklung, Intellectual Property, Werkleitungen, Corporate Security, Umwelt / Gesundheit / Sicherheit, Product Stewardship Regionen Europa, Mittlerer Osten

 

 

Als konzernführende Gesellschaft bestimmt die Wacker Chemie AG die Unternehmensstrategie und die übergeordnete Steuerung, die Ressourcenallokation, die Finanzierung und die Kommunikation mit den wichtigen Zielgruppen des Unternehmensumfelds, insbesondere mit dem Kapitalmarkt und den Aktionären.

Vorstand und Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2016

Im Aufsichtsrat hat es im Geschäftsjahr 2016 Veränderungen gegeben.

Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Anton Eisenacker hat sein Mandat mit Wirkung zum 31. Dezember 2016 niedergelegt, da er in den Ruhestand trat. In der Aufsichtsratssitzung vom 06. Dezember 2016 wurde Manfred Köppl, der bereits Mitglied im Aufsichtsrat ist, zum neuen stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden mit Wirkung zum 01. Januar 2017 gewählt. Der bereits als Ersatzmitglied gewählte Hansgeorg Schuster ist mit Wirkung zum 01. Januar 2017 in den Aufsichtsrat nachgerückt.

Erklärung zur Unternehmensführung

Die nach §§ 289a, 315 Abs. 5 HGB abzugebende Erklärung zur Unternehmensführung ist im Corporate Governance Bericht enthalten. Sie ist Teil des zusammengefassten Lageberichts und steht auch im Internet zur Verfügung. Darin enthalten sind die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat, die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG sowie Angaben zu wesentlichen Unternehmensführungspraktiken.

www.wacker.com/corporate-governance

Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Vergütung des Vorstands enthält als Elemente feste und variable Bezüge. Die Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstand und Aufsichtsrat sind im Vergütungsbericht des Corporate Governance Berichts nachzulesen. Der Vergütungsbericht ist gleichzeitig Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.