Neue Rechnungslegungs­vorschriften

Bei den in diesem Konzernabschluss erstmals angewandten neuen oder überarbeiteten Standards und Interpretationen handelt es sich um:

  • Jährliche Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2010 – 2012 und Zyklus 2012 – 2014)
  • Änderungen an IAS 1 (Anhangsangaben)
  • Änderungen an IFRS 11 (Erwerb von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten)

Hieraus ergaben sich jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung des Abschlusses von WACKER. Andere erstmalig anzuwendende Standards und Interpretationen sind mangels vorhandener Sachverhalte nicht relevant.

Nicht vorzeitig angewandte Standards / Interpretationen

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat nachfolgende Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards herausgegeben, deren Anwendung noch nicht verpflichtend ist und die von der Wacker Chemie AG auch nicht vorzeitig angewendet werden. Es werden nur die für WACKER relevanten Standards angegeben. Soweit von neuen Standards bzw. Interpretationen keine offizielle Übersetzung vorliegt, verwenden wir den englischen Titel der neuen Verlautbarung. Die Auswirkungen der neuen Standards auf den Konzernabschluss werden laufend von WACKER geprüft.

Vom IASB herausgegebene, aber noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften

 

Standard / Interpretation

 

 

 

Veröffent­lichung durch IASB

 

Anwendungs­pflicht

 

Über­nahme durch die EU

 

Voraussichtliche Auswirkungen auf WACKER

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IFRS 14

 

Regula­torische Abgren­zungsposten

 

30.01.14

 

01.01.16

 

wird nicht in EU-Recht übernommen

 

Keine

Amendments to IAS 12

 

Ansatz akti­ver latenter Steuern auf unrealisierte Verluste

 

19.01.16

 

01.01.17

 

Erwartet im Q2 2017

 

Die Änderungen umfassen Klarstellungen zu der Aktivierung von latenten Steuern auf Bewertungsunterschiede von Schuldinstrumenten, die in der Bewertungskategorie „available for Sale“ ausgewiesen werden. Ferner wird die Ermittlung des zukünftigen zu versteuernden Ergebnisses, welches als Nachweis für die Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge dient, dargestellt. Es ergeben sich aus dieser Änderung keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WACKER.

Amendments to IAS 7

 

Kapitalfluss­rechnung – Angaben­initative

 

29.01.16

 

01.01.17

 

Erwartet im Q2 2017

 

In den Anhang ist eine Überleitungsrechnung aufzunehmen, die die Bilanzwerte der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten zu Beginn der Periode durch Angabe der zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Verän­derungen auf die Bilanzwerte zum Ende der Periode überleitet. Die Anhangsangaben werden um diese Überleitung erweitert.

IFRS 9

 

Finanz­instrumente

 

24.07.14

 

01.01.18

 

22.11.16

 

Die aktualisierte Version von IFRS 9 führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten ein. Als Grundlage bezieht sich der Standard dabei auf die Zahlungsstromeigenschaften und das Geschäftsmodell, nach dem sie gesteuert werden. Ferner sieht er ein neues Wertminderungsmodell vor, das auf den erwarteten Kreditausfällen basiert. IFRS 9 enthält zudem neue Regelungen zur Anwendung von Hedge Accounting, um die Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens besser darzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Steuerung von nicht finanziellen Risiken. WACKER prüft zurzeit, welche Auswirkungen eine Anwendung von IFRS 9 auf den Konzernabschluss der Gesellschaft hat. Wir gehen davon aus, dass sich der Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im nicht wesentlichen Bereich befindet. Die Angabepflichten werden sich erhöhen.

IFRS 15

 

Umsatz­erlöse aus Kunden­verträgen

 

28.05.14

 

01.01.18

 

22.09.16

 

Nach IFRS 15 sind Umsatzerlöse dann zu realisieren, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus diesen ziehen kann. Entscheidend ist nicht mehr die Übertragung wesentlicher Chancen und Risiken, wie noch nach den alten Regelungen des IAS 18, „Umsatzerlöse“. Die Umsatzerlöse sind mit dem Betrag der Gegenleistung zu bewerten, die das Unternehmen erwartet zu erhalten. Das neue Modell sieht zur Ermittlung der Umsatzrealisierung ein fünfstufiges Schema vor, wonach zunächst der Kundenvertrag und die darin enthaltenen Leistungsverpflichtungen zu identifizieren sind. Anschließend ist der Transaktionspreis zu ermitteln und zuzuordnen. Der Umsatz ist für jede einzelne Leistungsverpflichtung zu realisieren, wenn der Kunde die Verfügungsmacht daran erlangt. WACKER untersucht aktuell die Auswirkungen des neuen Standards. Die Auswirkungen können aktuell noch nicht beurteilt werden. Durch den neuen Standard wird es zu einer Ausweitung der Anhangangaben im Abschluss von WACKER kommen.

Amendments to IFRS 15

 

Klar­stellungen zu IFRS 15

 

12.04.16

 

01.01.18

 

Q2 2017

 

Keine

Amendments to IFRS 2

 

Classification and Measu­rement of Sharebased Payment Transactions

 

20.06.16

 

01.01.18

 

H2 2017

 

Keine

Amendment to IFRS 4

 

Anwendung von IFRS 9 in Verbindung mit IFRS 4

 

12.09.16

 

01.01.18

 

2017

 

Keine

IFRS 16 Leasing

 

Leasing­bilanzierung

 

13.01.16

 

01.01.19

 

H2 2017

 

Nach dem neuen Standard sind grundsätzlich alle Leasingverhältnisse beim Leasingnehmer als Finanzierungsvorgang abzubilden. Ein Leasingverhältnis stellt die Kontrolle der Nutzung eines Vermögenswertes über einen bestimmten Zeitraum gegen Gegenleistung dar. Auf Grund der neuen Definition werden eingebettete Leasingverhältnisse in Warenlieferverträgen (IFRIC 4) zukünftig nicht mehr als Finanzierungsleasing zu behandeln sein. Zukünftig wird ein Nutzungsrecht aktiviert und die korrespondierende Leasingverbindlichkeit passiviert werden. Die lineare Abschreibung des Nutzungsrechts und die nach der Effektivzinsmethode bewertete Verbindlichkeit führen zu Abschreibung und Zinsaufwand. WACKER weist aktuell im Anhang Operating Lease Verpflichtungen von kumuliert 185 Mio. € aus. Eine Analyse der Auswirkungen des neuen Standards wurde noch nicht durchgeführt. Durch den neuen Standard wird es zu einer Ausweitung der Anhangsangaben im Abschluss von WACKER kommen.

Amendments to IFRS 10 and IAS 28

 

Veräußerung oder Einlage von Vermögenswerten in assoziierte Unternehmen oder Gemein­schaftsunter­nehmen

 

11.09.14

 

Verschoben

 

Verschoben – IASB Exposure Draft wird abgewartet

 

Keine

Amendments to IAS 40

 

Übertragungen von als Finanz­investition gehaltenen Immobilien

 

08.12.16

 

01.01.18

 

H2 2017

 

Keine

Annual improvements

 

Annual improve­ments to IFRS Standards (2014 – 2016)

 

08.12.16

 

01.01.2017 / 01.01.2018

 

H2 2017

 

Keine

IFRIC 22

 

Transaktionen in fremder Währung und im Vor­aus gezahlte Gegen­leistungen

 

08.12.16

 

01.01.18

 

H2 2017

 

Die Interpretation stellt klar, welcher Wechselkurs bei der erstmaligen Erfassung einer Fremdwährungstransaktion in der funktionalen Währung eines Unternehmens zu verwenden ist, wenn das Unternehmen Vorauszahlungen auf die der Transaktion zugrunde liegenden empfangenen Vermögenswerte, Aufwendung oder Erträge (oder Teile hiervon) leistet oder erhält. WACKER leistet Anzahlungen im Investitionsbereich nur in geringem Umfang. Die erhaltenen Anzahlungen auf Polysiliciumlieferungen wurden alle in Euro gezahlt. Weitere Vorauszahlungen finden nur in geringem Maßstab statt. Eine Analyse der Auswirkungen der Klarstellung wurde noch nicht durchgeführt. Wir gehen davon aus, dass sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des WACKER-Konzerns nur unwesentlich ändert.