Erklärung des Vorstands zur
Rechnungslegung und zur Prüfung
Für die Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Wacker Chemie AG ist der Vorstand verantwortlich. Der Konzernabschluss von WACKER wurde unter Beachtung der vom International Accounting Standards Board (IASB) in London veröffentlichten und von der Europäischen Union anerkannten Regeln aufgestellt. WACKER hat zur Gewährleistung der Übereinstimmung des zusammengefassten Lageberichts und des Konzernabschlusses mit den anzuwendenden Regeln und der Ordnungsmäßigkeit der Unternehmensberichterstattung wirksame interne Kontroll- und Steuerungssysteme eingerichtet. Die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit der Kontroll- und Steuerungssysteme werden kontinuierlich von der internen Revision weltweit geprüft. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht der Wacker Chemie AG geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Konzernabschluss von WACKER, der zusammengefasste Lagebericht sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wurden vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats in seiner Sitzung am 27. Februar 2017 ausführlich behandelt. Über die Prüfung durch den Aufsichtsrat verweisen wir auf dessen Bericht.
Versicherung der gesetzlichen Vertreter gemäß §§ 297 Abs. 2, 315 Abs. 1 HGB
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
München, den 27. Februar 2017
Wacker Chemie AG
Rudolf Staudigl
Christian Hartel
Tobias Ohler
Auguste Willems