Produktsicherheit

GRI 102-2, GRI 102-12, GRI 103-1, GRI 103-2, GRI 103-3, GRI 416-1

WACKER informiert über die sichere Verwendung seiner Produkte und arbeitet kontinuierlich daran, für Mensch und Umwelt schädliche Substanzen in Produkten zu vermeiden oder zu verringern. Dieses Ziel verfolgen wir auf unterschiedlichen Wegen:

  • Schädliche Inhaltsstoffe versuchen wir durch Alternativstoffe zu ersetzen.
  • Wo keine Alternativstoffe bereitstehen, begrenzen wir soweit möglich das Vermarkten von Produkten mit gefährlichen Inhaltsstoffen auf gewerbliche und industrielle Kunden.
  • Wir entwickeln innovative Alternativen zu marktüblichen Produkten mit schädlichen Inhaltsstoffen.

Zur Orientierung für unsere Produktentwickler pflegen wir eine Liste mit rund 550 Stoffen, die bei WACKER nicht mehr in Produkten enthalten sein sollen. Das sind nicht nur verbotene oder beschränkte Chemikalien (z.B. Stoffe der Anhänge XIV und XVII von REACH), sondern auch Stoffe, die in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert oder von einzelnen Unternehmen nicht gewünscht werden. Wir vermeiden Stoffe, die von der Europäischen Chemikalienagentur in der Liste der „besonders bedenklichen Stoffe“ (SVHC, substances of very high concern) geführt sind.

Produktinformationen

Wir halten die Informationen zu unseren Produkten stets auf einem aktuellen Stand und nehmen neue Erkenntnisse zeitnah in die Risikobewertungen auf, die sich unter anderem auf Sicherheitsaspekte und Umweltauswirkungen beziehen. Bei neuen Erkenntnissen, die gemäß REACH im Stoffsicherheitsbericht berücksichtigt werden müssen, passen wir unsere Risikobewertungen entsprechend an.

Bei Werbemaßnahmen für unsere Produkte und Dienstleistungen, zum Beispiel in unseren Broschüren, achten wir auf belegbare Daten sowie gesetzeskonforme, exakte Begriffe und Formulierungen nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Hier einige Beispiele unserer Werbung mit Aussagen zur Nachhaltigkeit von Produkten:

Sicherheitsdatenblätter

Sicherheitsdatenblätter sind für rund 40 Prozent unserer Produkte gesetzlich gefordert. Wir gehen über diese Anforderung hinaus, denn wir erstellen Sicherheitsdatenblätter zu all unseren Verkaufsprodukten – nicht nur für Produkte mit Gefahrstoffeinstufung. WACKER gibt mehr als 75.000 Sicherheitsdatenblätter in bis zu 37 Sprachen heraus.

Für den richtigen Umgang mit Stoffen und Gemischen veröffentlichen wir in unseren Sicherheitsdatenblättern eine Vielzahl von Informationen:

  • Bezeichnung des Stoffs oder Gemischs
  • Mögliche Gefahren
  • Zusammensetzung und Angaben zu Bestandteilen
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Maßnahmen zur Brandbekämpfung
  • Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
  • Handhabung und Lagerung
  • Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstung
  • Physikalische und chemische Eigenschaften
  • Stabilität und Reaktivität
  • Toxikologische Angaben
  • Umweltbezogene Angaben
  • Hinweise zur Entsorgung
  • Angaben zum Transport
  • Rechtsvorschriften
  • sonstige Angaben

Nanomaterialien

Für den Begriff Nanomaterial gibt es bisher keine einheitliche Definition unter regulatorischen Aspekten und keine normierten Vorgaben der Analysenmethoden. WACKER bezieht sich bei der Identifikation von Nanomaterialien weiterhin auf die EU-Empfehlung zur Definition dieser Stoffe (2011/696/EU), die sich an der Norm ISO TC 229 Nanotechnologies orientiert.

Nanomaterialien können innovative Eigenschaften besitzen, die Produkte und Verfahren enorm verbessern. Wie bei allen chemischen Stoffen ist auch bei Nanomaterialien zu beachten, ob Einatmen, Hautkontakt oder Verschlucken den Menschen bei Herstellung oder Anwendung gefährden kann. Nanomaterialien sind nicht an sich gefährlich. Wegen ihrer besonderen Eigenschaften sind Gesundheitseffekte möglich, die vorrangig durch inhalative Aufnahme partikulärer, faser- oder plättchenförmiger Nanomaterialien verursacht werden können.

Die Aufnahme über die Haut wird nach den vorliegenden Untersuchungen als weniger relevant angesehen, da in den überwiegenden Fällen keine oder nur eine geringe Resorption über die Haut beobachtet wurde. (Ausschuss für Gefahrstoffe AGS, Bekanntmachung zu Gefahrstoffen BekGS 527 „Hergestellte Nanomaterialien“ vom Juni 2016.) Ein wichtiges Kriterium bei der Gefährdungsbeurteilung von Nanomaterialien ist deren Biobeständigkeit bzw. Löslichkeit in biologischen Medien. Besitzen solche Materialien eine hohe Löslichkeit, kann eine konventionelle Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.

Alle Nanomaterialien, die wir herstellen oder verwenden, haben wir erfasst und deren Gefahren und Risiken bewertet. Wir haben eine interne Messstrategie entwickelt, um Produkte nach einheitlichen Vorgaben zuzuordnen. Der überwiegende Teil der bei WACKER identifizierten Nanomaterialien ist nanostrukturiert. Dies sind Stoffe, deren äußere Maße über dem Nanobereich liegen, deren innere Struktur jedoch nanoskalig ist (zwischen 1 und 100 Nanometer).

Zu diesen nanostrukturierten Produkten zählt die pyrogene HDK® – ein Pulver, das wir seit über 40 Jahren als Verdickungsmittel, Füllstoff oder Rieselhilfsmittel vertreiben. Die HDK®-Produktgruppe ist Teil der Substanzklasse synthetische amorphe Kieselsäure (SAS). Diese wurde in ihren physikalisch-chemischen Eigenschaften fundiert untersucht; wobei wir mit externen wissenschaftlichen Instituten kooperiert haben. Es liegen umfassende Daten zur Toxikologie, Ökotoxikologie und Epidemiologie vor. Aufgrund der hohen Löslichkeit (> 100 mg/L) wird HDK® schnell aus der Lunge eliminiert und zeigt damit im Gegensatz zu biobeständigen Nanomaterialien keine langfristigen Wirkungen nach Einatmen.

In Kooperation mit der Technischen Universität Dresden haben wir Standardarbeitsanweisungen zur granulometrischen Charakterisierung und zur Untersuchung des Staubungsverhaltens von SAS (bei uns spezifisch HDK®) erarbeitet und Methoden zum Messen von Nanopartikeln-Anzahlkonzentrationen validiert. Wir haben im Labor und in der HDK®-Produktion die potenzielle Freisetzung von Nanopartikeln aus HDK® untersucht. Dabei wurde keine relevante Freisetzung von HDK®-Nanopartikeln nachgewiesen.

Wir haben die Thematik der Nanomaterialien auch in diesem Berichtszeitraum weiter in nationalen und internationalen Gremien und Arbeitsgruppen bearbeitet. Dabei achten wir besonders auf nanospezifische regulatorische Anforderungen (z.B. nationale Nanoproduktregister und spezifische Anforderungen unter REACH), die wir entsprechend umsetzen. An unsere Kunden kommunizieren wir die Einordnung unsere Produkte sowie Compliance-Aspekte der Regulation.

Gentechnik

Die chemische Industrie greift zunehmend auf biotechnologische Verfahren zur nachhaltigen Herstellung ihrer Produkte zurück. Auch WACKER nutzt das Potenzial moderner molekularbiologischer und gentechnischer Methoden zur Produktion von hochwertigen Spezial- und Performance- Chemikalien bis hin zu komplexen Proteinen basierend auf nachwachsenden Rohstoffen. So verwenden wir z.B. ein genetisch optimiertes E. coli System (ESETEC®) zur Herstellung von Pharmaproteinen als hochspezifische Wirkstoffe für Medikamente.

Die Sicherheit hat für uns auch beim Einsatz gentechnischer Verfahren Priorität. Wir befolgen Gesetze und Regelungen, erfüllen die Branchenstandards und unsere internen strengen Sicherheitsregeln. Gentechnisch veränderte Organismen werden bei uns ausschließlich in geschlossenen Systemen gehandhabt, eine Freisetzung ist ausgeschlossen. WACKER stellt selbst keine gentechnisch veränderten Substanzen her oder bringt diese in Umlauf.

REACH

Die Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) regelt seit 2007 das Registrieren, Bewerten, Zulassen und Beschränken von Chemikalien in der Europäischen Union (EU). Mit REACH werden umfassende Daten ermittelt. REACH stellt hohe Anforderungen an Hersteller, Importeure und Anwender von chemischen Produkten: Alle Stoffe, die sich auf dem europäischen Markt befinden, müssen ab einer Jahresmenge von einer Tonne registriert und bewertet werden. Der Prüfaufwand richtet sich hauptsächlich nach der hergestellten oder importierten Menge und den zu erwartenden Risiken. Besonders risikobehaftete Stoffe unterliegen einem behördlichen Zulassungsverfahren.

192 Registrierungsdossiers im Rahmen von REACH eingereicht

Bis Ende 2016 reichte WACKER im Rahmen von REACH 192 Registrierungsdossiers bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ein. Für einen Teil der Dossiers der ersten und zweiten Phase, die in den Jahren 2010 bzw. 2013 eingereicht wurden, stellt die ECHA Nachforderungen. Diese haben wir auch im Jahr 2016 bearbeitet.

In China haben wir bis Ende 2016 beim Umweltministerium im Rahmen von China REACH (nur englischsprachige Version) 94 Registrierungsdossiers eingereicht, in Taiwan waren es bislang 610 Registierungsdossiers.

WACKER steht mit seinen Lieferanten auch zu den für REACH erfolgten Vorregistrierungen und durchgeführten Registrierungen in intensivem Kontakt. Mit systematischen Abfragen holen wir bei unseren Lieferanten verbindliche Aussagen zum Registrierstatus ein sowie zur weiteren Verfügbarkeit von Rohstoffen, insbesondere wegen des Ablaufs der letzten Registrierphase für Phase-In Stoffe am 31. Mai 2018. Solche Abfragen werden uns im Rahmen globaler Supply Chains auch nach Ablauf dieser Frist begleiten.

REACH verlangt in großem Umfang Informationen über die Eigenschaften chemischer Produkte. Das zieht zwangsläufig einen Anstieg gesetzlich vorgeschriebener Tierversuche nach sich. WACKER bemüht sich intensiv, Tierversuche so weit wie möglich zu vermeiden und nur solche durchzuführen, die von der ECHA gefordert sind. Wann immer dies möglich ist, setzen wir anerkannte Alternativmethoden wie In-vitro-Tests ein. Wir fassen Stoffe mit vergleichbaren Eigenschaften für Untersuchungen in Gruppen zusammen und tauschen wissenschaftliche Daten mit anderen Unternehmen im Rahmen der REACH-Konsortien aus.

REACH-Zeitplan der europäischen Chemikalienagentur: Fristen für die Dossier-Einreichung

REACH-Zeitplan (Grafik)

REACH-Zeitplan der europäischen Chemikalienagentur: Fristen für die Dossier-Einreichung
1 Neustoffe >1 Tonne/Jahr
2 Phase-in-Stoffe >1 Tonne/Jahr
3 R50/53-Stoffe: „sehr giftig für Wasserorganismen“ und „kann in Gewässern langfristig schädliche Wirkungen haben“
4 CMR-Stoffe: cancerogen, mutagen, reproduktionstoxisch
5 Phase-in-Stoffe: überwiegend Altstoffe des EINECS-Inventars (European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances; Verzeichnis der Stoffe, die vor 1981 auf dem Markt waren)

GPS

Der Welt-Chemieverband ICCA (International Council of Chemical Associations) hat die entwickelt. Sie regelt, wie Eigenschaften von Chemikalien bewertet werden und wie über ihre sichere Verwendung zu informieren ist. In Europa werden die meisten GPS-Anforderungen über REACH und CLP, die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, erfüllt. Hersteller sind aufgefordert, allgemeinverständliche Beschreibungen zur sicheren und umweltgerechten Verwendung von Chemikalien (Safety Summaries) zu veröffentlichen. Für unsere unter REACH registrierten Stoffe haben wir bis Ende 2016 im ICCA-Chemikalienportal (nur englischsprachige Version) 75 Sicherheitsbeschreibungen (nur englischsprachige Version) veröffentlicht.

GHS

GHS (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) (nur englischsprachige Version) ist eine Initiative der Vereinten Nationen. Sie dient dazu, Gefahrstoffe einheitlich einzustufen und zu kennzeichnen. Die Länder entscheiden selbst, ob und wann sie GHS einführen und welche Module sie übernehmen. In Europa wurde GHS im Januar 2009 mit der europäischen „Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen“ eingeführt. Darüber informiert z.B. die Europäische Kommission im Internet.

Übersicht der Gefahrstoffsymbole in der Europäischen Union

Übersicht der Gefahrstoffsymbole in der Europäischen Union (Grafik)

Die GHS-Verordnung zum Einstufen und Kennzeichnen chemischer Stoffe hat die bisherigen orangefarbenen Gefahrstoffsymbole in Europa zur Mitte des Jahres 2015 abgelöst. Die neuen Symbole sind auf der Spitze stehende, weiße Quadrate mit rotem Rahmen.

Gemäß EU-GHS wurden bis zum Jahr 2015 unsere Gemische neu eingestuft (7.000 Gemische). Für Gefahrstoffe hat die ECHA ein zentrales Einstufungs- und Kennzeichnungsregister eingerichtet. Bereits seit 2011 melden wir alle relevanten Stoffe in dieses Register. In die Umstellung auf GHS haben wir rund vier Mio. € investiert. Wir haben für diesen Systemwechsel alle Produkte überprüft, neu eingestuft und gekennzeichnet, mehrere zehntausend Stoffe und Gemische neu klassifiziert, die Sicherheitsdatenblätter geändert und die Gefahrstoffetiketten mit neuen Symbolen und Gefahrenhinweisen überarbeitet.

Unseren Mitarbeitern bieten wir Online-Schulungen und vielfältiges Informationsmaterial zu GHS an. Neben Produktions- und Labormitarbeitern, die täglich mit GHS-gekennzeichneten Chemikalien umgehen, sind dies Pflichtschulungen beispielsweise für Sicherheitsbeauftragte, die Betriebsanweisungen erstellen. Auch Mitarbeiter, die Behälter, Rohrleitungen oder Anlagen kennzeichnen, absolvieren diese Pflichtschulungen.

Polysilicium
Polykristallines Silicium des Bereichs WACKER POLYSILICON. Hochreines Silicium zur Herstellung von Siliciumwafern für die Elektronik und Solarindustrie. Rohsilicium wird in das flüssige Trichlorsilan überführt, aufwändig destilliert und bei 1.000 °C in hochreiner Form wieder abgeschieden.
Kieselsäure
Sammelbezeichnung für Verbindungen der allgemeinen Formel SiO2 • nH2O. Synthetische Kieselsäuren werden aus dem Rohstoff Sand gewonnen. Auf Basis des Herstellungsverfahrens unterscheidet man Fällungskieselsäuren und pyrogene Kieselsäuren (z.B. HDK®).
Global Product Strategy (GPS)
Die Global Product Strategy (GPS) beinhaltet Regeln, wie Eigenschaften von Chemikalien bewertet werden und wie über ihre sichere Verwendung zu informieren ist.