Leitung und Kontrolle
Wie im deutschen Aktiengesetz (AktG) vorgeschrieben, besitzt die Wacker Chemie AG ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand der Wacker Chemie AG besteht aus vier Mitgliedern.
Als konzernführende Gesellschaft bestimmt die Wacker Chemie AG die Unternehmensstrategie und die übergeordnete Steuerung, die Ressourcenallokation, die Finanzierung und die Kommunikation mit den wichtigen Zielgruppen des Unternehmensumfelds, insbesondere mit dem Kapitalmarkt und den Aktionären.
Vorstand und Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021
Der langjährige Vorstandsvorsitzende, Dr. Rudolf Staudigl, ist mit dem Ablauf der Hauptversammlung am 12. Mai 2021 in den Ruhestand getreten. Sein Nachfolger ist Dr. Christian Hartel, der den Vorstandsvorsitz nach Ablauf der Hauptversammlung übernommen hat. Zum gleichen Zeitpunkt ist Angela Wörl als neue Vorständin in den Vorstand der Wacker Chemie AG berufen worden. Sie bekleidet unter anderem die Rolle als Arbeitsdirektorin.
Mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 ist Jörg Kammermann, ehemaliger Bezirksleiter der IGBCE Altötting, aus dem Aufsichtsrat der Wacker Chemie AG ausgeschieden. Zu seinem Nachfolger wurde zum 01. Januar 2021 Markus Hautmann, Bezirksleiter der IGBCE Altötting, bestellt.
Angaben zur Ressortverteilung im Vorstand finden sich im Kapitel Weitere Informationen.
Erklärung zur Unternehmensführung
Die nach § 315d i. V. m. § 289f HGB abzugebende Erklärung zur Unternehmensführung ist im Corporate Governance Bericht enthalten. Sie ist nicht Teil des zusammengefassten Lageberichts und steht auch im Internet zur Verfügung. Darin enthalten sind die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat, die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG sowie Angaben zu wesentlichen Unternehmensführungspraktiken. Auch Zielgrößen und Fristen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, Vorstand und in den beiden Führungsebenen unter dem Vorstand, gesetzliche Mindestquoten bei der Besetzung des Aufsichtsrats sowie Angaben zum Diversitätskonzept werden dort angegeben.
Nichtfinanzielle Konzernerklärung
Die nach §§ 315b, 315c sowie §§ 289b, 289c HGB abzugebende nichtfinanzielle Erklärung ist in Form eines nichtfinanziellen Konzernberichts im Geschäftsbericht enthalten. Der nichtfinanzielle Konzernbericht ist nicht Teil des zusammengefassten Lageberichts und steht auch im Internet, im Online-Geschäftsbericht 2021, zur Verfügung. Er wird außerdem im Bundesanzeiger veröffentlicht. Darin enthalten sind die Darstellung des Geschäftsmodells und Angaben zu Umwelt, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Der nichtfinanzielle Konzernbericht wurde einer prüferischen Durchsicht durch den Konzernabschlussprüfer unterzogen.
Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat
Die Vergütung des Vorstands enthält als Elemente feste und variable Bezüge. Die Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstand und Aufsichtsrat sind im Vergütungsbericht nachzulesen. Der Vergütungsbericht wird als separater Bericht veröffentlicht und ist kein Bestandteil dieses Geschäftsberichts.