Leitung und Kontrolle

Wie im deutschen Aktiengesetz (AktG) vorgeschrieben, besitzt die Wacker Chemie AG ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand der Wacker Chemie AG besteht aus vier Mitgliedern.

Als konzernführende Gesellschaft bestimmt die Wacker Chemie AG die Unternehmensstrategie und die übergeordnete Steuerung, die Ressourcenallokation, die Finanzierung und die Kommunikation mit den wichtigen Zielgruppen des Unternehmensumfelds, insbesondere mit dem Kapitalmarkt und den Aktionären.

Vorstand und Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2020

Das langjährige Aufsichtsratsmitglied Konrad Kammergruber hat auf Grund seiner Pensionierung sein Mandat im Aufsichtsrat der Wacker Chemie AG niedergelegt und ist mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2020 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Als neues Mitglied rückte Frau Dr. Birgit Schwab als gewähltes Ersatzmitglied als Vertreterin der Arbeitnehmerseite in den Aufsichtsrat nach. Mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 ist Jörg Kammermann, ehemaliger Bezirksleiter der IG BCE Altötting, aus dem Aufsichtsrat der Wacker Chemie AG ausgeschieden. Zu seinem Nachfolger wurde zum 01. Januar 2021 Markus Hautmann, Bezirksleiter der IG BCE Altötting, bestellt.

Im Vorstand der Wacker Chemie AG gab es im Geschäftsjahr 2020 keine Änderungen. In seiner Sitzung vom 11. März 2020 hat der Aufsichtsrat den Vertrag von Dr. Tobias Ohler um fünf Jahre bis 2025 verlängert.

In seiner Sitzung vom 09. Dezember 2020 hat der Aufsichtsrat wesentliche personelle Weichenstellungen beschlossen. Der Vorstandsvorsitzende Dr. Rudolf Staudigl wird mit Ablauf der kommenden Hauptversammlung am 12. Mai 2021 in den Ruhestand treten. Zu seinem Nachfolger hat der Aufsichtsrat Dr. Christian Hartel berufen, der von diesem Zeitpunkt an den Vorstandsvorsitz übernimmt. Zum gleichen Zeitpunkt rückt Angela Wörl als Arbeitsdirektorin in den Vorstand auf.

Angaben zur Ressortverteilung im Vorstand finden sich im Kapitel Weitere Informationen.

Erklärung zur Unternehmensführung

Die nach § 315d i. V. m. § 289f HGB abzugebende Erklärung zur Unternehmensführung ist im Corporate Governance Bericht enthalten. Sie ist nicht Teil des zusammengefassten Lageberichts und steht auch im Internet zur Verfügung. Darin enthalten sind die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat, die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG sowie Angaben zu wesentlichen Unternehmensführungspraktiken. Auch Zielgrößen und Fristen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, Vorstand und in den beiden Führungsebenen unter dem Vorstand, gesetzliche Mindestquoten bei der Besetzung des Aufsichtsrats sowie Angaben zum Diversitätskonzept werden dort angegeben.

Nichtfinanzielle Konzernerklärung

Die nach §§ 315b, 315c sowie §§ 289b, 289c HGB abzugebende nicht­finanzielle Erklärung ist in Form eines nichtfinanziellen Konzernberichts im Geschäftsbericht enthalten. Der nichtfinanzielle Konzernbericht ist nicht Teil des zusammengefassten Lageberichts und steht auch im Internet, im Online-Geschäftsbericht 2020, zur Verfügung. Er wird außerdem im Bundesanzeiger veröffentlicht. Darin enthalten sind die Darstellung des Geschäftsmodells und Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Der nichtfinanzielle Konzernbericht wurde einer prüferischen Durchsicht durch den Konzern­abschlussprüfer unterzogen.

Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Vergütung des Vorstands enthält als Elemente feste und variable Bezüge. Die Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstand und Aufsichtsrat sind im Vergütungsbericht des Corporate Governance Berichts nachzulesen. Der Vergütungsbericht ist gleichzeitig Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.

Vorjahresvergleich