Selbstverpflichtungen

Zwei freiwillige globale Initiativen bilden die Basis für die nachhaltige Unternehmensführung bei WACKER: Responsible Care® der chemischen Industrie und der Global Compact der Vereinten Nationen. In der Responsible Care®-Initiative engagiert sich WACKER seit 1991. Die Teilnehmer des Programms – auch WACKER – verpflichten sich darin, in eigener Verantwortung die Leistungen für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz ständig zu verbessern – unabhängig von gesetzlichen Vorgaben.

WACKER Greater China wurde im Jahr 2013 mit dem Responsible Care® Chairman’s Award ausgezeichnet. Die Vereinigung der in China tätigen internationalen Chemieunternehmen (Association of International Chemical Manufacturers, AICM) würdigte damit den Einsatz von WACKER für Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie für Anlagen- und Arbeitssicherheit. Im Jahr 2014 hat WACKER Greater China mit rund 40 weiteren Chemieunternehmen seine Selbstverpflichtung zum chinesischen Responsible Care®-Programm erneuert. Die WACKER-Region ist der Initiative im Jahr 2008 beigetreten.

Der Schutz der Umwelt, der für Nachbarn und Mitarbeiter sichere Betrieb der Anlagen, ein hoher Stand des Arbeitsschutzes in den Betrieben, die Sicherheit der Produkte für Kunden und Endverbraucher – diese Kriterien stehen gleichberechtigt neben den wirtschaftlichen Zielen von WACKER.

Eine weitere Leitplanke für unser Handeln bildet die UN-Initiative Global Compact, der wir im Jahr 2006 beigetreten sind. Die Teilnehmer des Global Compact verpflichten sich, zehn Prinzipien umzusetzen. Sie leiten sich ab aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie den Grundsätzen der Erklärung von Rio zu Umwelt und Entwicklung. Wir setzen die zehn Prinzipien des Global Compact zum Schutz der Menschenrechte, zu Sozial- und Umweltstandards und zur Bekämpfung von Korruption um.

Menschenrechte

  • Prinzip 1: Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereichs unterstützen und achten und
  • Prinzip 2: sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.

Arbeitsnormen

  • Prinzip 3: Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren sowie eintreten für
  • Prinzip 4: die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit,
  • Prinzip 5: die Abschaffung der Kinderarbeit und
  • Prinzip 6: die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung.

Umweltschutz

  • Prinzip 7: Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen einen vorsorgenden Ansatz unterstützen,
  • Prinzip 8: Schritte ergreifen, um ein größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu schaffen, und
  • Prinzip 9: die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.

Korruptionsbekämpfung

  • Prinzip 10: Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.