17 Eventualverbindlichkeiten, sonstige finanzielle Verpflichtungen und andere Risiken

Eventualverbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Existenz erst durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser künftiger Ereignisse bestätigt wird, die jedoch außerhalb des Einflussbereichs des Konzerns liegen. Ferner können gegenwärtige Verpflichtungen dann Eventualverbindlichkeiten darstellen, wenn der Abfluss von Ressourcen nicht hinreichend wahrscheinlich für die Bildung einer Rückstellung ist und / oder die Höhe der Verpflichtungen nicht ausreichend zuverlässig geschätzt werden kann. Die Wertansätze der Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.

Die nachfolgend dargestellten Haftungsverhältnisse sind Nominalwerte.

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Mio. €

 

2015

 

2014

 

 

 

 

 

Bürgschaften

 

0,6

 

0,5

 

 

 

 

 

Eine Inanspruchnahme aus den verbleibenden Bürgschaften ist unwahrscheinlich.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen und andere Risiken

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Mio. €

 

2015

 

2014

 

 

 

 

 

Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Operating Leases

 

 

 

 

fällig innerhalb eines Jahres

 

38,2

 

30,3

fällig zwischen einem und fünf Jahren

 

64,6

 

64,9

fällig nach fünf und mehr Jahren

 

35,7

 

43,7

Gesamt

 

138,5

 

138,9

 

 

 

 

 

Leasingzahlungen auf Grund von Operating Leases

 

44,1

 

31,7

Die Summe der erwarteten Mindestzahlungen aus Untermietverhältnissen beträgt

 

2,9

 

1,1

 

 

 

 

 

Im Rahmen von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen, die als Operating Lease zu qualifizieren sind, least der Konzern Sachanlagen, Kraftfahrzeuge sowie IT-Equipment. Die Laufzeiten liegen hierbei im Allgemeinen zwischen drei und fünf Jahren. Mietverträge für Büroräume, Sachanlagen usw. haben eine deutlich längere Laufzeit. Ferner pachtet der Konzern in Singapur auf Grund regulatorischer Vorgaben langfristig das Land, auf dem die Produktionsstätten errichtet wurden.

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Mio. €

 

2015

 

2014

 

 

 

 

 

Verpflichtungen aus Bestellungen für geplante Investitionsvorhaben (Bestellobligo)

 

205,0

 

421,6

 

 

 

 

 

Das Bestellobligo für Investitionsvorhaben beläuft sich auf 205,0 Mio. € (Vorjahr 421,6 Mio. €) und betrifft im Wesentlichen die Investitionen im Segment WACKER POLYSILICON.

Im Rahmen von langfristigen Abnahmeverpflichtungen von jährlich rund 100,0 Mio. € (Vorjahr 100 Mio. €) sichert der Konzern die Auslastung der Joint Venture Gesellschaft mit Dow Corning. Die vertraglich fixierten Transferpreise führten zu einer Rückstellung für belastende Verträge, die in den sonstigen Rückstellungen enthalten ist.

Im Zusammenhang mit der aktuellen Rohstoffversorgung bestehen langfristige Abnahmeverpflichtungen für strategische Rohstoffe, Strom und Gas. Hieraus ergeben sich per Saldo sonstige finanzielle Verpflichtungen aus den wesentlichen Mindestabnahmeregelungen in Höhe von 1,58 Mrd. € (Vorjahr 2,06 Mrd. €). Die Laufzeit der Verträge liegt zwischen ein und acht Jahren. Aus bestehenden Konsignationslagern hat der Konzern Rücknahmeverpflichtungen in Höhe von 13,6 Mio. € (Vorjahr 10,2 Mio. €).

Der Konzern erhält im Rahmen seiner Investitionstätigkeit Zuschüsse und Zulagen der öffentlichen Hand. Diese Zuschüsse sind an Bedingungen geknüpft, an bestimmten Standorten eine gewisse Anzahl von Arbeitsplätzen zu schaffen bzw. zu erhalten. Bei Nichterfüllung dieser Bedingungen müssen die erhaltenen Fördermittel ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. Die Dauer, für die der Konzern die Vertragszusagen einhalten muss, ist zeitlich begrenzt.

WACKER ist von Zeit zu Zeit in gerichtliche und schiedsgerichtliche Verfahren und behördliche Untersuchungen und Verfahren eingebunden. Anhängige Verfahren können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WACKER negativ beeinflussen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erwartet WACKER keine wesentlichen negativen Auswirkungen.