Schätzungen und Annahmen im Rahmen der Rechnungslegung

Die Aufstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der IFRS erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Diese richten sich nach den Verhältnissen und Einschätzungen am Bilanzstichtag und beeinflussen insoweit auch die Höhe der ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen der dargestellten Geschäftsjahre. Die Annahmen der Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung von Nutzungsdauern, die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen, die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen sowie die Annahmen im Zusammenhang mit Impairment-Tests und Kaufpreisallokationen.

Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis berücksichtigt und wirken sich auf das Ergebnis der Periode der Änderung bzw. gegebenenfalls zukünftiger Perioden aus.

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen / at equity bewertete Beteiligungen

Die voraussichtlichen Nutzungsdauern und Abschreibungsverläufe von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen beruhen auf Erfahrungswerten, Planungen und Schätzungen. Hierbei werden auch der Zeitraum und die Verteilung der zukünftigen Mittelzuflüsse aus den getätigten Investitionen geschätzt. Der künftige technische Fortschritt und laufende Ersatz- und Entwicklungszyklen werden in die Ermittlung einbezogen. Der Buchwert der immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen beträgt 4,83 Mrd. € (Vorjahr 4,35 Mrd. €). At equity bewertete Beteiligungen sind in Höhe von 21,2 Mio. € (Vorjahr 20,5 Mio. €) in der Bilanz ausgewiesen.

Impairment-Tests werden für Vermögenswerte durchgeführt, wenn bestimmte Indikatoren auf eine mögliche Wertminderung oder Wertaufholung hinweisen. Hierbei ist der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswertes zu schätzen, der dem höheren Wert von beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert entspricht. Die Bestimmung des erzielbaren Betrags im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung erfordert Schätzungen auf Basis von Börsenkursen, Preisen vergleichbarer Geschäfte, Barwert- oder sonstige Bewertungsverfahren oder einer Kombination hieraus, die Einschätzungen und Beurteilung vonseiten des Managements erforderlich machen. Zur Ermittlung des Nutzungswertes sind die diskontierten zukünftigen Cashflows des betreffenden Vermögenswertes zu bestimmen. Die Schätzung der diskontierten künftigen Cashflows beinhaltet wesentliche Annahmen wie insbesondere solche bezüglich der künftigen Verkaufspreise und Verkaufsvolumina, der Kosten und der Diskontierungssätze. Obwohl WACKER davon ausgeht, dass die Schätzungen der relevanten erwarteten Nutzungsdauern, die Annahmen bezüglich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Entwicklung der Branchen, sowie die Einschätzungen der diskontierten künftigen Cashflows angemessen sind, könnte durch eine Veränderung der Annahmen oder Umstände eine Veränderung der Analyse erforderlich werden. Hieraus könnten in der Zukunft deutliche Unterschiede zu den bilanzierten Werten auftreten, die zu zusätzlichen Wertminderungen oder Wertaufholungen führen können. Siehe Ziffer 4

Rückstellungen

Wesentliche Risiken ergeben sich bei Umweltschutzrückstellungen sowie Rückstellungen für Schadenersatz und belastende Verträge durch mögliche Änderungen der Schätzungen zukünftiger Kosten und Nutzen, geänderte Eintrittswahrscheinlichkeiten für eine Inanspruchnahme und durch erweiterte gesetzliche Vorschriften für die Beseitigung und Vermeidung von Umweltschäden. Auch Änderungen des Diskontierungssatzes führen zu Veränderungen in der Ermittlung der langfristigen Rückstellungen. Hier spiegelt sich das aktuelle Niedrigzinsumfeld wider. Dadurch steigt der Buchwert der langfristigen Rückstellungen an. Der Buchwert der Umweltschutzrückstellungen beträgt 79,9 Mio. € (Vorjahr 69,0 Mio. €), der Buchwert der Rückstellung für Verkauf / Einkauf beträgt 60,7 Mio. € (Vorjahr 43,5 Mio. €) und der Buchwert der sonstigen anderen Rückstellungen beträgt 58,9 Mio. € (Vorjahr 71,7 Mio. €). Siehe Ziffer 14

Die Bilanzierung von Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen erfolgt in Übereinstimmung mit versicherungsmathematischen Bewertungen. Diese Bewertungen beruhen auf statistischen und anderen Faktoren, um auf diese Weise künftige Ereignisse zu antizipieren. Diese Faktoren beinhalten den Diskontierungssatz, erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen, Sterblichkeitsraten und Steigerungsraten für Gesundheitsvorsorge. Diese Annahmen können auf Grund von veränderten Markt- und Wirtschaftsbedingungen erheblich von den tatsächlichen Entwicklungen abweichen und deshalb zu einer wesentlichen Veränderung der Pensions- und ähnlichen Verpflichtungen sowie des zugehörigen künftigen Aufwands führen. Insbesondere das aktuelle Niedrigzinsumfeld beeinflusst den Buchwert der Pensionsrückstellungen. Der Buchwert der Pensionsrückstellung beträgt 1,61 Mrd. € (Vorjahr 1,76 Mrd. €). Siehe Ziffer 13

Die Höhe der Pensionsverpflichtung ergibt sich durch Diskontierung der WACKER-spezifischen, erwarteten zukünftigen Zahlungsströme. Der Diskontierungszinssatz ermittelt sich aus der Zinsstrukturkurve hochrangiger festverzinslicher, laufzeitäquivalenter Unternehmensanleihen zum Bilanzstichtag. Die Anleihen lauten jeweils auf die gleiche Währung wie die zugrunde liegende Pensionsverpflichtung. Die Anleihen weisen ein Rating von mindestens AA einer der drei großen Rating-Agenturen aus. Die Grundlage in Deutschland bildet ein über Bloomberg zum Stichtag ermitteltes Anleihenportfolio mit einer Laufzeit, die annähernd mit der Laufzeit der Pensionsverpflichtung übereinstimmt.

Rückstellungen für Steuerrisikopositionen werden gebildet, wenn eine Eintrittswahrscheinlichkeit von über 50 Prozent besteht. WACKER schätzt für jedes Jahr aus Erfahrungen der Vergangenheit die Zuführung zu den Steuerrisikorückstellungen neu ein.

Latente Steuern

Zu jedem Bilanzstichtag beurteilt der Konzern, ob die Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile für den Ansatz aktiver latenter Steuern hinreichend wahrscheinlich ist. Dies erfordert vom Management u. a. die Beurteilung der Steuervorteile, die sich aus den zur Verfügung stehenden Steuerstrategien und dem künftigen zu versteuernden Einkommen ergeben, sowie die Berücksichtigung weiterer positiver und negativer Faktoren. Im Falle von Gesellschaften, die in der Vergangenheit steuerliche Verluste ausgewiesen haben, werden aktive latente Steuern nur in Ausnahmefällen aktiviert, wenn substanzielle Hinweise der Realisierbarkeit bestehen. Der Buchwert der in der Bilanz erfassten aktiven latenten Steuern beträgt 321,4 Mio. € (Vorjahr 334,3 Mio. €).