Nachhaltigkeitsbericht 2019/2020

Creating tomorrow’s solutions

Selbstverpflichtungen

Wir orientieren unser Handeln an zwei freiwilligen globalen Initiativen, die Basis für eine nachhaltige Unternehmensführung bei WACKER sind: Responsible Care® der chemischen Industrie und Global Compact der Vereinten Nationen. In der Responsible-Care®-Initiative engagiert sich WACKER seit 1991. Als Teilnehmer des Programms sind wir verpflichtet, in eigener Verantwortung die Leistungen für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz ständig zu verbessern – unabhängig von gesetzlichen Vorgaben. Der Schutz der Umwelt, der für Nachbarn und Mitarbeiter sichere Betrieb der Anlagen, ein hoher Stand des Arbeitsschutzes in den Betrieben, die Sicherheit der Produkte für Kunden und Endverbraucher – diese Kriterien stehen gleichberechtigt neben den wirtschaftlichen Zielen von WACKER.

Als Mitglied von UN Global Compact unterstützen wir die Ziele dieser Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung zum Schutz der Menschenrechte, zu Sozial- und Umweltstandards und zur Bekämpfung von Korruption. Unsere Fortschrittsmitteilung ist auf der Website des UN Global Compact einsehbar. Wir verpflichten uns, zehn Prinzipien umzusetzen. Sie leiten sich ab aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie aus den Grundsätzen der Erklärung von Rio zu Umwelt und Entwicklung.

Menschenrechte

  • Prinzip 1: Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereichs unterstützen und achten und
  • Prinzip 2: sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.

Arbeitsnormen

  • Prinzip 3: Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren sowie eintreten für
  • Prinzip 4: die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit,
  • Prinzip 5: die Abschaffung der Kinderarbeit und
  • Prinzip 6: die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung.

Umweltschutz

  • Prinzip 7: Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen einen vorsorgenden Ansatz unterstützen,
  • Prinzip 8: Schritte ergreifen, um ein größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu schaffen, und
  • Prinzip 9: die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.

Korruptionsbekämpfung

  • Prinzip 10: Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.